So hingehalten zu werden ist schon mies.
Fraglich ist ja auch, wer in so einem Fall die Kosten der Rechtsberatung trägt? Die Versicherung wird sich nachträglich darauf berufen, dass die Prüfung etwas länger gedauert hätte (natürlich ausnahmsweise und bedauerlicherweise) aber sie ja nun gezahlt hätte.
Dann müsste man die Anwaltsgebühr hinterher nochmal separat einfordern / einklagen?
Klar, dafür gibt es Rechtsschutzversicherungen. Aber würde sich die Rechtsschutzversicherung das Geld von der KFZ Versicherung zurück holen? Falls nicht, würde das ja zu Lasten der Versicherten der Rechtsschutzversicherung gehen.
Was die "gute" und "schlechte" Versicherung ausmacht...
Wer will das schon so genau sagen? Klar gibt es Anhaltspunkte, auch hier übers Forum. Aber selbst da zeigt sich ja häufig, dass der eine über Versicherung A nur schlechtes zu berichten weiß, der andere aber zunindest nie Probleme hatte und dafür mit Versicherung B Probleme hatte. Noch dazu kann sich das immer ändern, wenn wieder irgendwelche Finanzvorstände drauf kommen, dass sich der Gewinn doch rigendwie steigern lassen müsste.
Ich kenne das aus dem Krankenhaus. Da geben die Krankenversicherungen, die gerade herum zicken und jede zweite Rechnung anzweifeln, den Staffelstab immer weiter.
Mal ist es die AOK, dann ein halbes, dreiviertel Jahr später winken die das meiste durch und plötzlich zickt die Barmer rum,. ein Jahr später die TK oder DAK oder, oder, oder....