Formaljuristisch ist der Hersteller (Pössl) verpflichtet, eine Zweijahresgarantie zu geben. Unabhängig, wie das Fahrzeug genutzt wird.
Die Garantie wird beim Halterwechsel mit übertragen, da die Garantie fahrzeuggebunden, also nicht personenbezogen ist.
Garantiearbeiten können grundsätzlich bei jedem Pössl Vertraghändler angemeldet werden......
Also bis #9 war ja alles richtig, jedoch nicht vollständig, aber hier verwechselt Gasman ganz offenbar (wie oft im Forum) Garantie mit Gewährleistung und deshalb stimmt das so leider nicht.
Was fehlt also? Pössl hat gegenüber seinem verkaufendem Händlernetz eine Verpflichtung (um diese bei der Stange zu halten), die formaljuristisch aus der Gewährleistung von Pössl gegenüber dem verkaufendem Händler erntsteht: Meldet folglich ein Pössl Händler einen Gewährleistungsschaden innerhalb der ersten 24 Monate an Pössl, so sichert Pössl diesem nach Prüfung die Regulierung zu. In der Praxis werden alle Pössl Händler regelmäßig geschult und ein Schulungspunkt dessen ist die Klärung, was ein Gewährleistungsschaden ist und was nicht.
Daraus entsteht die Praxis, dass wenn ein Pössl Betrieb einen Schaden als Gewährleisungsschaden annimmt und an Pössl meldet, dann wird dieser auch von Pössl reguliert, spricht ersetzt. Aus dieser Praxis entwickelte sich die Tatsache, dass du auch bei irgendeinem nahe gelegenem Pössl Händler einen Gewärleistungsschaden innerhalb der erster 24 Monate melden kannst und wenn der die Meldung annimmt und an Pössl weiterleitet, dann war das bisher (laut telefonischer Aussage von Pössl) immer eine tatsächliche Regulierungszusage - abwohl formaljuristisch zwischen dir und Pössl kein Anspruch besteht.
Bei unseren RC wurden alle 7 Fenster undicht und sollten dann von einem großen und nahe gelegenen Händler erst nach 27 Monaten instand gesetzt werden. Geschätzter Aufwand mindestens 8 Arbeitsstunden; der Händler nahm die Gewährleistungsmeldung an und meldete sie an Pössl. Ich hatte jedoch gar nichts in der Hand, fand das sehr unsicher und rief bei Pössl an. Nach einigem Durchverbinden bekam ich dann die felsenfeste Zusage, dass wenn der Händler (der nicht unser Verkäufer war!) den Schaden innerhalb der ersten 24 Monate annimmt, Pössl auch dafür gerade steht, egal, wann das dann repariert werden kann.
Aus den veranschlagten gut 8 Stunden wurden tatsächlich 2,5 Arbeitstage mit u.a. 7 maßgefertigten Unterstützungsrahmen für die Fenster und alles wurde zu 100% über Pössl abgerechnet, obwohl niemand eine Pössl Garantieurkunde jemals gesehen hat! Die Gewährleistung von Pössl gegenüber seinen Vertragshändlern in den ersten 2 Jahren hängt am Fahrzeug und ist somit von der Anzahl der Vorbesitzer unabhängig. Bei wem, wie bei uns da eine größere Werkstattrechnung im Raum steht, dem sei der Anruf bei Pössl wärmstens ans Herz gelegt - uns hat das im Vorfeld sehr geholfen.
Anmerkung: Im Winterhalbjahr ist die Bereitschaft von Händlern zu ungeliebten Garantiearbeiten deutlich größer, weil sie ihre Belegschaft auch im Winter kostet, aber oft nicht voll ausgelastet ist...