.........Nach drei Monaten bekam ich dann die Auftragsbestätigung mit dem Hinweis.........
Der Händler wird sich - Im Falle eines Rechtsstreites - natürlich fragen lassen müssen, was er die drei Monate gemacht hat.
Auch er hatte ja offensichtlich genügend Zeit, das Schriftstück genau so sorgfältig zu prüfen, wie er das von seinen Kunden verlangt.
Oder war er (oder sein Büro) gar so "schluderig" und hat die AB so lange "verbaselt" und dann aber schnell raus....?
Das spricht m.E. nicht gerade für sorgfältiges Handeln......
Aber wie die anderen bereits geantwortet habe: Ab zur anwaltlichen Beratung!