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Rücktritt vom Vertrag 10 Jan 2025 14:50 #1

  • Zazie
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Vielleicht kann jemand von euch mir mal seine Erfahrungen schildern, was den Rücktritt vom Kaufvertrag betrifft.
Wir haben im Oktober 2024 verbindlich einen Vanster bei einem Pössl Lieferanten bestellt. Damals sagte man uns, dass ziemlich genau unser Wunschauto schon "im Zulauf" sei und sicherlich bald geliefert würde. Haben wir so auch schriftlich.
Nach mehreren telefonischen Nachfragen erhielten wir eine Mail mit der Aussage "voraussichtlich unverbindlich Ende Dezember 2024". Telefonisch hieß es dann: "bis Sie ihren Wagen wirklich bekommen, wird es sicher Januar".
Nächstes Telefonat im Januar: "Bei Pössl ist ein einziges Chaos, wir wissen auch nix..."

Zusammengefasst: wir überlegen jetzt, ob wir das ganze abblasen, zumindest was diesen Händler betrifft, denn wir sehen keinen Willen, das Problem zu lösen oder uns was anzubieten. Der Ansprechpartner meldet sich nicht oder man muss länger nerven, bis das passiert. Wir bekommen keine Infos, werden nur vertröstet.
Es steht sogar vor Ort beim Händler ein Auto, was fast dem entspricht, was wir bestellt haben. Wir baten um die technischen Einzelheiten dieses Wagens, weil wir überlegt haben, ob wir uns aus praktischen Erwägungen spontan umentscheiden. Es kommt nix.
Glücklicherweise haben wir noch kein Geld investiert.
Unter welchen Bedingungen kämen wir aus dem Vertrag?
Es klingt jetzt vielleicht albern, aber wir empfinden den ganzen Ablauf außerdem als schlechtes Omen. Was kann da noch alles schief gehen?

Würde mich freuen, wenn ihr dazu eure Erfahrungen beisteuern könntet!
Viele Grüße Zazie

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Rücktritt vom Vertrag 10 Jan 2025 15:24 #2

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Hallo,

also ich bin kein Anwalt…aber steht in eurem Kaufvertrag ein Lieferdatum drin und ist der überschritten? Dann könnte man zunächst den Verzug anmahnen und danach ggf. zurücktreten. 
Sonst könnte es schwierig werden (solange es nicht im Kaufvertrag eine Klausel gibt), dann ein allgemeines Rücktrittsrecht gibt es meines Wissens nicht. 
Pössl 2Win R Plus, 2022, 165 PS, Solar, Forster 100Ah ThermoControl, 1500W WR
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Rücktritt vom Vertrag 10 Jan 2025 15:40 #3

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Die Kaufverträge der Händler werden in derRegel so verfasst, dass es schon recht schwierig ist, vom Verkauf zurückzutreten.
So wie ich deinen Beitrag verstanden habe, wird im Vertrag kein verbindlicher Liefertermin genannt. D.h. Du kannst den Händler noch nicht einmal mit einem Liefertermin in Verzug setzen, da es anscheindend un einen unverbindlichen Liefertermin geht.
Du kannst natürlich vom Vertrag zurücktreten. Allerdings wirs Du hier nicht schadlos rauskommen. 10%-15% des Kaufpreises werden dann häufig fällig.
Ich würde versuchen, mich dem Händler zu arrangieren. Irgendwann reagiert er hoffentlich.
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Rücktritt vom Vertrag 10 Jan 2025 16:00 #4

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1. Der Kaufvertrag ist üblicherweise kein Kaufvertrag sondern eine Bestellung die der Lieferhändler bestätigen muss
2. Gibt es eine Auftragsbestätigung mit einem unverbindlichen Liefertermin?
3. Wenn nein eine Nachbesserung der Auftragsbestätigung schriftlich einfordern, da der unverbindliche Liefertermin ein elementarer Bestandteil ist. Grundsätzliche Anmerkung - fehlt in der Auftragsbestätigung der unverbindliche Liefertermin bist du 30 Tage nach dem Datum der Auftragsbestätigung bei Punkt 4 angekommen.
4. Bis 6 Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin ist man an die Bestellung gebunden
5. Nach Ablauf dieser 6 Wochen ist es notwendig eine Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Ist auch diese abgelaufen kann man den Rücktritt von der Bestellung erklären. Da es dabei einige juristische Fallstricke geben kann, empfehle ich fachkundige Beratung.

Ich würde nach Ablauf des Januars zum Lieferhändler fahren und im persönlichen Gespräch eine einvernehmliche Lösung, auch wegen des Lagerfahrzeuges suchen, bevor man juristische Schritte einleitet
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Rücktritt vom Vertrag 10 Jan 2025 22:12 #5

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Hallo Zazie, 

du bist (klingst?) in diesen Vertragsangelegenheiten so unbedarft (und das ist nicht abwertend gemeint!) ... dass ich dir raten würde eine Rechtsberatung zu befragen. Automobilclubs bieten ihren Mitgliedern so etwas kostenlos, ebenso wenn du eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hast. Ein Kundiger sollte deinen Vertrag prüfen und dir die möglichen Optionen erläutern. 

Aus meiner Sicht (ich habe etwas Erfahrung was Reklamation,  Rückabwicklungen usw betrifft) wären die nächsten Schritte:
1. welcher Vertrag wurde geschlossen? 
2. was steht zum Liefertermin drin? 
3. sobald als juristisch möglich den Händler belegbar in Verzug stellen und eine Frist zur Lieferung setzen. 

Sind diese Schritte juristisch korrekt erfolgt und die Frist erfolglos verstrichen... kannst du den Vertrag auflösen. Ohne Storno oder sonstige Zahlungspflichten! 

Aber wie angedeutet, damit das juristisch fundiert ist müssen Formalien eingehalten werden. 

PS Und das Wörtchen "unverbindlich" beim Liefertermin bedeutet nicht x-beliebig! Unverbindlich bedeutet hier im Vertrag maximal plus 6 Wochen. 
Nach mehreren guten Pössl D-Line, ein unerfreulicher H-Line Summit. Deswegen kurzfristig auf schlanken TI gewechselt: Etrusco V 5900 DB. "Van-Klasse", 5,95 lang, Hecckgarage für zwei Mountain Bikes. Eigentlich nur als Übergangslösung, aber jetzt will ich auf dessen Vorteile nicht mehr verzichten.
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Rücktritt vom Vertrag 10 Jan 2025 22:45 #6

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Gibt es in der AB einen unverbindlichen Liefertermin der vom Verkäufer nicht eingehalten wird addieren sich Fristen und Nachfristen auf 14 Wochen. Liefert er nicht, bist du raus. Willst du raus, musst du 10-15% Abstand zahlen. 
Gruß,
Michael
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Rücktritt vom Vertrag 11 Jan 2025 01:11 #7

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@Drehzahl:  Deine "Nachfristen" (ich meine den Plural!) sind mir bislang nicht bekannt. Auf welche Regelungen beziehst du dich? Kannst du einen Suchbegriff oder noch besser einen Link dazu nennen? 

Danke. 

PS Mein Kenntnisstand deckt sich mit den Ausführungen das ADAC :
www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufe.../halbleiter-engpass/
Nach mehreren guten Pössl D-Line, ein unerfreulicher H-Line Summit. Deswegen kurzfristig auf schlanken TI gewechselt: Etrusco V 5900 DB. "Van-Klasse", 5,95 lang, Hecckgarage für zwei Mountain Bikes. Eigentlich nur als Übergangslösung, aber jetzt will ich auf dessen Vorteile nicht mehr verzichten.

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Rücktritt vom Vertrag 11 Jan 2025 02:37 #8

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Hallo Manfred, vielen Dank für deine Antwort!

Zu 2.: Auf der Auftragsbestätigung steht unter Liefertermin: "unverbindlich". Das war im September. In einer Email danach wurde geschrieben: "voraussichtlich unverbindlich Dezember". Mündlich am Telefon hieß es: es wird bestimmt Januar.
Aktuell ist der Vanster nächste Woche "auslieferungsfertig". Aber das heißt ja nicht, daß er auch geliefert wird. Das dauert nach dem Go nochmal mindestens zwei Wochen.
Zazie
 

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Rücktritt vom Vertrag 11 Jan 2025 09:02 #9

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Ich habe Manfred so verstanden, dass da ein konkretes Datum genannt sein sollte, das jedoch als "unverbindlich" bezeichnet wird.

Meinst du nun, dass bei dir gar kein Datum, sondern statt dessen nur "unverbindlich" steht? Wie kann das sein? Ist so ein Vertrag dann überhaupt gültig oder eher grundsätzlich nichtig, weil da ein Händler quasi schreibt, "ich liefere irgend wann", was einer verbindlichen Bestellung sinngemäß logisch widerspricht? Das inhaltliche Pendant dazu wäre ja eine Bestellung in der der Käufer versichert "ich zahle irgendwann" ....
Servus, momahduh

Pössl Roadcruiser Md 2017 samt Pössl Ausstattungspakete auf Basis Citroen 163 PS
... und a paar Schmankerl

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Rücktritt vom Vertrag 11 Jan 2025 10:25 #10

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Ist nicht, wenn kein Datum genannt ist, die Lieferung sofort fällig?
Gruß
Günter
Pössl 2 Win Plus 2020 Citroen 165 heavy Sturm Blau, 04/2020

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