Ich weiß dass im Rahmen der GVO 1 die Werkstätten freien (auch kostenpflichtigen) Zugang zu Werkzeugen, Techn. Dokumentation und zu Diagnoseprogrammen bekommen mussten. Gleichwohl war aber der Zugang zu den Diagnosemöglichkeiten limitiert. Zugänglich waren alle OBD Protokolle, nicht aber die Komfortfunktionen z.B. aus dem Bereich Klimatechnik oder Multimedia. Hat sich daran etwas mit der GVO 2 geändert oder sind "Freie" hier in den Diagnosemöglichkeiten immer noch limitiert?
Ich habe deine Frage jetzt erst gesehen, darum erst jetzt meine Antwort, sorry.
So ganz einfach ist das nicht zu beantworten, aber ich versuche es mal.
Ich habe z.B. einen VW Tester ganz normal bei VW bestellt und auch den passenden Zugang. Der Preis steht in keinem Verhältnis, da man ja für jeden Hersteller einen Tester mit Zugang kaufen müsste. Mit dem geht alles das, was der VW Händler auch kann, selbst Softwareupdates. Für den Zugang muss man allerdings nicht nur sehr viel Geld in die Hand nehmen sondern sich auch quasi nackig machen (Person bedingte Daten incl. Polizeiliches Führungszeugnis usw.).
Die andere Variante ist z.B. Gutmann z.B. MAC66 oder Bosch KTS. Damit kann fast alles ausgelesen, angesteuert, Messwerte ermittelt usw. werden. Auch Softwareupdates sind möglich, wenn auch schwierig.
Fast alles bedeutet, das man nicht so tief ins System kommt, wie mit dem Originalen Tester, wobei auch der nicht ganz Tief kommt. Der Hersteller kommt immer noch viel tiefer ins System.
Ein Beispiel wäre z.B. die Anpassung des Reifendrucks bei unserem Jumper. Da komme ich weder mit dem Mac66 noch mit dem KTS dran um ihn zu verändern. Die Tiefe ist also bei diesem Fahrzeug sehr begrenzt, bei anderen weniger. Das liegt in erster Linie daran, das Gutmann aber auch Bosch und alle anderen auch, sich alles selbst erarbeiten müssen und das nur für Massenprodukte machen. So kann man beim Golf mehr als z.B. beim Bentley Continental GT.