musikus schrieb: Und wieder einmal unterschiedliche Antworten.
Mir wurde bei der Zulassungsstelle gesagt, dass ein Nummernschild ohne die Saisoneinschränkung zulässig ist.
Habe ich auch entsprechend am Fahrradträger.
Ich halte es genauso: am Fahrradträger, der eh nur für manche Touren während der Saison drauf ist, ist KEIN Saisonkennzeichen. Wieso auch? Bisher nie Probleme damit gehabt.
Nach meiner Information sind sogar (lesbar) selbst gemalte Kennzeichen am Fahrradträger legal.