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Rücktritt vom Vertrag 11 Jan 2025 17:29 #21

  • Mahnfred
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Ich wüsste nicht, dass man einen Kaufvertrag unterschreibt. Es ist eine Verbindliche Bestellung mit einem unverbindlichen Liefertermin, also vergesst die gesetzlichen Regelungen zu Kaufverträgen.
Pössl Roadcruiser XL 2023 Citroen L4H3
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Rücktritt vom Vertrag 11 Jan 2025 17:30 #22

  • HPeter
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@Kaffee_am_Steuer:
Das was ich geschrieben habe gilt für den UNVERBINDLICHEN Liefertermin! 
(sorry, hatte das Wörtchen tatsächlich einmal vergessen) 

Also nochmal: unverbindlich bedeutet nicht irgendwann und nicht x-beliebig. "Unverbindlich" beim Liefertermin bedeut dass dieser um 6 Wochen überschritten werden darf. Siehe BGB usw. 

PS zu Bestellung und Kaufvertrag.... 
www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der...t/19962/kaufvertrag/

Lieferverzug ADAC Info mit Musterschreiben:
www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufe.../halbleiter-engpass/

Ergo Rechtsportal zu Lieferfristen:
www.ergo.de/de/rechtsportal/verkehrsrech...tokauf/lieferfristen
 
Nach mehreren guten Pössl D-Line kam ein unerfreulicher H-Line Summit. Infolge unplanmäßig auf einen schlanken TI gewechselt: Etrusco V 5900 DB. "Van-Klasse". 5,95m lang, Heckgarage für zwei MTB und lückenlose Dämmung! Eigentlich nur als Zwischenlösung, aber Funktion und Vorteile überzeugen ...
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Letzte Änderung: von HPeter.

Rücktritt vom Vertrag 11 Jan 2025 18:23 #23

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... Also nochmal: unverbindlich bedeutet nicht irgendwann und nicht x-beliebig. "Unverbindlich" beim Liefertermin bedeut dass dieser um 6 Wochen überschritten werden darf. Siehe BGB usw. ...


 
Hallo HPeter,

danke, ich hatte es anders gemeint bzw. dies ist nicht der Punkt. Ich versuche es etwas ausführlicher zu beschreiben.
Ich sehe drei Möglichkeiten:
a) kein Liefertermin
b) ein unverbindlicher Liefertermin, z. B.: Dezember 2024 (unverbindlich)
c) Liefertermin: "unverbindlich"

Auf a) und b) sind wir in diesem Thread bereits ausreichend eingegangen. Wenn c) Liefertermin "unverbindlich" mit a) kein Liefertermin gleichzusetzen ist, dann ist das Thema auch weitgehend geklärt.
Meine Einwand ging aber in die Richtung, dass "Liefertermin: unverbindlich" eine ganz andere Rechtslage sein könnte als, wenn überhaupt kein Termin in der Bestellung genannt wäre.    
Grüße
Dieter
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Rücktritt vom Vertrag 11 Jan 2025 18:28 #24

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Ich glaube es sind inzwischen genügend Verweise zum nachlesen genannt. Also für diejenigen die sich informieren wollen. 
​​​​​​
Nach mehreren guten Pössl D-Line kam ein unerfreulicher H-Line Summit. Infolge unplanmäßig auf einen schlanken TI gewechselt: Etrusco V 5900 DB. "Van-Klasse". 5,95m lang, Heckgarage für zwei MTB und lückenlose Dämmung! Eigentlich nur als Zwischenlösung, aber Funktion und Vorteile überzeugen ...

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Rücktritt vom Vertrag 11 Jan 2025 18:30 #25

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Moin, 
ich lese hier nur, hätte sein könnte aber doch vielleicht nicht. Keiner hat den Vertragstext vorliegen, aber Alle spekulieren und raten.
Jeder hat hier eine Meinung, aber das hilft keinem weiter!
Danke und Gruß 
Dirk
Gruß Dirk

Pössl 2 Win S Plus EZ 07.2023
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Rücktritt vom Vertrag 11 Jan 2025 18:32 #26

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@DirkM, Dein Vorschlag dazu?
Er ist nun weg: Summit 540, 2021, FI 160 PS, AG9. Es folgte ein TI.
Aber keine Weißware, eher eine Grauzone mit AT-Reifen.

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Rücktritt vom Vertrag 11 Jan 2025 19:31 #27

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Ich glaube es sind inzwischen genügend Verweise zum nachlesen genannt. Also für diejenigen die sich informieren wollen. 
​​​​​
Habe mal recherchiert und kann meine Frage nun selbst beantworten:

Ein "unverbindlich" beim Liefertermin ist vermutlich gleichzusetzen mit einem überhaupt nicht genannten Liefertermin. Jedenfalls dann, wenn die Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) verwendet werden, die vom Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) empfohlen werden.
Grüße
Dieter
-
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Rücktritt vom Vertrag 11 Jan 2025 19:47 #28

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Ja, die Frage ist doch nur, ob eine Bestellung ohne Liefertermin überhaupt verbindlich sein kann - einerseits soll der Kunde zu einem Fixtermin zahlen, andererseits kann der Händler "irgendwann" liefern. Treiben wir das mal auf die Spitze, um zu sehen, was das bedeutet: Wenn das gültig und verbindlich wäre, so könnte der Händler ja auch erst in 3 Jahren ein veraltetes Fahrzeug übergeben und ich denke nicht dass das rechtens sein kann - zumindest meinem Rechtsempfinden widerspricht das krass.
Servus, momahduh

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... und a paar Schmankerl
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Rücktritt vom Vertrag 11 Jan 2025 19:50 #29

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Ja, die Frage ist doch nur, ob eine Bestellung ohne Liefertermin überhaupt verbindlich sein kann - 
Ja natürlich - die Klarstellung erfolgt ja mit der Auftragsbestätigung. Der Lieferant muss sich ja erst mal bei seinem Vorlieferanten schlau machen wann es geliefert werden kann. Es geht letztendlich immer um die Auftragsbestätigung. Weicht die Auftragsbestätigung in wesentlichen Punkten ab, kann dieser ja auch widersprochen werden, da es sich um einen andere Kaufgegenstand handelt der angeboten wird

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Rücktritt vom Vertrag 11 Jan 2025 20:12 #30

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Lieferverzug ADAC Info mit Musterschreiben:
www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufe.../halbleiter-engpass/

Ergo Rechtsportal zu Lieferfristen:
www.ergo.de/de/rechtsportal/verkehrsrech...tokauf/lieferfristen

 
Das sind mal handfeste Informationen.
Pössl Roadcruiser XL 2023 Citroen L4H3

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