Wieso?! Man kann die Fenster ja auch selbst austauschen und über die Versicherung abrechnen. Daher die Frage, warum es relevant ist, wo die Fenster zu beziehen sind
Fiktive Abrechnung:
D.h., dass man bis zu einer festgelegten Höchstentschädigungsgrenze auch dann Geld von der Versicherung erhält, wenn man den Schaden nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht reparieren lässt. Für die Höhe der Entschädigung ist das Gutachten die Grundlage.
Selbst bei einer fiktiven Abrechnung und Fenstertausch auf eigene Rechnung sollte man das "fachgerechte Ergebnis" anschließend gut dokumentieren und diese Doku dann DER VERSICHERUNG zukommen lassen! Ansonsten gibt es bei einem neuerlichen Schaden an diesem Fenster nämlich KEINE ERSTATTUNG mehr, da die Versicherung unterstellt, daß das Fenster eben NICHT FACHGERECHT repariert wurde.
Desweiteren sollte man wissen und mit einrechnen, daß die Versicherung bei fiktiver Abrechnung die MwSt herausrechnet und eine vorhandene SB erst danach vom Restbetrag abzieht. Ob sich die Sache dann wirklich noch rechnet wage ich zu bezweifeln, besonders wenn das Fenster über einen Betrieb (Zwischenhändler) bezogen werden muß. Die fehlende Garantie auf die anschließende Dichtigkeit kommt noch hinzu.
Ein weiterer Vorteil der vollen Regulierung über Werkstatt/Versicherung ist, dass eine Notreparatur bis zum Eintreffen des Ersatzfensters von der Versicherung ebenfalls gezahlt wird, wenn hinterher die Werkstatt die neue Scheibe einbaut. ( Zur Verhinderung/Minderung von Folgeschäden.)