Nach den Antworten hier habe ich Kuhn nochmal ganz direkt mit dem Satz aus ihrer eigenen Dokumentation konfrontiert:
Eine Prüfung der Zusatzstahlfeder durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer ist nicht erforderlich (ABE).
. Der Mitarbeiter bleibt dabei, das Fahrzeug muß dem TÜV (O-Ton) vorgeführt werden. Darauf, dass man selbst anderes schrieb geht er nicht ein, ebenfalls nicht darauf, dass eine ABE eigentlich dazu dienen soll, nicht vorführen zu müssen. Nachdem was ich bisher gelesen habe, ist das der Unterschied zw. Teilegutachten und ABE. Vorführung oder eben nicht.
Da die Typgenehmigung durch den Ausbau nicht passt werde ich zum GTÜ`-Mann meines Vertrauens fahren und den Einbau abnehmen lassen. Wenn er dann sagt Abnahmezettel im Handschuhfach reicht, dann werd ich es dabei belassen sonst auch noch zur Zulassungsstelle.
Find ich ärgerlich, da die Federn mit ihrer Eintragungs- und Abnahmefreiheit beworben wurden, sofern man nicht auflasten will.