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Roadcruiser XL, Auflastung über 3,5t: Unbedenklichkeitserkärung gesucht 19 Nov 2021 15:41 #1

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Hallo liebe Pössler ;)

Es ist soweit. Wir haben uns (nach jahrelanger Vorlaufzeit) recht spontan nach einer Woche Probeurlaub mit einem Roadcruiser XL dazu entschlossen einen solchen zu kaufen.

Und wir hatten sogar Glück und konnten ein Vorführfahrzeug ergattern welches von der Ausstattung größtenteils passt.

Das können wir dann im Januar entgegennehmen, seitdem laufen die Vorbereitungen :)

An der Auflastung sind wir nun hängen geblieben.Wir werden um eine solche nicht herumkommen (wollen), wobei 3650kg schon wirklich helfen würden, es müssen keine 4.25t sein).

Mit technischen Änderungen ist diese überhaupt kein Problem und die passenden Anbieter sind auch schon kontaktiert, Angebote liegen vor etc.

Aber: bei der Suche im Internet findet man ab und an die Aussage 'Auflastung ist kein Problem, einfach vom 'Hersteller' eine Unbedenklichkeitserklärung besorgen und gut ist'.

Folglich haben wir unser Glück probiert und uns auf die Suche nach einer 'Unbedenklichkeitserklärung zur Auflastung ohne technische Änderungen' gemacht.

Insbesondere die bereits verbaute 'Doppelblattfeder' hat uns Hoffnung gemacht.

Dabei haben wir alle 'Hersteller' kontaktiert: Pössl, Dethleffs und Citroen - keiner von diesen weiss von einer solchen Unbedenklichkeitserklärung.

Auch scheinen wir die ersten zu sein, die jemals auf die Idee gekommen sind, einen Kastenwagen auflasten zu wollen - teilweise waren das sehr interessante Gespräche ;)

Die Frage ist nun: hat schon einmal jemand eine passende Unbedenklichkeitserklärung für einen Roadcruiser XL auf Basis des Citroen Jumper erhalten?

Oder einen Tipp/eine Nummer wo man sich melden könnte?

Existiert eine solche wirklich?

Vielen Dank vorab!

LG Gerald

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Roadcruiser XL, Auflastung über 3,5t: Unbedenklichkeitserkärung gesucht 19 Nov 2021 16:48 #2

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Da kann dir nur Pössl, der Hersteller des Fahrzeuges, helfen.

Habt ihr den passenden Führerschein?
Gruß,
Michael

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Roadcruiser XL, Auflastung über 3,5t: Unbedenklichkeitserkärung gesucht 19 Nov 2021 19:10 #3

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Hi Michael, ja, da haben wir es auch versucht.

Irgendwie ist das eine Art Bermudadreieck zwischen Citroen <-> Dethleffs <-> Pössl.

Es wird sofort Untereinander oder auf die Spezialisten zur Auflastung mit technischer Veränderung verwiesen.

Wir würden auch eine klare Absage akzeptieren - aber die Aussagen sind eher 'weich' und man hat das Gefühl das gegenüber weiss es einfach nicht.

Man hat das gegoogelte im HInterkopf und auch gehört, dass solche Bescheinigungen teilweise für Wohnmobile ausgestellt/mitbestellt werden können.

Die technische Auflastung kostet ja schon etwas Geld. Würde uns ärgern wenn das 'umsonst' wäre (die offensichtlichen Vorteile der Umrüstung mal ignoriert) und die Auflastung auf zumindest 3,65t auch so ginge.

Das mit dem Führerschein geht in Ordnung. Wir sind alt :P

LG Gerald

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Roadcruiser XL, Auflastung über 3,5t: Unbedenklichkeitserkärung gesucht 19 Nov 2021 19:30 #4

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Hallo,
bei uns hat bei solchen Fragen immer der zuständige Prüfingeneur beim TÜV geholfen, wenn ich damals z.B. LKW Zulassung für T4 haben wollte, habe ich einfach gefragt was er braucht zum umschlüsseln.
Manche wollten Scheiben raus, andere ne Trennwand, usw.
Also einfach mal zum TÜV und Fragen ...(vielleicht haben die sogar Unbedenklichkeitsbescheinigungen im System)
Roadcamp R auf Citroen 540 maxi, EZ 2016, 150PS, 560AH LiFePO4,
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Roadcruiser XL, Auflastung über 3,5t: Unbedenklichkeitserkärung gesucht 20 Nov 2021 07:32 #5

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Hallo Gerald,
barnybernd hat vollkommen Recht, frag den, der Dir Deine Auslastung abnehmen und eintragen soll/muß. Was nutzen Dir teure Umbauten, die Du u.U. nicht brauchst, oder die unsinnig wären? Dieser Mensch entscheidet letztendlich über Gedeih und Verderb. Also, zäume das Pferd von vorne auf, haben wir auch so gemacht und es hat geklappt.
LG Willi
PS, nimm lieber eine etwas höhere Auflastung, ob 3,65 oder 3,85to ist sch....egal. Wer weiß weiß, was in 2 Jahren ist?!
Man reist ja nicht, um anzukommen, sondern um zu reisen.

1971 bis -93 VW-T2, ab 03. 2018 Summit 640, Citroen 163 PS, 3,85 to Zul., Solar 200W, Wechselr.1800W, Liontron 150Ah, Truma 6E, Goldschmitt 6", Spurverbr. mit 16-Zöllern, Kenwood dab+, Alugastankflaschen, Außendusche
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Roadcruiser XL, Auflastung über 3,5t: Unbedenklichkeitserkärung gesucht 20 Nov 2021 12:32 #6

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... An der Auflastung sind wir nun hängen geblieben.Wir werden um eine solche nicht herumkommen
...
Mit technischen Änderungen ist diese überhaupt kein Problem und die passenden Anbieter sind auch schon kontaktiert, Angebote liegen vor etc.
...

Ehrlich gesagt verstehe ich das Problem nicht.
Du gehst zum Anbieter XY und gibst den Auftrag für eine Auflastung inklusive Eintragung in die Fahrzeugpapiere.
Nach mehreren guten Pössl D-Line kam ein unerfreulicher H-Line Summit. Infolge unplanmäßig auf einen schlanken TI gewechselt: Etrusco V 5900 DB. "Van-Klasse". 5,95m lang, Heckgarage für zwei MTB und lückenlose Dämmung! Eigentlich nur als Zwischenlösung, aber Funktion und Vorteile überzeugen ...

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Roadcruiser XL, Auflastung über 3,5t: Unbedenklichkeitserkärung gesucht 20 Nov 2021 13:16 #7

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Servus,
wenn ich das richtig verstanden habe möchte der TE eine Auflastung ohne technische Änderung, weil diese ja Geld kosten würde.......er sucht also ein Papier dass....wohl nicht so ganz legal ist ?
Und ja, ob 3,65 to oder 3,85 to oder gar 4,5 to......ändert nichts daran dass es ü 3,5 to mit allen seinen Regeln ist.....
Roadrunner, 3.0 L Maxi, mit Schaltknecht, Dachspoiler, AHK abnehmbar, 200 W Solar, LiFePo 200 Ah, TTT, Markise und 18 Zoll Borbet Socken, Vorderachsoptimierung und ZLF a. d. Hinterachse, Weih-Tec Motorradbühne 170 kg, plus div. Um-und Ausbauen ;-)

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Roadcruiser XL, Auflastung über 3,5t: Unbedenklichkeitserkärung gesucht 20 Nov 2021 13:40 #8

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Wir haben im Juni diesen Jahres unseren RC XL bekommen. Auflastung war auch gleich Thema, der Händler hätte dies gleich mit erledigt. Wir haben noch nicht aufgelastet, weil wir uns auf absehbare Zeit nur in Deutschland bewegen wollen und, weil das Thema Maut ab 3,5 Tonnen im Raum steht. Ich habe das seinerzeit so verstanden, dass es sich bei dem RC XL mit dem serienmäßigen Maxi/Heavy Fahrwerk um ein abgelastetes Fahrzeug handelt. Somit entfallen technische Änderungen beim Auflasten. Gruß Klaus
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Roadcruiser XL, Auflastung über 3,5t: Unbedenklichkeitserkärung gesucht 20 Nov 2021 23:08 #9

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Hallo, vielen Dank für die Rückmeldungen!

@barnybernd, @heiwi: okay, das werde ich mal versuchen. Danke für den Tipp! Die 3,65t wären für uns erstmal 'okay', wenn mit kleinem Geld erreichbar. Bei Fahrwerksupgrade hat man dann eh die Wahl bis 4.25t bzw. sogar 4.5t.

@HPeter, PetSi: ja, ist eigentlich kein Problem, allerdings wird es dann relativ teuer, da Änderungen am Fahrwerk vorgenommen werden - dass muss ja nicht sein, wenn es eine andere Möglichkeit 'ab Werk' gibt. Die ist auch keineswegs 'nicht so ganz legal' oder kostenlos (ich denke diese Unbedenklichkeitserklärung/das Gutachten/TüV etc. wird etwas kosten) - diese Bescheinigung/das Gutachten kommt ja im Idealfall vom Hersteller.

@Klaus: okay, das klingt vielversprechend! Alleine die Achslasten würden ja dafür sprechen... alles sehr verwirrend :S

Ich versuche das am Montag direkt mal beim TüV.

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Roadcruiser XL, Auflastung über 3,5t: Unbedenklichkeitserkärung gesucht 29 Apr 2022 15:39 #10

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Hi, da ich per PN um ein Update gebeten wurde, hänge ich das mal hier rein. Evtl. ist es ja für andere auch interessant.

Kurzform: ich konnte niemanden finden, der eine Unbedenklichkeitserklärung oder ein Gutachten OHNE technische Änderungen am Fahrzeug ausgestellt hätte.

Das ist leicht frustrierend, da es Hersteller gibt, bei denen man dies direkt ab Werk bekommen kann. Pössl zählt leider nicht dazu. Alle anderen Versuche liefen ins Leere.

Folglich habe ich dann in den sauren Apfel gebissen und vorne stärkere Federn einbauen lassen (das wäre für eine Auflastung nicht nötig gewesen, allerdings lag der KW vorne sehr tief) und hinten eine Zusatzluftfeder verbauen lassen.

Danach war eine Auflastung auf bis zu 4.25t möglich, ein entprechendes Gutachten (aushändigen lassen!) und ein TüV-Gutachten gab es vom Einbauer hinzu.

Bitte beachten: lasst euch das TüV-Gutachten direkt auf exakt das Gewicht austellen, auf das ihr auflasten wollt.

Die Zulassungsstelle trägt genau das ein, was im TüV-Gutachten steht, nichts anderes (wir wollten nut 4.0t, das TüV-Gutachten über 4.25t war dafür unnütz und es musste ein neues über 4.0t ausgestellt werden).

Ein weiterer Tipp: fragt genau nach, was verbaut werden soll. Ich wollte keine Goldschmitt-Komponenten, ging zum 'Geheimtipp' eines jeden Forum (dachte ich bekomme VB-Airsuspension) und habe nun doch Goldschmitt-Konponenten gemischt mit 'Eigen'-Komponenten und das bei in meinen Augen absolut unzureichender, gar verwirrender Beratung. Rückbau auf VB-Airsuspension wurde zwar angeboten, war mir dann aber zu aufwendig.Also spart euch das...

Von daher: wenn ihr gegen Goldschmitt-Komponenten nichts habt, geht gleich zum Original, der Rest ist meiner Meinung und Erfahrung nach nur heiße Luft.

Ich hoffe das hilft.

Allzeit gute Fahrt!

LG Gerald
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