Üblicherweise werden Arbeiten in Kfz-Werkstätten mit einem Marken-Vertrag nach dem AW-System (ArbeitsWert) abgerechnet.
Die AW-Zeiten werden dabei vom Fahrzeughersteller für jede Arbeit festgelegt und die Werkstätten müssen sich daran halten.
Bei Mercedes-Benz entsprechen z.B. 12 AW = 1 Stunde
Wenn also der Fahrzeughersteller, z.B. im Falle von Mercedes für eine bestimmte Arbeit 12 AW vorgibt, der Mechaniker aber 2 Stunden dafür braucht, so muss der Kunde trotzdem nur 12 AW, also nur 1 Stunde bezahlen.
Anders sieht es aus wenn wiederum für eine Arbeit 12 AW vorgegeben sind, der Mechaniker diese Arbeit aber z.B. schon in 30 Minuten erledigt hat.
Hier dürfen nur die tatsächlich angefallenen 30 Minuten berechnet werden.
Sie dazu folgendes Urteil:
www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y...CKRS-B-2017-N-139723
Die AW-Vorgaben sind dabei deutschlandweit, eventuell sogar europaweit für jede Markenwerkstatt identisch.
Was sich ändert ist nur der Preis je AW.
Den AW-Preis legt die Werkstatt selber fest.
Auch werden AW's unterschiedlich bewertet.
So ist z.B. ein "Ölwechsel-AW" wesentlich günstiger als z.B. ein "Elektronik-Fehlersuch-AW".
Begründung: Den Ölwechsel kann der Auszubildende durchführen; Für die Elektronik-Fehlersuche braucht man einen erfahrenen Mechaniker.
In Auftrag gegebene Arbeiten haben auch eine bestimmte Arbeitsnummer die sich auch auf der Rechnung wieder findet.
So hat z.B. eine 90.000-Km-Wartung beim Fiat Ducato die Arbeitsnummer "0010K90" und entspricht 34,5 AW.
Sollte auf der Rechnung z.B. mal eine Arbeitsnummer fehlen oder bei einer Arbeitsposition eine "ungewöhnliche" Nummer stehen, so könnte das eine "Hand-Eingabe" der Arbeitsposition bedeuten:
Entweder gibt es dann für diese Arbeit keine Vorgabe vom Hersteller oder die Werkstatt kommt mit der Hersteller-Vorgabe zeitlich nicht zurecht.
Übrigens: Der Motoröl- und Ölfilterwechsel beim Fiat Ducato hat die Arbeitsnummer 0010T12 und kostet nur 3 AW + Teile