... Wichtig ist nicht dass jetzt da viel rumgebastelt wird, sondern dass der (evtl ernst werdende Mangel) möglichst früh als Reklamation dokumentiert ist. Dann kannst du die nächste Zeit weiter die Sache im Auge behalten.
JA und NEIN!
Sofortiges Reklamieren beim Verkaufshändler: Unbedingt. Wie beschrieben wichtig wegen Folgeschäden/Ausweitung des Schadens.
Aber einfach zusehen, wie es schlimmer wird geht auch nicht! Laut BGB ist jeder dazu verpflichtet, einen erlittenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Wenn du zu lange zusiehst, wird der regreßpflichtige Händler oder der Hersteller am Ende nur den Teil des Schadens bezahlen, der dir erstmalig (jetzt) aufgefallen ist.
Also hin zum Händler und auf Nachbesserung drängen. Daß er dazu Fremdgewerke benötigt (Innenausbau) kann dir dabei völlig egal sein. ER hat dir den Kasten so verkauft und ist erstmal in der Gewährleistungshaftung. Was der Händler anschließend mit dem Fahrzeuglieferanten aushandelt, ist dann nicht mehr deine Sache.