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Verständnisfrage zu Gewährleistung/Kulanz bei Pössl/Citroen 19 Okt 2023 11:45 #1

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Hallo,
ich habe grade etwa eine Stunde lang alle meine Papiere zum Pössl (s. Signatur, EZ 05/2020) studiert, um mir die Frage zu beantworten habe ich eigentlich auf irgendwas noch Gewährleistung? Ohne Ergebnis, ich find nix dazu!

1. grundsätzliche Frage: Ist es richtig, dass ein Pössl Händler (wenn er kein PSA Servicebetrieb ist) auch grundsätzlich nix am Fahrzeug selbst (Motor, Chassis, etc) macht und somit eben auch keine Gewährleistung auf das Fahrzeug selbst bietet / bieten kann? So O-Ton meines Wohnmobilbetriebes.

1a): Und wenn das so ist, wie lange ist denn dann wohl bei PSA die Gewährleistung für das Fahrzeug? Diese üblichen 2 Jahre? Oder mehr oder weniger?

2. Frage: Da ich in diesem Sommer nach über 3 Jahren noch eine 100% Kulanzleistung beim Aufbau (Fenster war undicht) bekommen habe, würde ich gerne wissen ob das nur good will war oder ob es tatsächlich eine längere Phase der Kulanz/Gewährleistung beim Aufbau gibt?

Bevor Fragen aufkommen: Nein, ich habe hier keinen vernünftigen PSA Betrieb in der Nähe und würde das Fahrzeug zum Service lieber meiner sehr guten freien Werkstatt anvertrauen. Aber natürlich nicht, wenn da ein PSA Stempel noch wichtig werden könnte....
Einen Wohnmobilhändler habe ich, der ist sehr gut, supernett und kompetent, schraubt aber nicht am Fahrzeug selbst und war - nebenbei bemerkt - auch nicht der Verkäufer des Pössl. Und ich bin auch nicht der Erstkäufer, der seit dem Kauf alles vergessen hat. Ich bin seit diesem Jahr Nr. 2 im Brief.

Vielen Dank für erhellende Worte
Beste Grüße kommen
vom Christian

Pössl Roadcruiser B - 636cm - 2020 - Goldschmitt hi./vo. - AHK Brink - CATE-Motorradträger - TTToilette Trelino Evo L - Creabest 270 LiFePo4 - Solar - Travelmate Gastankflaschen und dann waren auch allerlei Gewichtseinsparungen nötig....

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Verständnisfrage zu Gewährleistung/Kulanz bei Pössl/Citroen 19 Okt 2023 11:53 #2

  • Optimist
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Mein WoMo Händler hat mir für einen Gebrauchten (bei dem ich jetzt ebenfalls der Zweitbesitzer bin) eine unabhängige Gebrauchtwagengarantie mitgegeben. Dadurch ist er aus der Verpflichtung raus am Basisfahrzeug schrauben zu müssen und ich habe wieder Garantie obwohl Auto auch älter als 2 Jahre. Vielleicht kann Dir Dein netter WoMo Händler auch so etwas anbieten?
Liebe Grüße
Michael


Bis Okt. 2023 Pössl Vario 499, ab Nov. 2023 Vario 545
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Verständnisfrage zu Gewährleistung/Kulanz bei Pössl/Citroen 19 Okt 2023 12:14 #3

  • ManfredK
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1. grundsätzliche Frage: Ist es richtig, dass ein Pössl Händler ..... auch keine Gewährleistung auf das Fahrzeug selbst bietet / bieten kann? So O-Ton meines Wohnmobilbetriebes.

1a): Und wenn das so ist, wie lange ist denn dann wohl bei PSA die Gewährleistung für das Fahrzeug? Diese üblichen 2 Jahre? Oder mehr oder weniger?

2. Frage: Da ich in diesem Sommer nach über 3 Jahren noch eine 100% Kulanzleistung beim Aufbau (Fenster war undicht) bekommen habe, würde ich gerne wissen ob das nur good will war oder ob es tatsächlich eine längere Phase der Kulanz/Gewährleistung beim Aufbau gibt?

Vorbemerkung: Gewährleistung nach BGB (Sachmangelhaftung) besteht zwischen einem gewerblichen Verkäufer und einem privaten Käufer. Bei Neukauf 2 Jahre, bei gebrauchten Fahrzeugen auf 1 Jahr verkürzbar.

Zu1) Die Gewährleistung bezieht sich immer auf das komplette Fahrzeug (also auch Fahrgestell) unabhängig was der verkaufende Händler selbst machen kann. Im Zweifelsfall muss der verkaufende Händler das Fahrzeug an ein Subunternehmen weitergeben. Die Verantwortung trägt er aber alleine

Zu 1a) Über die Dauer des Gewährleistung (24/12 Monate) siehe oben. Daneben kann es aber noch eine Garantie der einzelnen Hersteller geben. Die ist freiwillig und wird auf Basis von Garantiebedingungen erbracht. Im Regelfall 2 Jahre ab Erstzulassung aber es gibt auch längere Laufzeiten die freiwillig oder in Form von "Versicherungen" angeboten werden.

Zu 2) "Kulanz" ist immer eine rein freiwillige Good Will Aktion auf die es keinen Rechtsanspruch gibt.
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Verständnisfrage zu Gewährleistung/Kulanz bei Pössl/Citroen 19 Okt 2023 13:13 #4

  • CoolCamp
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Die Gewährleistungspflicht gilt erstmal auch bei Privatverkäufen. Allerdings kann der Privatverkäufer diese im Vertrag explizit ausschließen. Ein Händler kann das nicht, aber er kann die Gewährleistung auf 1 Jahr beschränken.
Also Vertrag studieren. Und beachten: nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, d.h. innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäufer Dir nachweisen dass die Ware mangelfreii ist, danach musst Du den Nachweis führen. Das kann schwierig und teuer werden.
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Verständnisfrage zu Gewährleistung/Kulanz bei Pössl/Citroen 19 Okt 2023 15:29 #5

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....nein, nach 12 Monaten....
Gruß,
Michael
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Verständnisfrage zu Gewährleistung/Kulanz bei Pössl/Citroen 19 Okt 2023 15:47 #6

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Das ist ja interessant, wo kann ich das denn bitte nachlesen?
Servus, momahduh

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Verständnisfrage zu Gewährleistung/Kulanz bei Pössl/Citroen 19 Okt 2023 16:18 #7

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Für alle ab dem 01.01.2022 abgeschlossenen Verträge, z.B. hier
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Verständnisfrage zu Gewährleistung/Kulanz bei Pössl/Citroen 19 Okt 2023 16:33 #8

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Schon, aber hier (s.#1) geht´s um einen Vertrag aus Mai 2020 und das ist nach meinem Verständnis klar weit vor dem 1.1.22 :-)
Servus, momahduh

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Verständnisfrage zu Gewährleistung/Kulanz bei Pössl/Citroen 19 Okt 2023 16:40 #9

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Verständnisfrage zu Gewährleistung/Kulanz bei Pössl/Citroen 20 Okt 2023 10:32 #10

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Eigentlich alles ganz einfach (bei Verkauf an Privat):

- Garantie Basisfahrzeug vom Hersteller der Basis 24 Monate (gem. beigelegten Unterlagen Basisfahrzeughersteller)
- Gewährleistung Händler: 24 Monate auf Gesamtfahrzeug, wobei die Garantie für Basisfahrzeug ja hier besser ist und sich somit die Gewährleistung normalerweise nur für den Aufbau nutzt
- Bei Gewährleistung Beweislastumkehr 6 oder 12 Monate je nach Kaufdatum
- Garantie auf gewisse Einbauten (z.B. Kühlschrank) evtl. auch länger (entsprechenden Garantieurkunden liegen bei (separat oder z .B. in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Geräts oder im Zweifelsfall auf der Webseite des Herstellers) und können bei jedem Vertragspartner des Einbaugeräteherstellers (der auch die Leistung erbringen kann) eingefordert werden.

Pössl selbst gibt keine Garantie und überlässt die gesetzlichen Gewährleistungspflichten dem Händler. Damit ist auch erst einmal nur der verkaufende Händler (und nicht jeder andere beliebige Pösslhändler) für Schadensbeseitigung zuständig. Manchmal gibt es Goodwill Unterstützung unter den Händlern.

Eine Leistung nach drei Jahren ist definitiv eine Kulanzarbeit, für die der Händler wahrscheinlich keine Vergütung vom Hersteller (also Pössl) bekommt, außer, hier würde z .B. ein offizieller Rückruf vorliegen oder Pössl hätte zumindest gegenüber den Händlern eingestanden, dass es sich um einen Serienfehler handelt und deswegen an einer Reparatur interessiert ist.
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