Das stimmt so nicht. Nur Mängel am Aufbau sind beim Händler zu beanstanden und von ihm zu beheben. Wenn z. B. die Starterbatterie von Anfang an defekt ist ( so war's bei mir ) ist Citroen dafür zuständig. Alles was mit dem Basisfahzeug nicht in Ordnung ist, wird von Citroen behoben und es ist egal welche Citroenwerkstatt man sich aussucht.
Lieber Chrissi58,
bitte Informiere dich zuerst bei einer seriösen Quelle bevor du derartige Falschmeldungen veröffentlichst.
Es ist deutsches (und auch EU) Recht, dass der Verkäufer einer Sache per Gesetz zur Gewährleistung verpflichtet ist. Falls du keine Rechnung von Citroen, Fiat usw hast... sind diese Hersteller auch nicht Gewährleistungspflichtig. Der Verkäufer, sprich der Pössl / Clever / Roadcar usw Händler ist die Firma die das komplette Womo verkauft und entsprechend dafür als einzige gewährleistungspflichtig ist.
Es ist leider eine nicht seltene Masche einiger Womo Händler reklamierende Kunden zum Hersteller des Basisfahrzeugs abzuwimmeln. Auf dieses unseriöse Gebaren sollten Kunden besser nicht hereinfallen, denn wie oben schon beschrieben, verliert man als Kunde unter Umständen dann viele Rechte!
Lasst euch nicht durch diesen Jura-Troll verunsichern!
Die Gewährleistung für das Basisfahrzeug wird von Citroen übernommen, anstandslos.
Eurer Verkäufer sollte das Fahrzeug nach der Übergabe bei Citroen gemeldet haben.
Wenn ihr euch hier durch etliche Threads zu Mängeln am Basisfahrzeug lest, könnt Ihr feststellen, dass die Fehler, die vom Basisfahrzeug ausgehen immer von den Vertragswerksstätten behoben worden sind. Nur diese sind überhaupt berechtigt diese Mängel zu beseitigen, nicht der Pössl-Händler!
So hat auch der Citroen-Vertragshändler bei mir vor Ort den RDSK-Fehler anstandslos beseitigt. Mein Womo-Händler, der als Fiat Vertragspartner auch eine "technische" Meister-Werkstatt ist, darf überhaupt keine Ansprüche, die Citroen betreffen, abarbeiten. Dazu ist er nicht ausgestattet und berechtigt.
HPeter, lass Deine unqualifizierten Beiträge.
Durch Deine gebetsmühlenhaften, ewigen Wiederholungen werden diese auch nicht korrekter. Da nimm schon mittlerweile die Züge einer, leider bekannten amerikanischen Person an.
Juristische Vorbildung kann ich bei Deinen Beiträgen jedenfalls nicht erkennen.