revoluzzza schrieb: Noch ein kleiner Nachtrag: wurde die Flasche eigentlich irgendwo bei euch eingetragen? ...
Hallo,
unsere Tankflasche wurde in die "Gaspapiere" eingetragen. Wenn sie dort nicht eingetragen ist, fährst Du mit einer "geänderten" Gasanlage durch die Gegend, wodurch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. Also erst abnehmen lassen, dann fahren.
Bei der Erstbetankung haben wir ganz normal getankt. Durch die Luft die sich in einer neuen, leeren Flasche befindet konnten wir nur 70% (laut Füllstandsanzeige) Gas tanken. Durch das "Gas/Luftgemisch" in einer neuen Flasche brennt die Gasflamme am Anfang ziehmlich unruhig. Dies kann zu Störungen von Heizung oder Absorberkühlschrank führen. Also haben wir 30min lang den Gasherd eingeschaltet und solange laufen lassen, bis die Flamme ruhig brannte und die bekannte blaue Flammenfarbe hatte.
Danach ist der Betrieb der Heizung und Absorber problemlos möglich. Beim nächsten tanken zeigte die Füllstandsanzeige 80%. Alles wie es soll.