Um jetzt nochmals drauf zurück zu kommen :
Zum Thema "Verkeimung" ist sicherlich alles gesagt.
Die Einbringung oder Migration von unerwünschten oder verbotenen Substanzen aus der "Verpackung" (unser Schlauch) ins Trinkwasser ist ein Thema für sich.
Kritisch zu betrachten ist es, wenn das Trinkwasser (ist ein Lebensmittel !) im Behältnis steht. So ist es z.B. in unserem Wassersystem im Kasten. Deshalb sind diese wasserführenden Elemente mit Sicherheit für Trinkwasser zugelassen. Etwas anderes kann ich mir nicht vorstellen.
Die Migrationthematik wird geregt durch Regelwerke. Diese sind u.a. die EU-Richtlinie 94_62 ; die Verordnung 10-2011, die EU-Verordnung 2023-2006, der EU-Verordnung 1895/2005 zum Thema Verwendungseinschränkung Epoxydderivate in Lebensmittelverpackungen.
Diese „Normen“ regeln die Voraussetzungen, wann z.B. ein Schlauch Trinkwasser zum trinken führen darf und wann nicht.
Nicht zugelassene Schläuche können z.B. giftige Farbanteile im Kunststoff enthalten, giftige Anti-Schimmel-Beschichtungen innen oder im Material hochtoxische Antistatika oder Trennmittel haben. Die als Bestandteile ins Trinkwasser migrieren.
Selbstverständlich in kleinsten Mengen. Aber das tun Nanopartikel und Feinstäube auch nur. Die Summe macht es dann über viele, viele Jahre und unbekannte Wechselwirkungen mit anderen Substanzen.
Grundsätzlich halte ich es für relativ unbedenklich bei einem Schlauch oder einer Gieskanne, da das Wasser hier nur kurz Kontakt hat.
Bei einem Gummischlauch, der innen vielleicht mit Talkum etc. beschichtet ist, sehe ich das aber anders.
Viele NIAS (Stoffe, die man nicht haben möchte) sind übrigens geruchs- und geschmacklos, dennoch hoch giftig.
Jeden, den es interessiert, kann ich die o.a. Normen und Bestimmungen gerne zukommen lassen. Kann ich als pdf’s versenden.
P.S: mit Psychologie hat das ganzer übrigens nix zu tun. Reine Wissenschaft.