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Frage zur Verbindlichkeit der Auftragsbestätigung bei Pössl (Händlern) 16 Apr 2024 02:33 #11

  • Reno
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In der AB hatten sich auch einige Preise geändert (Farbe, Zuziehhilfe usw). Der neue Gesamtpreis war dann einige tausend Euro günstiger als das ursprüngliche Angebot.
Ich habe mich über den guten Hauspreis gefreut und den Auftrag bestätigt, meine Anzahlung gemacht, diese Anzahlung wurde mir auch bestätigt.

Jetzt kommts: jetzt möchte der Händler aber wieder den ersten Angebotspreis (=Listenpreis).
Du schreibst ja selbst von Angebot und Auftragsbestätigung. Das ist rein vom Begriff schon etwas anderes. Eine Auftragsbestätigung ist kein verbessertes Angebot. Deshalb wird es auch kein Angebotsirrtum sein.

Mit einer Auftragsbestätigung kommt ein Vertrag zustande. Weicht sie jedoch vom Angebot ab, kommt kein Vertrag zustande (§ 150 Abs. 2 BGB).

de.m.wikipedia.org/wiki/Auftragsbest%C3%A4tigung
Das wird auf Nachverhandlung des Kaufpreis hinauslaufen mit dem Ergebnis, dass es für dich teurer wird. Alternativ wird dir der Händler das Fahrzeug nicht verkaufen, weil kein Vertrag zustande gekommen ist.
Ist aber nur meine Meinung. Der RA wird es genauer wissen. Aber der verdient auch mehr, wenn er einen Prozess führt (mit ungewissem Ausgang).
Grüße Reno

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Frage zur Verbindlichkeit der Auftragsbestätigung bei Pössl (Händlern) 16 Apr 2024 07:56 #12

  • Realunknown
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.........Nach drei Monaten bekam ich dann die Auftragsbestätigung mit dem Hinweis.........
Der Händler wird sich - Im Falle eines Rechtsstreites - natürlich fragen lassen müssen, was er die drei Monate gemacht hat.
Auch er hatte ja offensichtlich genügend Zeit, das Schriftstück genau so sorgfältig zu prüfen, wie er das von seinen Kunden verlangt.
Oder war er (oder sein Büro) gar so "schluderig" und hat die AB so lange "verbaselt" und dann aber schnell raus....?
Das spricht m.E. nicht gerade für sorgfältiges Handeln......

Aber wie die anderen bereits geantwortet habe: Ab zur anwaltlichen Beratung!
Er ist nun weg: Summit 540, 2021, FI 160 PS, AG9. Es folgte ein TI.
Aber keine Weißware, eher eine Grauzone mit AT-Reifen.

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Frage zur Verbindlichkeit der Auftragsbestätigung bei Pössl (Händlern) 16 Apr 2024 10:11 #13

  • Alex M.
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Ein Handel ist ein guter Handel, wenn Käufer und Verkäufer am Ende zufrieden sind. Gerade bei Wohnmobilen mit ihrer (hüstel) fragilen Fertigungsqualität wird man auch nach dem Kauf aufeinander angewiesen sein. Bin nicht sicher, ob eine anwaltliche Auseinandersetzung schon vor Lieferung da unbedingt vertrauensfördernd ist.
Clever Celebration 600 MJ22 EZ10/2022; Citroen Jumper 121 kW; Light 3,5 t; 255/55R18; Aufstelldach; Truma C6D; Monocontrol; Vitrifigo Slim 150; 2x100Ah LFP Startcraft; Gassteckdose; Busbiker; Zenec Z-E3766; Marderabwehr Stop&Go 8 Plus-Minus; Votronic MPP260CI; Sunfolder WS200SF-HV
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Letzte Änderung: von Alex M..

Frage zur Verbindlichkeit der Auftragsbestätigung bei Pössl (Händlern) 16 Apr 2024 11:27 #14

  • daspösselt
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Bei Garantie/Sachmangel wird ihm der Anwalt schon mitteilen was er bis wann zu erledigen hat. 😉
Gruss Thomas

Summit 600 Plus, Citroen 163 PS
Aufstelldach
Das ganze seit 07/2019

Ex >>> T4 California Coach mit AD Fahrer
Folgende Benutzer bedankten sich: robbyshine

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Frage zur Verbindlichkeit der Auftragsbestätigung bei Pössl (Händlern) 16 Apr 2024 11:53 #15

  • Realunknown
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......Bei Garantie/Sachmangel ...... 😉
;)
Er ist nun weg: Summit 540, 2021, FI 160 PS, AG9. Es folgte ein TI.
Aber keine Weißware, eher eine Grauzone mit AT-Reifen.

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