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Fahrradträger, Hülle und Warnschild - verboten und unnütz? 22 Okt 2020 11:30 #11

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Youngtimer schrieb: Die Tafel muss ran, sobald etwas außerhalb der im Fahrzeugschein benannten Abmessungen ergänzt wird. Mit den Carabinieri möchte ich bestimmt nicht die Aussage diskutieren, dass ich doch Reflektoren am Träger habe.


wir schweifen vom Thema ab, aber Deine Aussage ist falsch:
Richtig - Fahrradträger an der Hecktür - keine Beleuchtungseinrichtungen = Warntafel
Richtig - Fahrradträger auf der AHK mit Beleuchtungseinrichtung und Kennzeichen = Bestandteil des KFZ (auch wenn es jetzt länger ist als im FHZ Schein) = KEINE Warntafel notwendig.

Das hilft vielleicht dem ein oder anderen im Bezug auf Warntafel oder nicht.

VG
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Fahrradträger, Hülle und Warnschild - verboten und unnütz? 22 Okt 2020 11:30 #12

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Unsere Fahrradträger ( AHK ) sind inzwischen knapp 10.000 km mit Hülle genutzt worden.
Höchstgeschwindigkeit gute 140 km/h, Normaltempo auf der Langstrecke ca 125 km/h
Reaktion des Trägers = 0,0

In den Sicherheitshinweisen unseres Thule EP 915 steht absolut nichts von einem Verbot einer Hülle !

Das ausgerechnet Altera, die ja offensichtlich vermehrt Probleme haben Ihre Verriegelungen dauerhaft sicher zu behalten, Planen ablehnt,
lässt mich schon ein wenig schmunzeln.

Bei der Benutzung ist natürlich immer darauf zu achten, dass die Fahrzeugbeleuchtung gesetzeskonform bleibt, was schwierig ist bei der Breite unserer Fahrzeuge.
Da unsere Plane die Rückleuchten des Pössl teilweise abdeckt, haben wir uns zusätzliche, beleuchtete Begrenzungsleuchten besorgt, die wir nachts am Van befestigen.
Summit 600 +, Basis Peugeot, schwarz, AHK, all in bis 01/2024
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Fahrradträger, Hülle und Warnschild - verboten und unnütz? 22 Okt 2020 12:46 #13

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crusinlobster schrieb:

Youngtimer schrieb: Die Tafel muss ran, sobald etwas außerhalb der im Fahrzeugschein benannten Abmessungen ergänzt wird. Mit den Carabinieri möchte ich bestimmt nicht die Aussage diskutieren, dass ich doch Reflektoren am Träger habe.


wir schweifen vom Thema ab, aber Deine Aussage ist falsch:
Richtig - Fahrradträger an der Hecktür - keine Beleuchtungseinrichtungen = Warntafel
Richtig - Fahrradträger auf der AHK mit Beleuchtungseinrichtung und Kennzeichen = Bestandteil des KFZ (auch wenn es jetzt länger ist als im FHZ Schein) = KEINE Warntafel notwendig.

Das hilft vielleicht dem ein oder anderen im Bezug auf Warntafel oder nicht.

VG

In Italien, Spanien und Portugal ist eine Warntafel auch bei eigenem Kennzeichen und Beleuchtung am Heckträger notwendig.
www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorsch...warnweste-warntafel/

Viele Grüße,
Mat
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Fahrradträger, Hülle und Warnschild - verboten und unnütz? 22 Okt 2020 13:11 #14

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juh schrieb: Bei mir hat die Hülle die 3. Bremsleuchte komplett verdeckt.
Auch wenn Beleuchtungseinrichtungen nicht komplett verdeckt sind, muß man schauen, daß die vorgeschriebenen Sichtwinkel noch eingehalten werden.


Auch auf die Gefahr hin das es ggfs. anders gedeutet werden will....

Der §17 der STVO ist, zumindest in Deutschland, dahingehend eindeutig....

§ 17 Beleuchtung
....Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

Auch nicht nur ein bisschen, oder nur eine Leuchte... oder das meiste schaut ja noch raus und ist bis x% in der horizontalen Sichtachse sichtbar, usw., usw. .....gar nie nicht.....
Es ist auch egal ob der Träger auf der Kupplung sitzt, oder an der Hecktür befestigt ist....

Klar, wo kein Kläger, da kein Richter... und ob die Exekutive das im Zweifel verfolgt und ahndet steht auf einem anderen Blatt.

Ich denke auch in anderen Ländern gelten bestimmt fast identische Vorschriften und auch in dem Falle würde ich nicht mit z.B. dem Carabinieri diskutieren wollen...
zumal mein italienisch auch nicht dafür ausreicht....in Italien/Spanien/Portugal die Tafel ran, ggfs. Zusatzbeleuchtung immer und fertich ist der Lack.... no worries
Plane kommt nicht über die Räder... Sind ja dafür gebaut auch im Regen genutzt zu werden und notfalls muss man kurz mal Sattel Lenker und Beleuchtung ;) sauber wischen.
Geputzt wird nach dem Urlaub...
2018ner Pössl Summit 600+, auf Citrone, 2.0,163 PS, mit ein bisschen Zusatzgedöns und Anpassungen...man kennt das ja
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Fahrradträger, Hülle und Warnschild - verboten und unnütz? 23 Okt 2020 08:15 #15

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@Mat - ist das neu? Der ADAC hat mir 2018 genau das gesagt, was ich geschrieben habe
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Fahrradträger, Hülle und Warnschild - verboten und unnütz? 23 Okt 2020 08:32 #16

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gschimmy schrieb: Auch auf die Gefahr hin das es ggfs. anders gedeutet werden will.... [...] ....Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

absolut richtig, das war auch als Argument gegen die Plane gedacht. Ich habe es allerdings erst nach einem Jahr Nutzung überhaupt gemerkt. Als schöne Übersicht mit Sichtwinkeln gibt es hier bei hella ein PDF:
www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&...s0D98BtS5ZmqjXU_wrbR
Grüße aus der Südpfalz .... Jürgen

ex: Pössl Vario 545 (2015) mein Pössl
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Fahrradträger, Hülle und Warnschild - verboten und unnütz? 23 Okt 2020 11:13 #17

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crusinlobster schrieb: @Mat - ist das neu? Der ADAC hat mir 2018 genau das gesagt, was ich geschrieben habe


Ich denke nicht. Ich kenne die Situation in Italien sehr gut, da wir dort gelebt haben. Dort spricht man beim Fahrradträger (portabici) von Ladung (carico), ähnlich wie in D. Ladung gehört nicht zum Fahrzeug, du musst daher mit dem Fahrradträger auch nicht zum "TÜV" (revisione), hast keine ABE etc... Ladung ist in Italien in Art. 164 der StVO (Codice della strada) geregelt. Dort gibt es in Ziff. 361 das "Pannelli per la segnalazione della sporgenza longitudinale del carico", also die "Tafeln zur Anzeige der in der Länge überragenden Ladung". ..

Schau mal in den link vom ADAC , dort steht genau das was ich geschrieben habe. :)

Viele Grüße,
Mat
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Fahrradträger, Hülle und Warnschild - verboten und unnütz? 23 Okt 2020 11:57 #18

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"§ 17 Beleuchtung
....Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
Auch nicht nur ein bisschen, oder nur eine Leuchte... oder das meiste schaut ja noch raus und ist bis x% in der horizontalen Sichtachse sichtbar, usw., usw. .....gar nie nicht.....
Es ist auch egal ob der Träger auf der Kupplung sitzt, oder an der Hecktür befestigt ist...."

Wenn das für einen mit Beleuchtung ausgestatten Heckträger auf der AHK gültig wäre, dürfte man überhaupt keinen Fahrradträger auf der AHK benutzen. Den IMMER verdecken die Fahrräder die Heckleuchten teilweise, z.B. durch ihre Reifen.
Daher haben diese Fahrradträger eigene Beleuchtungen.

Allerdings sind natürlich die Regeln gemäß Straßenverkehrsodnung einzuhalten.
Das größte Problem ist bei unseren Pössl die Gesamtbriete des Fahrzeuges und die zumeist Nichteinhaltung des seitlichen Mindestabstandes der Rückleuchten - max 40 cm.
Denn die Fahrradträger sind gebaut für normale PKW und nicht für unsere Vans.
Die Rückleuchten an meinem Thule haben einen Abstand ( Außenkante Rücklichter ) von 110 cm, das passt also bis 1,90 m Gesamtbreite.
Der Pössl ist aber 2,05 m breit. Ergo fehlen seitlich jeweils 7,5 cm. Und aufgrund der Kunststoff-Formteile kann man die Rückleuchten des Heckträgers auch nicht weiter nach außen versetzen.
Diese Problem haben die allermeisten Fahrradträger für die AHK ( ich wüsste aktuell nicht welcher Hersteller das gelöst hat )
Siehe auch ADAC Test Fahrradträger für die AHK:
" Kenntlichmachung längerer Räder notwendig
Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) darf die Ladung nicht weiter als 40 Zentimeter über den Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten des Heckträgers hinausragen. Tut sie das doch, muss das auf beiden Seiten mit einer weißen Leuchte nach vorn und mit einer roten Leuchte nach hinten kenntlich gemacht werden. In unserem Test war das beim Transport von E-Mountainbikes und längeren Pedelecs bei den Trägern von Atera, Bosal, Bullwing, Eufab, Norauto und Westfalia der Fall."

Ich hoffe diese Problem mit meinen Begrenzungslichtern akzeptabel zu lösen und wurde auch noch nie diesbezüglich angemahnt.
Die Fahrräder ragen seitlich nicht über die Fahrzeugbreite hinaus.

Gruß Jens
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Fahrradträger, Hülle und Warnschild - verboten und unnütz? 23 Okt 2020 12:23 #19

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Hallo Jens,
das Breitenproblem hab ich mit einer Abstandsvergrösserung beider Rückleuchten am DL3 gelöst.
Siehe #138 in meinem link oder direkt poesslforum.de/forum/mein-poessl/3518-un...cout-fr636?start=130

🤔 Jetzt erfülle ich zwar die StVZO hab aber den Träger manipuliert.

btw: Planen und Warnschilder wurden hier schon vor Langem ausgiebig diskutiert und immer wieder kommen diesselben Fragen und AW nur in neuer Verpackung.
VG Wilfried

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Fahrradträger, Hülle und Warnschild - verboten und unnütz? 28 Okt 2020 19:45 #20

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Hallo,

in Italien und Spanien ist nicht nur die Verwendung des Warnschildes für Fahrradträger vorgeschrieben, sondern auch dessen Größe und Material! Beide Länder schreiben für die rot / weiße Warntafel vor, dass diese aus Blech oder Aluminium bestehen muss. Plastik geht also gar nicht! Außerdem muss das Material reflektierend sein, so dass das rot weiße Warnschild leuchtet, wenn es von Scheinwerfern angestrahlt wird.

Gruß aus Münster
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Pössl Trenta 600, 200W Solar, 100Ah LiFePO4 Akku und natürlich Bearlock
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