Da brauchst du kein Museum und keine Galerie anrufen.
In § 64 UrhG wird die urheberrechtsliche Schutzdauer wie folgt angegeben:
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
Die Schutzfrist für ein Bild von CDF ist also wohl definitiv über 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers schon abgelaufen.
Technisch: Im Internet kursiert zwar das Gerücht, dass Aufkleber ab 0,1 qm genehmigungspflichtig wären, das betrifft aber nur die Winschutzscheibe.
Also: Kleb so viel du magst! Je mehr Caspar David Friedrich, desto besser.
(Mein Kunstlehrer nannte ihn immer KDF. Zweitbester Maler ever!)