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Saisonkennzeichen auch am Fahrradträger? 06 Sep 2020 17:21 #21

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Gerade wenn man auch außerhalb Deutschlands unterwegs ist, sollte eindeutig das identische Kennzeichen verwendet werden. In anderen Europäischen Staaten kennt man man unsere Systematik gar nicht wirklich.
Und wenn dann vorne und hinten was anderes steht, kassiert man dann auch mal gerne ab.
Da ist dann diskutieren immer etwas schwierig.
Daher würde ich immer dasselbe Kennzeichen am Träger montiert haben. Es steht ja auch in der Zulassung.
Mahlzeit!
Bernd
Die Karre ist ein Clever Celebration, seit Anfang 2020 auf die Menschheit los gelassen.
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Mal schauen was ihm sonst noch so über den Weg läuft...
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Saisonkennzeichen auch am Fahrradträger? 06 Sep 2020 17:45 #22

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Vario499 schrieb: Man muß ja auch nicht immer ein extra Kennzeichen für den Träger kaufen und kann das hintere entsprechend ummontieren, ist aber umständlich

"Ein nicht an der vom Hersteller vorgesehenen Stelle angebrachtes Kennzeichen gilt als nicht angebracht." So steht es (ich glaube sogar wörtlich) in der StVZO. Kein Kennzeichen bedeutet fahren ohne Zulassung. Das kann u.U sehr teuer werden!

Ich hatte mal einen angemeldeten Capri, frischlackiert, am Strassenrand abgestellt und zum Verkauf angeboten. Das Kennzeichen hatte ich deutlich sichtbar hinter die Windschutzscheibe gesteckt, um die frischlackierte Stoßstange nicht unnötig zu verkratzen.
Daraus wollte mir eine Politesse 'nen Strick drehen. Sie zeigte mich an, weil ich ein nichtversichertes Fahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr bewegt hätte. Mein Anwalt erklärte mir das dann später so:
"ein nicht an der ....(siehe oben).... nicht angebracht."
"ein KFZ ohne Kennzeichen gilt als nicht versichert"
"im öffentlichen Raum abgestellte Fahrzeuge gelten als im Verkehr geführt".

Die zuständige Staatsanwaltschaft hat das Verfahren dann aber zu meinem Glück wegen Nichtigkeit eingestellt und die Politesse abgemahnt, in Zukunft sorgsamer mit Steuergeldern umzugehen. Wohl auch deshalb, weil ein Schild mit meiner Telefonnummer gut lesbar an der Scheibe klebte.
Gruß, Michael ............................Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Saisonkennzeichen auch am Fahrradträger? 06 Sep 2020 18:45 #23

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Da wird wieder viel durcheinandergebracht. Ein Kennzeichen welches falsch angebracht wurde ist eine owi nach der StVO. Wenn es das richtige ist. Die Zulassung bleibt auch bestehen. Also kein Zulassungsverstoss


Und eine Abmahnung halte ich für nicht der Realität entsprechend. Das Fahrzeug wird durch Versjcherungspolice versichert. Sollten die Kennzeichen nicht dran sein, ändert es das auch nicht an der Tatsache. Kein Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz


Dann gibt's noch das Abstellen eines nicht zugelassenen Kraftfahrzeugs im öffentlichen Raum. Kann Strassenwegegesetz owi sein oder StVO
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Saisonkennzeichen auch am Fahrradträger? 06 Sep 2020 19:26 #24

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Vario499 schrieb: Man muß ja auch nicht immer ein extra Kennzeichen für den Träger kaufen und kann das hintere entsprechend ummontieren, ist aber umständlich

Hallo Michael, nein, das ist nicht zulässig. Bei einer Rückfrage bei unserer Zulassungsstelle wurde mir beschieden, dass bei einem Entfernen des hinteren, gesiegelten Kennzeichens das Fahrzeug als nicht mehr zugelassen gilt.
Wir hatten nämlich Besuch, der mit einem geliehenen Träger angereist war, der das fremde Kennzeichen des Verleihers trug. Ich wollte die Situation retten, aber ohne zusätzliches Kennzeichen mit der Kombination des Fahrzeuges geht es nicht.
Jürgen hat ja schön den Bußgeldkatalog verlinkt, auf den ich damals auch gestoßen war. Da findet sich eigentlich alles.

VG Hans-Jürgen

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Saisonkennzeichen auch am Fahrradträger? 06 Sep 2020 19:53 #25

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Robbi12 schrieb: Und eine Abmahnung halte ich für nicht der Realität entsprechend.


Das kanst Du gerne für dich halten wie du willst! Mein Anwalt hat es mir aber aus den bestehenden Gesteztexten vorgelesen. Wenn dem nicht so wäre, hätte das Amtsgericht damals gar kein Verfahren gegen mich zugelassen. (siehe auch #26)
Die Abmahnung der Politesse ergab sich aus der Tatsache, dass die Staatsanwaltsachaft das Verfahren gegen mich wegen Geringfügigkeit und fraglichem Verfahrensausgang zu Lasten der Staatskasse beendet hat. Da sind ordentlich Gebühren und Anwaltshonorare aufgelaufen, nur weil die Dame meinte, mir eine Anzeige (im Wert von 70 DM + 1 Pkt) verpassen zu müssen.
Damals wurde versucht, mehrere Artikel aus verschiedene Gesetzen (StVZO + StVO) miteinander zu kombinieren, sodaß ein abgestelltes, versichertes Fahrzeug am Ende als im Verkehr bewegtes, unversichertes Fahrzeug gewertet würde. Mein Anwalt meinte, ich hätte sehr gute Chancen, dass der Richter das so niemals mitgeht, aber rein theoretisch hätte die Politesse Recht und es sein nicht sicher, wie eine Verhalndlung am Ende ausgeht. - Wie gesagt, ich hatte Glück, dass die Staatsanwalschaft dem Spuk ein Ende gesetzt hat und die Verhandlung abgesagt wurde.

Anm.: Die "Politesse" war keine echte Politesse (Polizeiangehörige), sondern eine städtische Angestellte zur Überwachung des ruhenden Verkehrs. Keine Ahnung, wie deren Amtsbezeichnung war. Jedenfalls war sie keine Beamtin. (Sonst hätte sie sicher auch keine solche Anzeige geschrieben)
Gruß, Michael ............................Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Saisonkennzeichen auch am Fahrradträger? 07 Sep 2020 18:15 #26

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Na ja. Dann wirds wohl so sein . Ne Abmahnung kann nur der Arbeitgeber machen. Das ist nicht das Gericht und auch nicht die Staatsanwaltschaft. Mehr sag ich hier nicht mehr dazu
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Saisonkennzeichen auch am Fahrradträger? 07 Sep 2020 20:17 #27

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Hallo Michael,

wenn ich nicht falsch liege sind Politessen immer Mitarbeiterinnen vom Ordnungsamt und nicht von der Polizeibehörde.
Gruß
Frank

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Saisonkennzeichen auch am Fahrradträger? 07 Sep 2020 21:11 #28

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Also wir subsumieren: Das Kennzeichen mit Plaketten ist eine öffentliche Urkunde und besagt, dass das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Somit gehört das Kennzeichen mit Plakette an das zugelassene Kfz und nicht an den Fahrradträger. Da das vorhandene Kennzeichen eine Saison hat, ist es zulassungsrechtlich relevant und muss somit auf dem Fahrradträger wiederholt werden mit einem EU genormten Schild. Jetzt haben wir es :cheer:
Gruß Rüdiger
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Saisonkennzeichen auch am Fahrradträger? 07 Sep 2020 21:29 #29

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... uff, und dazu haben wir 3 Seiten gebraucht 😂
da fällt mir noch ne Geschichte ein, nicht so alt wie aus DM-Zeiten, aber mit dem Suzuki Jimny war ich mal im Offroad-Park und hab bei einer Wasserdurchfahrt mein vorderes Kennzeichen verloren. Leider sind nach mir einige richtig große Teile durchs gleiche Loch gefahren, es war nicht mehr zu finden. Da bin in dann auch aufgeregt ca. 50 km nach Hause gefahren, ist aber gutgegangen. Fazit: man braucht gar kein Kennzeichen, nach meiner Erfahrung passiert ja nichts. 😎
Grüße aus der Südpfalz .... Jürgen

ex: Pössl Vario 545 (2015) mein Pössl
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Saisonkennzeichen auch am Fahrradträger? 07 Sep 2020 21:59 #30

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juh schrieb: ... hab bei einer Wasserdurchfahrt mein vorderes Kennzeichen verloren. ...Fazit: man braucht gar kein Kennzeichen, nach meiner Erfahrung passiert ja nichts. 😎

Hallo Jürgen, na dann verliere mal das hintere Kennzeichen mit Siegel. Das ist eine komplette Neuzulassung fällig, da das alte für eine gewisse Zeit gesperrt wird.
Mit der Kenntnis habe ich bisher zwei Autofahrern Freude bereitet, da ich die gefundenen Kennzeichen in einem Fall bei der hiesigen Zulassungsstelle und im anderen Fall, da ein auswärtiges, bei der Polizei abgegeben hatte.
(Als Radfahrer findet man so einige Hinterlassenschaften der Autofahrer...B) )

VG Hans-Jürgen
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