Der Zweck kann unter anderem darin bestehen, dass man die 30% Regelung einhalten möchte:
Wenn das zul Ges Gew des Anhängers kleiner gleich 30% des Leergewichtes des Zugfahrzeuges beträgt, kann man (mit passenden Reifen) den Anhänger für Tempo 100 zulassen, auch wenn er keine Stoßdämpfer und/oder Antischlingerkupplung hat.
Und der Vorteil dessen, dass man so einen leichten Anhänger mit Bremse nimmt, kann darin bestehen, dass man ihn im abgekuppelten Zustand durch die Handbremse leichter manövrieren kann.
Was das Thema Kleinwagen, der nicht mehr ziehen darf angeht, so wäre das dafür nicht notwendig, da es bei der Maximal zulässigen Anhängelast und dem Maximal zulässigen Zug Gesamtgewicht immer um da effektive Gewicht des Anhängers geht (also was er gerade wiegt!) und nicht, was er maximal wiegen darf.
Ich zog Jahrelang einen Wohnanhänger, der ein zulässiges Gewicht von 1600 kg haben durfte, aber mein PKW durfte nur 1575 kg Anhänger ziehen. Das war kein Problem, ich habe einfach beim Beladen des Wohnwagens darauf geachtet, ihn nicht schwerer als 1575kg zu beladen (auf die 25 kg Zuladung konte ich gut verzichten, denn der Wohnwagen hatte eine Zuladung von 450kg).