Moin,
Die Definiition Neupreis sollte eigentlich bei allen Versicherern gleich sein:
Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs aufgewendet werden muss. Hierzu gehören auch Überführungskosten. Wird der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt, gilt der Preis für ein vergleichbares Nachfolgemodell. Maßgeblich ist jeweils die unverbindliche Empfehlung des Herstellers am Tag des Schadenereignisses abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe.
Bei den Spezialkonzepten / Zusatzbedingungen / Besonderen Bedingungen oder wie auch immer diese Zusatzvereinbarungen heißen mag, sind dann z. B. geregelt bis zu wieviel Monaten Neuwert erstattet werden z. B. 24 Monate bei RMV wenn die Voraussetzung Erstbesitzer oder Vorführwagen nicht mehr als 1.000 km erfüllt sind.
In der aktuellen Zeit können da schon höhere Summen rauskommen als bei Kauf des Fahrzeuges.
Auch beim Wiederbeschaffungswert, ist es aktuell so, dass man mehr für sein Fahrzeug bekommt.
Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen.
Aktuell hat man so gut wie kein Wertverlust. Normalerweise hat man nur durch die Erstzulassung schon mal einen Wertverlust von 10-15%. Wenn man sich so die Gebrauchtpreise anschaut, hat man ja schon eher eine Kapitalanlage
Am besten ist es aber wenn man seine Versicherung nicht braucht. Ich wollte aktuell keine 24 Monate auf meinen Kasten warten. Deshalb Mädels u. Jungs immer schön aufpassen und mit der Blödheit der anderen rechnen.
Liebe Grüsse
Jörg