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Zulassung in 2020 oder 2021 10 Dez 2020 08:59 #31

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Das ist ja eine tolle Idee! Das werden wir definitiv testen🙂
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Zulassung in 2020 oder 2021 10 Dez 2020 09:05 #32

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Ich habe meinen jetziges WoMo im November abgeholt und quasi anmelden müssen, da die Ruheversicherung ja erst greift, wenn der Wagen min. 3 Monate schon vorab versichert gewesen wäre. Und dann muss ja das Areal abgeschlossen sein.Ist ja auch nicht bei jedem der Fall..

Wir hatten im Nov. und Dez. den Kastenwagen schon für kleinere Touren genutzt. Auch schon 3× zum Wohnmobil Dinner mit Übernachtung.WR mal wieder eine positive Erfahrung..:)

Alles richtig gemacht...🎅




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Zulassung in 2020 oder 2021 11 Dez 2020 08:31 #33

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camp4life schrieb: Unser Händler hat gesagt wenn wir die 16 % Mehrwertsteuer dieses Jahr noch haben möchten dann müssen wir das Fahrzeug dieses Jahr zulassen bevor wir ihn vom Händler abholen... Der Sinn erklärt sich mich nicht das ist doch meine Sache wann ich das Fahrzeug zulasse ? Siehst du mir dass ich das Fahrzeug übernehmen muss und zulassen muss damit der gültigen Mehrwertsteuersatz greift.


Hallo,

laut Auskunft ADAC Rechtsberatung ist die Aussage des Händlers so nicht richtig. Ich habe das gleiche Thema: WoMo steht auf dem Hof des Händlers (es muss auch noch etwas eingebaut werden) und ich habe die Papiere. Entscheidend für die Mehrwertsteuer ist der Besitzübergang des Fahrzeugs / Besitzerlangung, z.B. die Übergabe der Schlüssel.

Nicht entscheidend ist dagegen die Begleichung der Rechnung, Übergabe der Papiere, bzw. die Zulassung des Fahrzeugs. In meinem Beispiel: Papiere sind bei mir / Rechnung ist bezahlt ist es wichtig, wann ich über den Wagen verfügen kann, er sozusagen übergeben ist. Der Zeitpunkt der Zulassung ist dann meine Entscheidung und laut dieser Aussage nicht für die MwSt. relevant.

Auf meine Frage, ob bei einer eventuellen Umsatzsteuerprüfung des Händlers mit einer Korrektur / Nachzahlung für mich zu rechnen sei, erklärte die Beratung, dass die Verantwortung für die korrekte Rechnung beim Händler liegt und maximal er - aber in einem solchen Fall eher auch nicht - eine Korrektur zu verantworten hätte, bzw. den Schaden hat. Vielleicht will hier nur der Händler sicher sein.

So bleibt es für mich bei der Frage bzgl. einer Zulassung 2020 oder 2021 bei den folgenden Punkten:

Pro 2020:
sicher ist sicher
lässt sich schon mal nutzen
kann eingeräumt / vertraut gemacht werden
es ist meine Entscheidung, ob ich schon einmal ein wenig damit rumfahren möchte
Termin ist durch, was passiert (wann endet) der nächste (harte) Lockdown?

Pro 2021:
Versicherung und Steuer gespart (ca. ein Monat)
beim Händler versichert
Garantie startet einen Monat später

Wenn ich jetzt die zwei Punkte so vergleiche, dann wird klar, dass es eine Entscheidung zwischen „Emotion“ (Zulassung in 2020, sicher haben wollen :) und „Sachlichkeit“ (Geld gespart, Garantie länger) ist - und genau kann nur jeder selbst entscheiden.

In diesem Sinne wünsche ich euch eine „Gute Entscheidung“!

Gruß
Vantourer 600D, Fiat 2,3l, BJ 21, 160PS Automatik, Truma 6D, Bearlock Sperre und Tresor, Busbiker mit AHK, Solar 200Wp, 300Ah LiFePO4, 3KW Wechselrichter, BioToi TTT, ZLF Linnepe, Pioneer AVH-Z7200DAB mit Alpine Breitband (Armaturenbrett), Audio Systems Tieftöner (Tür), Eton Sub, Recaro Ergomed usw.
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Zulassung in 2020 oder 2021 11 Dez 2020 14:38 #34

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Vielen Dank für deine Antwort.

Die Rechnung ist bereits bezahlt, allerdings habe ich die Papiere noch nicht. Wie ist der Besotzübergang genau definiert, wenn ich die Papiere noch nicht in den Händen halte?

Verstehe ich es richtig, dass ich dann ggf. noch etwas nachzahlen müsste, sofern ich die Papiere nicht rechtzeitig erhalte?

Liebe Grüße

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Zulassung in 2020 oder 2021 11 Dez 2020 14:59 #35

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Es zählt das Leistungsdatum. Das wäre der Besitzübergang. Dazu muss dann allerdings das physikalische Fahrzeug vorhanden sein. Der Besitzübergang kann m.E. auch mit einem Lieferschein / Übergabeprotokoll vom Händler dokumentiert werden (denn nicht jedes Gut, was verkauft wird, benötigt ja Zulassungspapiere).

Und ja, wenn der Besitzübergang erst im Januar 2021 wäre, müsste der Händler eine korrigierte Rechnung ausstellen (oder er trägt es selbst, wovon nicht auszugehen ist).

VG Martin
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Zulassung in 2020 oder 2021 11 Dez 2020 16:05 #36

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Ganz schön fahrlässig von dir, zu zahlen ohne die Papiere in den Händen zu haben.
Käme für mich nie und nimmer in Frage.
Globecar Globescout R Plus

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Zulassung in 2020 oder 2021 11 Dez 2020 16:11 #37

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Ganz schön pessimistisch von dir....

Ich denke, dass die Risiken in dem Fall kalkulierbar und überschaubar sind. Also alles fein.

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Zulassung in 2020 oder 2021 11 Dez 2020 16:23 #38

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Es ist ganz einfach: Der Wagen steht auslieferungsbereit (auch ohne Zulassung) auf dem Hof der Händlers, der schreibt dir jetzt eine Rechnung mit 16% Mwst. du zahlst und alles ist gut.
Dann bist du nicht nur Besitzer sondern auch der Eigentümer und die Leistung des Händlers ist erbracht. Wenn die Kiste dann noch bis zur Zulassung in 2021 auf dem Hof stehen bleiben darf ändert das nichts.
Ich würde ihn allerdings so schnell wie möglich zulassen bevor wegen des kommenden Lockdown die Zulassungsbehörden wieder flächendeckend schließen.
Gruß,
Michael

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Zulassung in 2020 oder 2021 11 Dez 2020 16:30 #39

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Die Rechnung hat sie ja bereits und die ist ja auch schon bezahlt, wie man dem Thread weiter oben entnehmen kann. Darum auch mein Hinweis, dass zumindest das Fahrzeug auf dem Hof des Händlers physisch vorhanden sein muss und somit eine Übergabe auch stattgefunden hat. Rechnung ist nicht automatisch ein Lieferschein oder Übergabeprotokoll außer, es ist explizit auf der Rechnung vermerkt, dass Rechnungsdatum gleich Leistungs- oder Lieferdatum ist.

VG Martin
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Zulassung in 2020 oder 2021 11 Dez 2020 17:13 #40

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..genau richtig, meint Hausjurist sagt auch, nicht die Rechnungslegung und -bezahlung, sondern die Übergabe der Kaufsache ist maßgeblich für den Eigentumsübergang. Diese am besten dokumentieren - siehe §929 BGB .
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