Bei Auktionen der Restwertbörse können nur registrierte KFZ-Fachwerkstätten mitbieten, die sich vorher zum Mitbieten haben eintragen lassen.
Da man als Privatperson nicht mitbieten kann, schränkt das die mißbräuchliche Verwendung der Unfallautos doch zumindest schonmal stark ein. Die große Masse der zugelassenen KFZ-Fachwerkstätten dürften an solch illegalen Handlungen kein Interesse haben..
Völlig ausschließen kann man das natürlch nie, aber für das Unfallopfer ist es letztlich auch ganz egal. Er bekommt immer den Wiederbeschaffungswert, der sich aus dem erzielten Restwert und der Versicherungsleistung zusammensetzt.
Steigt der erzielte Restwert, sinkt im gleichen Maße die Versicherungsleistung.
Zudem ist der "Schrott" vom Hof und man braucht sich nicht auch noch darun zu kümmern.