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Plus-Paket für 2Win Plus sinnvoll? 12 Okt 2016 13:38 #21

  • juh
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Hallo,
das ist dann aber dubios. Wenn Metallic eh Serie ist, kostet das Paket damit eindeutig zu viel.
Wenn es schon Dein 2. Händler ist, vielleicht sind aller Guten Dinge 3 ?
Jürgen
Grüße aus der Südpfalz .... Jürgen

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Plus-Paket für 2Win Plus sinnvoll? 12 Okt 2016 23:53 #22

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Ich habe verbindlich bestellt und schon angezahlt. Aus dem Vertrag komme ich wohl nicht raus. Ich habe jetzt mal Pössl angeschrieben. An welchen Händler denkt Ihr denn? Ich hoffe, der meine hat nicht schon einen gegründet schlechten Ruf? Antwort gerne per PN...

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Plus-Paket für 2Win Plus sinnvoll? 13 Okt 2016 00:34 #23

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Vielleicht nicht aus dem Vertrag (nur vielleicht) aber 2x für den Lack bezahlen ist schon eine arglistige Täuschung.. Wenn der Händler keinen Preisnachlass anerkennt = Anwalt! Denke nicht, dass er es darauf ankommen lässt.

Wünsche Glück und schnelle Lösung.

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Plus-Paket für 2Win Plus sinnvoll? 13 Okt 2016 06:35 #24

  • Grisu1965
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So nachdem ich jetzt mit meinem Kollegen noch mal geschaut habe, haben wir das ominöse Plus Paket in den Unterlagen gefunden.
Leider wird kein Preis angegeben aber ich kann zumindest aufklären was als Inhalt in diesem Paket vorhanden ist.

Dieser Beitrag enthält einen Bildanhang.
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Plus-Paket für 2Win Plus sinnvoll? 13 Okt 2016 09:31 #25

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Hallo Argentaler,
also Du kannst schon was machen. Ihr habt doch einen Kaufvertrag. Der ist erstmal bindend. Für beide Seiten. Schreib ihm doch, daß Du auf Vertragserfüllung bestehst.
Jürgen
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Plus-Paket für 2Win Plus sinnvoll? 13 Okt 2016 09:36 #26

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Tja, er sagt mir aber, dass er das nicht kann, weil ihn Pössl nicht so beliefert, wie er bestellt hat... Mal sehen, was Pössl dazu sagt... Ist halt auch keine tolle Situation dem Händler gegenüber. Will ich auf Konfrontation gehen? Wenn es stimmt, was er sagt, hat er ja auch mehr für das Fahrzeug zu bezahlen und keinen Spielraum mir gegenüber...

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Plus-Paket für 2Win Plus sinnvoll? 13 Okt 2016 09:42 #27

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Hallo,
Konfrontation ist halt die Frage, ob Du das willst, aber ein kleines Entgegenkommen muß doch drin sein ... letztendlich ist sowas halt Risiko des Verkäufers. Wenn Du jetzt sagst, Du kannst statt z.B. 42500,- nur 41000,- zahlen, ist das dem Händler auch egal ...
Jürgen
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Plus-Paket für 2Win Plus sinnvoll? 13 Okt 2016 10:05 #28

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Es stellt sich doch die Frage, ob der Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Normalerweise läuft das so:
Angebot durch Verkäufer
Kaufvertrag = Bestellung wird vom Kunden unterschrieben.
Nach Auftragsbestätigung ist der Auftrag für beide Seite bindend.
Ich gehe mal davon aus, dass das in deinem Fall so ist.

Jetzt ist dein Vertragspartner / Verkäufer nicht lieferfähig. Es ist sein Fehler, dass er vor seiner Auftragsbestätigung seine Lieferfähigkeit nicht geprüft hat. Ein guter Händler müsste das einsehen, und sich den Schaden (zumal der ja auch nicht sehr hoch ist und in seiner Spanne sein sollte) ans Bein binden. Jetzt möchte er seinen Fehler durch dich bezahlen lassen.
Das sollte man ihm ruhig so sagen.

Du bist im Recht, aber es nützt dir wenig. Du willst den Kasten ja haben, und kannst dir um die Ecken mal eben einen anderen kaufen.

Bleibt die Einigung, was Verhandlungssache ist. Ein Kompromiß müsste möglich sein. Im Paket ist die Kamera sinnvoll, wenn sie den angeschlossen ist. Über die Klimaautomatik kann man sich streiten. Der Rest hat nicht viel Mehrwert.
Also sollte man hier über den Preis verhandeln. Da tuen sich Verkäufer schwer. Vielleicht bestehen ja noch weitere Wünsche Richtung Zubehör, die der Verkäufer verbilligt erfüllen kann.
Poessl 2Win R 2015

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Plus-Paket für 2Win Plus sinnvoll? 13 Okt 2016 10:26 #29

  • juh
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Hallo,
ist halt die Frage, was unterschrieben wurde. Wenn der Vertrag dem Händler eine Unverbindlichkeit einräumt, muß es dem Kunden auch eingeräumt werden, sonst ist das eine unangemessene Benachteiligung. Wenn sich der Händler überhaupt nicht bewegt, trotz freundlichem Gespräch, wären für mich die Würfel gefallen.
Jürgen
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Plus-Paket für 2Win Plus sinnvoll? 13 Okt 2016 10:40 #30

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Hallo,

in meinen AGB zum Kaufvertrag steht so ein netter Satz: "Konstruktions- oder Formänderungen ... sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. ... "

Fragt sich natürlich, was man unter zumutbar versteht. Wenn aber der Hersteller etwas ändert und damit dem Verkäufer auch Kosten entstehen, muss er diese zwangsläufig weiterreichen, denn sonst kann er auch seinen Laden dicht machen. Bei einem Einzelfall kann man das sicherlich als Händler tragen. Aber wenn er jetzt ganz viele Fahrzeuge hat, drückt das ziemlich auf die wahrscheinlich nicht so hohe Marge.

Also hilft nur miteinander Reden und die Mehrkosten versuchen mit weichen Faktoren (also irgendwelche zusätzlichen Dienstleistungen, die der Verkäufer selbst im Griff hat) auszugleichen.

In jedem Fall hilft es, die AGB nochmals genau zu studieren und dann das Gespräch zu suchen. Aussteigen wird es noch komplizierter machen.

Ich finde aber, dass, wenn es schon so eine aufgezwungene Option gibt, diese von allen Seiten zu den Einkaufskonditionen durchgereicht wird (also von Pössl an Händler und von Händler an Endkunden) und nicht, dass mit so etwas dann noch versucht Geld zu verdienen.

Viele Grüße
Martin
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