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AL-KO Fahrwerkskomponenten für Kastenwagen 05 Nov 2015 12:10 #21

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ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis = keine Begutachtung = Eintragungsfrei aber Mitführplicht ABE

TGA = Teilegutachten = Begutachtung erforderlich = Eintragungsfrei durch Beiblatt oder Eintragungspflichtig


Gruß Michael

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AL-KO Fahrwerkskomponenten für Kastenwagen 13 Mär 2016 21:48 #22

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Wen nur die Härte des Fahrwerks stört, der sollte zunächst einmal den Druck in seinen Reifen prüfen. In aller Regel sind die Druckangaben vom Fahrzeughersteller viel zu hoch für die Achslasten, die wir in unseren Kästen erreichen. Ich fahre seit Jahren unsere Roadcruiser mit den Vanco Fourseason 225/75 R16 LI 121/120 mit 3,8 bar hinten wie vorne. Laufleistung ca. 60.000 km.

Einfach mal vom Reifenhersteller die entsprechenden Datenblätter anfordern, bzw. im Netz suchen. Gruß Gerd
Gruß Gerd


Roadcruiser 2015 Citroen Jumper 2,2, 150 PS, Wynen Gastankflasche, Megasat Countryman, Goldschmitt RouteComfort, 2 x Solar 80W, Kenwood DMX 7017, Liontron 150 Ah, Berger Wechselrichter 500 W, Luis Rückfahrkamera, Clesana C1,

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AL-KO Fahrwerkskomponenten für Kastenwagen 14 Mär 2016 18:26 #23

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Weil ich mir nicht sicher war, ob eine Eintragung in die Kfz-Papiere erforderlich ist, bin ich im Okt. 2015 nach erfolgter Nachrüstung der Hinterachsfederung zum TÜV Süd gefahren. Dort wurde für EUR 51.- eine Änderungsabnahme nach §19 StVZO vorgenommen und mir eine entsprechende Bestätigung ausgehändigt. Diese sollte ich mit dem Fahrzeugschein mitführen. Ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist zunächst nicht erforderlich. Der amtliche Text: hierzu: " Änderungen zu den Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden."

LG
Werner
Pössl2win 25 seit 08/15 bis 11/21
Ab 05/22 "Anna" Summit 540prime 121kW, AHK, 240Wp Solar; ATERA M3, EUROBOX Heckauszug. ZENEC3766, LiFePo 120Ah, WR RENOGY 1000W

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AL-KO Fahrwerkskomponenten für Kastenwagen 14 Mär 2016 22:17 #24

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Hallo Werner,
ist OK, hätte ich auch gemacht und ich rate im Zweifelsfall auch immer zur Eintragung, auch wenns Geld kostet und Aufwand ist und sich vielleicht nichtmal die TÜVler einig sind, ob es eingetragen werden muß. Aber man ist auf der sicheren Seite, denn im schlimmsten Fall erlischt die Betriebserlaubnis und wenn alles blöd läuft zahlt bei einem Unfall auch die Versicherung nicht.
Jürgen
Grüße aus der Südpfalz .... Jürgen

ex: Pössl Vario 545 (2015) mein Pössl
mein Sprinter hier im Forum
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