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Rücktritt vom Vertrag 11 Jan 2025 10:27 #11

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Wenn in der Auftragsbestätigung kein konkretes Datum bzw. z.B. Ende Januar 2025 oder 1. Quartal 2025 steht ist der Vertrag gültig - aber die Lieferung müsste innerhalb von 30 Tage nach Datum Auftragsbestätigung erfolgen.
Erfolgt diese nicht könnte man den Händler in Verzug setzen.
Wenn man jetzt großzügig den nachträglich genannten Termin "Dezember 2024" als Ergänzung der Auftragsbestätigung betrachtet, hat man bis Mitte Februar 2025 Zeit um sich auf die Lieferung zu freuen. Ab Mitte Februar könnte man den Händler unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (2-4 Wochen) in Verzug setzen und den Rücktritt vom Vertrag bei erfolglosem Ablauf erklären. Man wäre dann bei etwa Mitte März bevor man mit Erfolg aus dem Vertrag rauskommt.

Also ich würde jetzt bis Mitte Februar 2025 gar nichts tun und lediglich für mich abklären von wem ich zu welchen Kosten (Rechtschutzversicherung) juristischen Beistand erhalte. 
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Rücktritt vom Vertrag 11 Jan 2025 10:31 #12

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Nach meiner Information muss der Händler, wenn kein Lieferdatum angegeben ist, spätestens 30 Tage nach Vertragsabschluss, liefern.
Was hilft es aber, wenn der Händler das bestellte Fahrzeug nicht liefern kann?
Leider werden gerade im Caravanhandel Kaufverträge häufig nachlässig (schlampig) ausgefüllt.
Dann kommt es immer wieder zu solchen Diskussionen, wie gerade aktuell.
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Rücktritt vom Vertrag 11 Jan 2025 11:02 #13

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Was hilft es aber, wenn der Händler das bestellte Fahrzeug nicht liefern kann?

 
Ich kann dir das recht genau sagen.... Ich konnte einen entstandenen Schaden im mittleren 4-stelligen Bereich nachweisen. Mein ehemaliger Händler war erfreut die Summe überweisen zu können. 
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Rücktritt vom Vertrag 11 Jan 2025 11:46 #14

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@Drehzahl:  Deine "Nachfristen" (ich meine den Plural!) sind mir bislang nicht bekannt. Auf welche Regelungen beziehst du dich? Kannst du einen Suchbegriff oder noch besser einen Link dazu nennen? 


 

Lies die Beiträge von ManfredK, er hat es ausführlicher erklärt. Jede Partei hat z. B. zwischen Schriftwechseln die Möglichkeit innerhalb 2-4 wöchiger Fristen zu antworten. Reizen dies beide Parteien aus landet man bei rund 14 Wochen insgesamt. 
Einen Link benötigt man dazu nicht. 
Gruß,
Michael
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Rücktritt vom Vertrag 11 Jan 2025 12:39 #15

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 Mündlich am Telefon hieß es: es wird bestimmt Januar.
Aktuell ist der Vanster nächste Woche "auslieferungsfertig". Aber das heißt ja nicht, daß er auch geliefert wird. Das dauert nach dem Go nochmal mindestens zwei Wochen.
Verstehe das Problem nicht.
Wenn du jetzt vom Vertrag zurücktrittst und ein anderes Fahrzeug nimmst, geht es auch nicht wesentlich schneller.
VG Jürgen
hättest du kaufen können: Clever Celebration auf Citroen mit 140PS, EZ 3/2020

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Letzte Änderung: von jaja. Grund: Typo

Rücktritt vom Vertrag 11 Jan 2025 12:47 #16

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In #1 beschreibt er ein Bevorratungsfahrzeug das ihm gefällt und verfügbar ist auf dem Hof des Händlers. 
Gruß,
Michael

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Rücktritt vom Vertrag 11 Jan 2025 12:57 #17

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Also mal kurz und einfach zusammengefasst :
- steht kein Liefertermin im Vertrag, dann ist die sofortige Lieferung geschuldet. 
- steht ein Liefertermin im Vertrag, egal ob KW oder Quartal, dann darf der Händler diesen um 6 Wochen überziehen. 
- am ersten Tag nach diesen 6 Wochen den Händler belegbar (zB Einwurfeinschreiben, oder persönliche Übergabe mit Zeugen) in Verzug setzen und 2 Wochen Nachfrist zur Lieferung setzen. 
- wenn diese Frist erfolglos verstrichen ist am ersten Tag danach den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären (natürlich wieder belegbar) 
​​​​​​-  je nach eigener Sicherheit im Metier Jura rechtzeitig einen Rechtskundigen zur Beratung hinzuziehen. 
​​

Und vermutlich wird ein jeder Händler mit "guten Absichten" schon lange vor dem letzten Schritt versuchen mit dem Kunden ins Gespräch zu kommen und eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden!!!  Ich hatte zB einmal den Fall dass ich vom großen Händler beim Lieferverzug für 3 Wochen Urlaub ein Mietmobil kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen habe. 

PS der Käufer sollte sich natürlich bewusst sein dass eine vertraglich festgehaltene Frist wie zB "Q1/Q2" erst am 1.Juli überschritten ist. 

Und die Abwicklung von Geschäften ist das tägliche Brot eines Händlers. Der ist es gewohnt auch mit schlechten Karten zu pokern und ist meist  entsprechend gut im bluffen. 
Nach mehreren guten Pössl D-Line, ein unerfreulicher H-Line Summit. Deswegen kurzfristig auf schlanken TI gewechselt: Etrusco V 5900 DB. "Van-Klasse", 5,95 lang, Hecckgarage für zwei Mountain Bikes. Eigentlich nur als Übergangslösung, aber jetzt will ich auf dessen Vorteile nicht mehr verzichten.
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Letzte Änderung: von HPeter.

Rücktritt vom Vertrag 11 Jan 2025 13:09 #18

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 Jede Partei hat z. B. zwischen Schriftwechseln die Möglichkeit innerhalb 2-4 wöchiger Fristen zu antworten. 

Nöö... es geht nicht um die Zeit der Antwort auf einen Schriftwechsel - es zählt das Datum des Zugangs z.B. Verzug setzen + Rücktritt bei Nichtlieferung in Höhe von 2-4 Wochen. Dazu kommen drei Tage für die Postlaufzeit. Der Rücktritt ist dann, wenn korrekt juristisch ausgeführt wirksam. Ob und wann der Händler darauf antwortet ist egal.
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Rücktritt vom Vertrag 11 Jan 2025 16:52 #19

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Alles richtig, in der Praxis werden diese Fristen zwischen den Schriftsätzen aber toleriert. Die RA‘s wissen schon wie das funktioniert und was „tatsächlich geht“. 
Gruß,
Michael
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Rücktritt vom Vertrag 11 Jan 2025 17:22 #20

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...steht kein Liefertermin im Vertrag, dann ist die sofortige Lieferung geschuldet. 
- steht ein Liefertermin im Vertrag, egal ob KW oder Quartal, dann darf der Händler diesen um 6 Wochen überziehen. ...

 
Sicher korrekt zusammengefasst. Leider steht im Kaufvertrag der Liefertermin "unverbindlich". Dies ist schon etwas anderes als kein Liefertermin. Genauso gut hätte man auch "irgendwann" oder "wenn verfügbar" reinschreiben können. Ich bin mir nicht sicher, welche rechtliche Bedeutung bzw. welchen Bestand solch ein Vertrag hat und ob die schriftliche Lieferankündigung als nachträglicher Vertragsbestandteil gesehen werden kann.
Bisher nur Mietmobilien, Eigentumsmobilie.in 2026 geplant.
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Letzte Änderung: von Kaffee_am_Steuer.

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