Moin,
habe vor einigen Wochen Kuhn Schraubfedern montiert. Soweit alles gut, fährt sich angenehmer als vorher und auch mit vier Leuten hinten liegt der Eimer nicht mehr auf den Polymerpuffern auf. Den Satz, "Eine Prüfung der Zusatzstahlfeder durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer ist nicht erforderlich (ABE).", auf letzten Seite der Dokumentation habe ich für bare Münze genommen, die ABE ins Handschuhfach gepackt und gut. Das Dokument von Kuhn ist: Teilegutachten, ABE und Anbauanleitung. Teilegutachten bedeutet immer auch Eintragung, nach Prüfung - vor allem dann relevant, wenn eine Auflastung beabsichtigt ist (hier nicht der Fall).. ABE heißt eigentlich ohne Prüfer, wie oben geschrieben.
Die ABE enthält eine Anlage 1./1 dort sind die Fahrzeuge gelistet für die die ABE gültig ist. Im Fall Jumper zwei Genehmigungsnummern e3*2007/46*0046 und 0051. e3= Italien. Bei uns, weil Clever steht da eine e7 und auch sonst was anderes. Im COC finde ich die zweite Genehmigungsnummer allerdings wieder - weiter unten im COC wird die e3 dann durch die e7 ersetzt. Es könnte jemand unterstellen, dass Clever am Fahrwerk rumwerkelt und beispielsweise Federn tauscht (machen sie meines Wissens nach nicht). Dann wäre die ABE ungültig - die gilt ausschließlich bei Ergänzung eines serienmäßigen Fahrwerks.
Also, zur Prüfstelle und dann Zulassungsstelle? Oder COC-Kopie an die ABE heften? Möchte weder illegal unterwegs sein noch zwei Nachmittage bei TÜV und Zulassungsstelle verschwenden.
Besten Dank für sachdienliche Hinweise.