Robbi12 schrieb: Und eine Abmahnung halte ich für nicht der Realität entsprechend.
Das kanst Du gerne für dich halten wie du willst! Mein Anwalt hat es mir aber aus den bestehenden Gesteztexten vorgelesen. Wenn dem nicht so wäre, hätte das Amtsgericht damals gar kein Verfahren gegen mich zugelassen. (siehe auch #26)
Die Abmahnung der Politesse ergab sich aus der Tatsache, dass die Staatsanwaltsachaft das Verfahren gegen mich wegen Geringfügigkeit und fraglichem Verfahrensausgang zu Lasten der Staatskasse beendet hat. Da sind ordentlich Gebühren und Anwaltshonorare aufgelaufen, nur weil die Dame meinte, mir eine Anzeige (im Wert von 70 DM + 1 Pkt) verpassen zu müssen.
Damals wurde versucht, mehrere Artikel aus verschiedene Gesetzen (StVZO + StVO) miteinander zu kombinieren, sodaß ein abgestelltes, versichertes Fahrzeug am Ende als im Verkehr bewegtes, unversichertes Fahrzeug gewertet würde. Mein Anwalt meinte, ich hätte sehr gute Chancen, dass der Richter das so niemals mitgeht, aber rein theoretisch hätte die Politesse Recht und es sein nicht sicher, wie eine Verhalndlung am Ende ausgeht. - Wie gesagt, ich hatte Glück, dass die Staatsanwalschaft dem Spuk ein Ende gesetzt hat und die Verhandlung abgesagt wurde.
Anm.: Die "Politesse" war keine echte Politesse (Polizeiangehörige), sondern eine städtische Angestellte zur Überwachung des ruhenden Verkehrs. Keine Ahnung, wie deren Amtsbezeichnung war. Jedenfalls war sie keine Beamtin. (Sonst hätte sie sicher auch keine solche Anzeige geschrieben)