Mannem schrieb: Ganz schön fahrlässig von dir, zu zahlen ohne die Papiere in den Händen zu haben.
Käme für mich nie und nimmer in Frage.
Florine schrieb: Ich denke, dass die Risiken in dem Fall kalkulierbar und überschaubar sind. Also alles fein.
Dann drück ich Dir mal ganz fest die Daumen, dass dein Händler nicht das Rad schlägt bis du den Wagen (die Papiere) hast!
Normalerweise hätte ich auch keine Bedenken bei einem alteingesessenen Betrieb, aber in Corona-Zeiten ist halt leider nicht mehr alles so gut und sicher gereglt wie zuvor. Zwar laufen die Geschäfte in diesem Setror richtig gut, aber alles was öffentlich man sieht und mitbekommt, ist der Umsatz und nicht der Gewinn.
Sollte dein Händler bereits heute de facto zahlungsunfähig und überschuldet sein, so müßte er es wegen der Corona-Sonderregelunegn nicht angeben. Er könnte seine Insolvenz problemlos verbergen, da er sie zur Zeit ja nicht anzeigen muß. In normalen Jahren wäre das ein Straftatbestand (Insolvenzverschleppung). Leider nicht so in Corona-Zeiten.
Würde er dann Anfang 2021 seine Insolvenz anzeigen und im Anschluß tatsächlich konkurs gehen, fiele dein Fahrzeug mit in die Insolvenzmasse und würde vom Insolvenzverwalter verwertet, also verkauft zu Gunsten der Gläubiger-Gemeinschaft. Zwar schuldete dir dann der Händler den Gegenwert (den Du ja bezahlt hast), aber aus dem Gesamterlös der Insolvenzmasse wird immer zuerst der größte Gläubiger bedient, dann der nächstgrößere, u.s.w. . Sind die größten Gläubiger bedient, wird das Restvolumen unter den Klein-Gläubigern aufgeteilt.
Ob das am Ende reicht, deine "Einlage" zurück zu erhalten, stünde dann in den Sternen.
Daher muß ich Mannem in der jezigen Situation zustimmen. Ein vielleicht geringes, in jedem Fall aber vermeidbares Risiko.
Wie gesagt, ich drück dir die Daumen!