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Vereinbarte Versicherungssumme bei aktueller Wertsteigerung von relativ neuen KaWa 31 Dez 2021 18:42 #11

  • ManfredK
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....dieser Wert stellt grundsätzlich die Höchstentschädigung dar. ....
Ulrich

Nee....

Wenn die jeweilige Versicherung eine Neuwertentschädigung für x Monate beinhaltet, wird bei Totalverlust des Fahrzeuges der örtlich übliche Neuwert bezahlt.... das kann aktuell bei Kastenwagen schon mal 10 - 20% über dem ursprünglichen Wert liegen und beinhaltet auch die Entschädigung für die nachgewiesenen beitragsfreien und beitragspflichtigen (soweit gemeldet) Veränderungen.

Die Versicherungen wollen aber natürlich auch die Prämien korrekt berechnen und nehmen als eine der Berechnungsgrundlagen den gezahlten Kaufpreis des Fahrzeuges zzgl. evtl. beitragspflichtiger Veränderungen. Die nicht beitragspflichtigen Veränderungen interessieren die Versicherung nicht, können aber durchaus mehrere 1000 € betragen. Diese sind auch in der Summe der Kaufpreise (hier "Versicherungssumme" genannt) nicht enthalten.

Ich muss aber natürlich in der Lage sein, die verbauten, nicht beitragspflichtigen Gegenstände nachzuweisen z.B. Rechnungen
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Letzte Änderung: von ManfredK.

Vereinbarte Versicherungssumme bei aktueller Wertsteigerung von relativ neuen KaWa 31 Dez 2021 19:10 #12

  • HPeter
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Wenn ich jetzt einen ganz neuen Kastenwgen versichern wollte... dann würde ich die Frage mit der Neuwertentschädigung einfach mit der Versicherung oder dem Versicherungsmakler verbindlich klären.
Nach mehreren guten Pössl D-Line kam ein unerfreulicher H-Line Summit. Infolge unplanmäßig auf einen schlanken TI gewechselt: Etrusco V 5900 DB. "Van-Klasse". 5,95m lang, Heckgarage für zwei MTB und lückenlose Dämmung! Eigentlich nur als Zwischenlösung, aber Funktion und Vorteile überzeugen ...

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Letzte Änderung: von HPeter.

Vereinbarte Versicherungssumme bei aktueller Wertsteigerung von relativ neuen KaWa 31 Dez 2021 20:10 #13

  • guennei
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...oder die AKB studieren.
Herzliche Grüße
guennei

Summit 640 Prime, Fiat Ducato Maxi 9-Speed
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Vereinbarte Versicherungssumme bei aktueller Wertsteigerung von relativ neuen KaWa 26 Jan 2022 12:39 #14

  • Kitzblitz
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...oder die AKB studieren.

Damit hättest Du aber viel zu tun, denn die AKB sind nur eine Basis - Versicherer und spezialisierte Versicherungsmakler haben Spezialkonzepte mit vielen praktischen Zusatzdeckungen inkludiert.

Bevor ich mich mit den Versicherungsbedingungen auseinandersetze, würde ich lieber einen spezialisierten Versicherungsmakler beauftragen.

Dort hatte ich unser Wohnmobil von 1990 bis 1997 versichert:
wohnmobilversicherungsvergleich.de/versi...hnmobil-versicherung

Es gibt aber auch andere, schon länger existierende Spezialmakler - z.B. den hier:
www.rmv-versicherung.de/

Beide haben einen Tarifrechner - mit ein paar Klicks kommt man so schon einmal zu einem Gefühl für die Beitragsgrößenordnung.

Wenn man auf den Seiten etwas stöbert, kommt man auch noch auf wertvolle Tipps und Hinweise, die im Umgang mit dem Wohnmobil sinnvoll sind.

Gruß aus'm Ländle
Ulrich
Seit 12/2022: Knaus BoxDrive 680 ME auf Basis MAN TGE 3.140 mit:
8-Gang-Wandlerautomatikgetriebe, Zusatzluftfederung an der Hinterachse, Hubbett und Raumbad, 200-AH-LiFePO4 und in das Bordnetz integrierte EcoFlow Delta 2.
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Vereinbarte Versicherungssumme bei aktueller Wertsteigerung von relativ neuen KaWa 26 Jan 2022 15:23 #15

  • guennei
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Hallo Ulrich,
das kann ja jeder praktizieren wie er es möchte.
Dennoch überschätzt du den Aufwand. Es gibt in den AKB ein Inhaltsverzeichnis mit dem Punkt "Was zahlen wir im Schadenfall?". Das hasst du bei langsamen Lesen innerhalb von 5 Minuten gelesen. Dort ist auch der Unterschied zwischen Neuwert und Wiederbeschaffungswert erklärt. Und wenn du Lust zum Stöbern hast, erfährst du auch genau, welches Zubehör beitragsfrei mitversichert und welches aufpreispflichtig ist.
Herzliche Grüße
guennei

Summit 640 Prime, Fiat Ducato Maxi 9-Speed

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Vereinbarte Versicherungssumme bei aktueller Wertsteigerung von relativ neuen KaWa 26 Jan 2022 22:33 #16

  • Jollo
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Moin,

Die Definiition Neupreis sollte eigentlich bei allen Versicherern gleich sein:

Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs aufgewendet werden muss. Hierzu gehören auch Überführungskosten. Wird der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt, gilt der Preis für ein vergleichbares Nachfolgemodell. Maßgeblich ist jeweils die unverbindliche Empfehlung des Herstellers am Tag des Schadenereignisses abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe.

Bei den Spezialkonzepten / Zusatzbedingungen / Besonderen Bedingungen oder wie auch immer diese Zusatzvereinbarungen heißen mag, sind dann z. B. geregelt bis zu wieviel Monaten Neuwert erstattet werden z. B. 24 Monate bei RMV wenn die Voraussetzung Erstbesitzer oder Vorführwagen nicht mehr als 1.000 km erfüllt sind.

In der aktuellen Zeit können da schon höhere Summen rauskommen als bei Kauf des Fahrzeuges.

Auch beim Wiederbeschaffungswert, ist es aktuell so, dass man mehr für sein Fahrzeug bekommt.

Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen.

Aktuell hat man so gut wie kein Wertverlust. Normalerweise hat man nur durch die Erstzulassung schon mal einen Wertverlust von 10-15%. Wenn man sich so die Gebrauchtpreise anschaut, hat man ja schon eher eine Kapitalanlage ;-)

Am besten ist es aber wenn man seine Versicherung nicht braucht. Ich wollte aktuell keine 24 Monate auf meinen Kasten warten. Deshalb Mädels u. Jungs immer schön aufpassen und mit der Blödheit der anderen rechnen.

Liebe Grüsse
Jörg
😉 Trenta 640 (DUC-2,3-160-Aut-20), mit diversem Zubehör für‘s neue Hobby 😉 unverbaute Suzuki GSX 1400 (K2) für‘s alte Hobby, für die Fitness Ghost Hybride SL AMR SX5.7+ LC 😉 und Odin 😉
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