Zum Hauptinhalt springen

Das Forum für alle Pössl, Globecar, Clever,
Roadcar und Campster/Vanster Freunde.

Foto: kiwi05

Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
Stichwort
  • Seite:
  • 1
  • 2

THEMA:

Pössl Summit als Firmenwagen ? 13 Jul 2023 11:57 #11

  • Paula68
  • Paula68s Avatar
  • Offline
  • Fresh Boarder
  • Beiträge: 5
  • Dank erhalten: 11
Nutze ebenfalls den Summit 600 plus seit 2018 als Firmenwagen. Vor Rückzahlung der USt. musste ich dem FA aber eine schriftliche Begründung liefern, warum ich ausgerechnet ein Wohnmobil als Firmenwagen ausgewählt habe.
Habe dann alles auf einer A4 Seite zusammengefasst und schreibe ihn auf 5 Jahre ab (Österreich). Da ich noch einen Privat PKW habe ist er zu 100% in der Firma. Bin allerdings selbstständig und viel unterwegs insofern passt das alles. Nächstes Jahr tausche ich ihn, da er abgeschrieben ist.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Pössl Summit als Firmenwagen ? 14 Jul 2023 04:04 #12

  • HUD01
  • HUD01s Avatar
  • Offline
  • Junior Boarder
  • Beiträge: 44
  • Dank erhalten: 64
Meiner läuft seit drei Jahren als Firmenwagen mit 1 Prozent für private Nutzung. Der Anteil der beruflichen Nutzung muss mindestens 50 Prozent betragen. Zu Coronazeiten musste ich keinen Nachweis erbringen. Sonst erbringt man den Nachweis über Fahrtenbuch . 3 Monate reichen (s.o.). Bisher keine Problemr oder Nachfrage durch das FA.
Uli
Rapido C55, 2023, Wipro, Abwassertankheizung, Alarmanlage,
LiFePo 200Ah, RFK, Truma Duo-Control Filter, Solar 2 * 160 Watt, Wechselrichter, Router, Luftfederung hinten.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Pössl Summit als Firmenwagen ? 14 Jul 2023 07:24 #13

  • Hein Mück
  • Hein Mücks Avatar
  • Offline
  • Senior Boarder
  • Beiträge: 246
  • Dank erhalten: 206
Wenn das Womo als Geschäftswagen über eine Firma angemeldet ist gibt es meines Wissens nach noch weitere Dinge zu berücksichtigen:
Wenn das WoMo später an eine Privatperson verkauft wird, muss durch die Firma eine Garantie gewährt werden. Das gilt nicht nur für Autrohändler, die Gebaruchtwagen verkaufen. Ob das dann im Kaufvertrag explizit ausgeschlossen werden kann??
Wenn das WoMo allerdings bei einem Händler in Zahlung gegeben wird, fällt die Garantie weg.
Wer zuletzt lacht, hat es nicht früher begriffen!
Clever Tour 540 auf Citroen 140 PS, mit Diesel-Heizung, Aufstelldach, 200 Ah LiFePo4, Kederleiste statt Markise, Anhängerkupplung, 2 x 210Wp Solartasche, Victron Solarregler, Aferiy Powerstation mit 2000 Wh
Folgende Benutzer bedankten sich: MaiTai

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Pössl Summit als Firmenwagen ? 14 Jul 2023 07:26 #14

  • camper766
  • camper766s Avatar
  • Offline
  • Platinum Boarder
  • Beiträge: 2181
  • Dank erhalten: 1722
Hallo Hein

Nach meinem Wissen kann man das mit der Garantie NICHT ausschließen, wenn man als Gewerbetreibender verkauft.
Egal ob es sich bei dem Gewerbe um Autohandel handelt oder eben auch nicht.

Gruß Rüdiger
Pössl Summit 640 2,0l, 163PS, arancio new batic, Eiche Kupfer bora, getauscht gegen
EURA Profila T 675 SB, Fiat 160PS und 9G Automatik,
Folgende Benutzer bedankten sich: xxl_Tom, Silverio

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Pössl Summit als Firmenwagen ? 14 Jul 2023 08:19 #15

  • HUD01
  • HUD01s Avatar
  • Offline
  • Junior Boarder
  • Beiträge: 44
  • Dank erhalten: 64
Meinen habe ich gerade beim Händler in Zahlung gegeben, genau aus diesem Grund und einen neuen beschafft. Alternativ kann man ihn der Firma abkaufen und für ein halbes Jahr privat nutzen und dann weiter verkaufen. Ist aber heikel. Man setzt sich leicht dem Verdacht der verdeckten Gewinnausschüttung aus.
Uli
Rapido C55, 2023, Wipro, Abwassertankheizung, Alarmanlage,
LiFePo 200Ah, RFK, Truma Duo-Control Filter, Solar 2 * 160 Watt, Wechselrichter, Router, Luftfederung hinten.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Pössl Summit als Firmenwagen ? 14 Jul 2023 09:29 #16

  • ManfredK
  • ManfredKs Avatar
  • Offline
  • Platinum Boarder
  • Beiträge: 2040
  • Dank erhalten: 3040
Wenn das WoMo das einzige Fahrzeug ist (also kein PKW mehr) muss nachgewiesen werden, dass die berufliche Nutzung mindestens 10% beträgt, da es ansonsten aus dem Anlagevermogen fällt. (Umsatzsteuerpflichtig)
Die Entscheidung ob ein Fahrzeug ins Anlagevermögen fällt, triff bei 10 - 50% Nutzung der Inhaber, über 50% ist es Anlagevermögen
Versteuerung des geldwerten Vorteils incl. Umsatzsteuer mit 1% - aber kein Fahrtenbuch. (Wahlweise keine 1% Regelung, dafür ein FA konformes Fahrtenbuch) Die Nutzung zu beruflichen Zwecken muss aber glaubhaft nachgewiesen werden z.B. wenn die gefahrenen Strecken dritten in Rechnung gestellt werden
Bei Verkauf muss KEINE Garantie gegeben werden sondern es muss die Sachmangelhaftung (Gewährleistung) übernommen werden, diese kann auf 12 Monate verkürzt werden. Bei einem Verkauf an andere Gewerbetreibende kann sie ausgeschlossen werden. Werden etwaige Fehler bei Verkauf dokumentiert fallen diese nicht unter die Gewährleistung, dennoch ein Risiko
Folgende Benutzer bedankten sich: 25a41e7278978d7e0348934eff61b702, lucadi

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von ManfredK.

Pössl Summit als Firmenwagen ? 14 Jul 2023 10:45 #17

  • HUD01
  • HUD01s Avatar
  • Offline
  • Junior Boarder
  • Beiträge: 44
  • Dank erhalten: 64
Dann beziehen sich die 50% gewerbliche Nutzung vermutlich auf die Inanspruchnahme der 1% Regelung.
Rapido C55, 2023, Wipro, Abwassertankheizung, Alarmanlage,
LiFePo 200Ah, RFK, Truma Duo-Control Filter, Solar 2 * 160 Watt, Wechselrichter, Router, Luftfederung hinten.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Pössl Summit als Firmenwagen ? 14 Jul 2023 11:47 #18

  • ManfredK
  • ManfredKs Avatar
  • Offline
  • Platinum Boarder
  • Beiträge: 2040
  • Dank erhalten: 3040

Dann beziehen sich .....

Das sind zwei getrennte Baustellen

Anlagevermögen
0 - 10% der glaubhaft gemachten Strecken = Kein Anlagevermögen. Nachgewiesene anteilige Kosten können verbucht werden.
10 - 50% der glaubhaft gemachten Strecken = Wahlmöglichkeit des Firmeninhabers ob das Fahrzeug zum Anlagevermögen gehört oder nicht
>50% der glaubhaft gemachten Strecken = Anlagevermögen

Private Nutzung hat eine zweite Wahlmöglichkeit
Entweder pauschaler Ansatz der privaten Nutzung durch die 1% Regelung, dann ist kein Fahrtenbuch notwendig; Der Anteil der privaten Nutzung muss glaubhaft gemacht werden. (Ich fahre z.B. fast nur Strecken die ich anschließend einem Kunden in Rechnung stelle und kann über meine Ausgangsrechnungen die gewerbliche Nutzung nachweisen) Bei der 1% Regelung aufpassen - der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung ist umsatzsteuerpflichtig!
Oder
Tatsächliche Abrechnung der anteiligen Kosten der privaten Nutzung - hier ist es notwendig ein FA konformes Fahrtenbuch zu führen um die Aufteilung der Kostenanteile nachzuweisen

In Kombination mit einem Firmenfahrzeug ist die konkrete Lösung sicherlich mit einem Steuerberater zu besprechen und individuell zu klären. Man darf zu einem konkreten Umstand auch mal mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefonieren... kostet nichts
Folgende Benutzer bedankten sich: Olansp, Supcamper

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Pössl Summit als Firmenwagen ? 27 Aug 2023 10:23 #19

  • Bonsai
  • Bonsais Avatar Autor
  • Offline
  • Fresh Boarder
  • Beiträge: 2
  • Dank erhalten: 0
Danke für eure Antworten. Zwischenzeitlich hatte ich einen Termin beim Steuerberater. Dieser meinte wir bekommen das durch. Ja über 3 Monate nachweispflicht und dann schauen wir was dabei raus kommt. Wir haben einen Onlineshop, nicht gerade die beste Vorrausetzung ;-) aber sind viel auf Messen und ab und zu auf Märkten unterwegs. Daher sollten wir auf eine 50% ige nutzung des Kastenwagens gewerblich kommen.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Pössl Summit als Firmenwagen ? 27 Aug 2023 11:40 #20

  • 58d47d0c8a286e8cac826d3e425354b5
  • 58d47d0c8a286e8cac826d3e425354b5s Avatar
  • Offline
  • Benutzer ist gesperrt
  • Beiträge: 4462
  • Dank erhalten: 2958
Ich hatte mit solchen Themen mehrere Jahre beruflich zu tun und derzeit etwas „ am Rande“. Ich kann dir den Tip geben vor der Anschaffung/Nutzung das Ganze mit Steuerberater und zuständigem Finanzamt zu klären. Wir leben zwar in einem Land, aber die Bundesländer und deren Ämter sind da sehr eigen…,,
Gruß,
Michael

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1
  • 2

Partnerseiten:

Pössl kaufen bei Europas größten Kastenwagen­händlern!

Hier gibt es Deinen Pössl, Globecar, Clever, Roadcar, Campster oder Vanster einfach, schnell und günstig!