Dabei geht es um den neuen, realitätsnahen Verbrauchstestzyklus.
Der VDA erklärt das ziemlich gut. Hier ein Auszug:
Bereits ein Jahr später, zum 1. September 2018, müssen zertifizierte WLTP-Messungen für alle neu zugelassenen Pkw vorliegen. Dafür wird natürlich nicht jedes produzierte Fahrzeug getestet, sondern werden einzelne Pkw beispielhaft für den Fahrzeugtypen auf den Prüfstand gestellt. Liegen die Werte einmal vor, garantiert der Hersteller mit einer Konformitätserklärung (dem „Certificate of Conformity“, im Gesetzesdeutsch: „Übereinstimmungs-bescheinigung“), dass neu produzierte Fahrzeuge dem im Zulassungsverfahren geprüften Typus technisch entsprechen. Dieses Zertifikat ist die Voraussetzung dafür, dass die Behörden einen Fahrzeugbrief (im Gesetzesdeutsch: Zulassungsbescheinigung Teil II) ausstellen, mit dem der Besitzer das Fahrzeug später zulassen kann. Die europäische Richtlinie sieht keine Ausnahmen vor – auch Pkw-Modelle, die nur in kleinen Stückzahlen produziert werden, müssen die gesamte WLTP-Prozedur durchlaufen. Für größere leichte Nutzfahrzeuge, die technisch oft auf Pkw-Modellen basieren, gelten jeweils um ein Jahr verschobene Stichtage.
Hier der Link zum umfangreichen Beitrag:
www.vda.de/de/themen/umwelt-und-klima/WL...LTP-eingefuehrt.html