Zum Hauptinhalt springen

Das Forum für alle Pössl, Globecar, Clever,
Roadcar und Campster/Vanster Freunde.

Foto: kiwi05

Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
Stichwort
  • Seite:
  • 1
  • 2
  • 3

THEMA:

WoMo-Zulassung verlieren beim Campstar? 11 Sep 2024 20:52 #11

  • Campstera
  • Campsteras Avatar
  • Offline
  • Platinum Boarder
  • Beiträge: 3322
  • Dank erhalten: 1876
Mein WoMo ist ein WoMo, sonst hätt ich´s ja als PKW versichern lassen.
Wenn ich mal was einladen müsste...
würde ich die Versicherung nicht vorher extra fragen.
Den Versicherern fallen bereits so genügend Varianten ein, bzgl. zusätzlicher Absicherung im Falle... mit zusätzlichem Tarif.
Der Bulli sagt z.B., dass er als Bus und Lieferwagen konzipiert wurde. Da gab´s ´ne private Vericherung oder über´s Geschäft.
Klar dass heutzutage bei einer 50/50-Nutzung versicherungstechnisch ´ne Klärung rechtssicherer ist. Tippe mal, dass es dann die teuere Variante wird.

;)
Campster stahlgrau 2020,
ehem. CB 750 Fahrerin + Schrauberlehrling, ehem. T3 vom Schrott gerettet und reanimiert

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

WoMo-Zulassung verlieren beim Campstar? 11 Sep 2024 21:31 #12

  • CoolCamp
  • CoolCamps Avatar
  • Offline
  • Platinum Boarder
  • Beiträge: 1124
  • Dank erhalten: 838
Ein bisschen schwanger? 50:50 Nutzung kannst Du schon machen, das ändert aber nichts an der WoMo Zulassung. Das steht in den Papieren, solange es da steht ist es ein WoMo, für alle, egal ob Versicherung, Scheriff oder TÜV.
Die Versicherung kann Dir Schwierigkeiten machen wenn der Ausbsu vom Kocher nachweislich den Unfall verursacht hat.
Ich habe doch tatsächlich schon mal Matratze und Rost ausgebaut, zum Glück bin ich nicht verhaftet worden. Lasst doch bitte die Kirche im Dorf.
RoadCamp R, Citroen 140 PS, Thunder-Grey, Dieselheizung Truma 4D, Monoceiver, Kennwood, RFK AHK, Markise Thule

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

WoMo-Zulassung verlieren beim Campstar? 11 Sep 2024 22:09 #13

  • Campstera
  • Campsteras Avatar
  • Offline
  • Platinum Boarder
  • Beiträge: 3322
  • Dank erhalten: 1876

...
würde ich die Versicherung nicht vorher extra fragen.
...

;)

Deinen letzten Satz wollte ich schon fast schreiben - dachte dann, dass ich mich nicht als "so alt" outen muss :dry:
Finde "Ein bisschen schwanger?" aber deutlich besser. :)

Sollte eben bedeuten > geh´ zum Versicherer, sag´, dass Du WoMo-relevante Teile meist ausgebaut hast und dass Du eigentlich denkst, dass der günstigere WoMo-Tarif nicht ganz angemessen ist... Was soll der Versicherer dann sagen?

"Upps, das Kind ist doch ein PKW, dann gehen Sie doch auch noch zur Zulassung... und lassen Sie das mal ordentlich eintragen. Der Tarif wird natürlich angepasst und ein wenig teuerer!"
(ein wenig Ironie)
;)
Campster stahlgrau 2020,
ehem. CB 750 Fahrerin + Schrauberlehrling, ehem. T3 vom Schrott gerettet und reanimiert

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von Campstera.

WoMo-Zulassung verlieren beim Campstar? 11 Sep 2024 22:41 #14

  • Mugambe Ubamba
  • Mugambe Ubambas Avatar
  • Offline
  • Senior Boarder
  • Beiträge: 194
  • Dank erhalten: 171
So wie es aussieht, ist es also ein Graubereich, ob der Küchenblock eingebaut ist oder nicht. Speziell im Falle eines Unfalls.
Zumal auch ein Polizist bei der Unfallaufnahme erst mal feststellen müsste, dass die Küche ausgebaut war. Ziemlich unwahrscheinlich. Der müsste schon selbst Campsterfahrer sein....:silly:
Sicher wird niemand so dumm sein und zur Versicherung rennen, um schlafende Hunde zu wecken.
Und ein*e Jurist*in oder Versicherungsfachmensch wird sich, falls in diesem Forum vertreten, aus Gründen wohl auch nicht dazu äußern wollen.
Frei nach dem Motto "Was ich nicht weiß, ..."
Campster BJ 2020

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

WoMo-Zulassung verlieren beim Campstar? 11 Sep 2024 23:04 #15

  • Boris1967
  • Boris1967s Avatar
  • Offline
  • Senior Boarder
  • Beiträge: 217
  • Dank erhalten: 245
Liebe Leute, dann treibe ich die Kirche mal aus dem Dorf raus: Die Wohnmobileigenschaften gem. Anlage XXIX zu § 20 Absatz 3a Satz 4 StVZO, Nr. 5.1 (Bett, Tisch, fest eingebaute Küchenzeile sowie Stauraum) sind in der ABE einzutragen, gem. § 20 Abs.3a StVZO kann bei Wohnmobilen (Fahrzeuge der Anlage XXIX) auch die Fahrzeugklasse eingetragen werden. Entferne ich jetzt ein Teil aus dem Fahrzeug und begebe mich damit auf die Straße, erlischt damit die ABE (§ 20 Abs 5 StVZO: „Die Allgemeine Betriebserlaubnis erlischt (…) wenn der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht“). D.h., nach meiner unmaßgeblichen Meinung stellt das Fahren ohne Küchenzeile bei WoMo-Zulassung ein Fahren ohne ABE dar. Mit allen möglichen Konsequenzen. Sinnvoll ist das möglicherweise nicht, aber das steht auf einem anderen Blatt.
Gruß,
Boris
Gruß,
Boris

Citroen Holidays
130 kw, EZ 07/2025

zuvor: VW Caddy Beach
Folgende Benutzer bedankten sich: Campstera

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

WoMo-Zulassung verlieren beim Campstar? 12 Sep 2024 00:25 #16

  • Reno
  • Renos Avatar
  • Offline
  • Platinum Boarder
  • Beiträge: 1136
  • Dank erhalten: 842

... , nach meiner unmaßgeblichen Meinung stellt das Fahren ohne Küchenzeile bei WoMo-Zulassung ein Fahren ohne ABE dar. Mit allen möglichen Konsequenzen. Sinnvoll ist das möglicherweise nicht, aber das steht auf einem anderen Blatt.

Die Meinung vom TÜV Nord geht wohl in die gleiche Richtung
www.tuev-nord.de/fileadmin/Content/TUEV_...nmobil-zulassung.pdf

Auch das Finanzamt bzw. der Zoll interessiert sich dafür:

Wird ein steuerbegünstigtes Fahrzeug vorübergehend zu Zwecken benutzt, die nicht begünstigt sind, so liegt eine zweckfremde Benutzung vor. Eine Benutzung ist vorübergehend, wenn sie lediglich in Einzelfällen bzw. gelegentlich durchgeführt wird und nicht bereits absehbar auf Dauer angelegt ist.
Die zweckfremde Benutzung ist unverzüglich Ihrem zuständigen Hauptzollamt anzuzeigen.

www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verkeh...l#doc295014bodyText4

Steuerschuldnerin bzw. Steuerschuldner ist die Halterin bzw. der Halter des Fahrzeuges, unabhängig davon, ob sie bzw. er das Fahrzeug selbst zweckfremd benutzt hat.

Eine unterlassene Anzeige kann als Steuerhinterziehung im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr. 2 Abgabenordnung (AO) oder leichtfertige Steuerverkürzung im Sinne des § 378 Abs. 1 AO geahndet werden.


Wie immer gilt: wo kein Kläger, ist auch kein Richter
... nur wissen sollte man das.
Grüße Reno
Folgende Benutzer bedankten sich: RUMM, Campstera, Mugambe Ubamba

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

WoMo-Zulassung verlieren beim Campstar? 12 Sep 2024 07:09 #17

  • Randy-Andy
  • Randy-Andys Avatar
  • Offline
  • Senior Boarder
  • Clever Tour 540, Citroen Jumper, 165 PS
  • Beiträge: 142
  • Dank erhalten: 125
Reno hat's auf den Punkt gebracht und es richtig erklärt. Dabei hat er den steuerlichen und zulassungsrechtlichen Aspekt deutlich getrennt.

Viele von Euch kennen sicherlich den Sachverhalt, wo ein steuerbefreiter Pferdeanhänger zum Transport von Umzugsgut verwendet wurde. Dazu gibt es in der Rechtsprechung ein klares Urteil, dass selbst ein einmaliger Missbrauch als Steuerhinterziehung zu werten ist. Analog ist das auch beim Campster zu sehen, dessen Nutzungszweck geändert wurde.

Aber wo kein Kläger ist auch kein Richter.. Bei einem kurzfristigen Umbau, wird es bei einer Polizeikontrolle zu 90% nicht auffallen. Das muss jeder für sich entscheiden

Liebe Grüße
Andy
Clever Tour 540, Modelljahr 2020

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von Randy-Andy.

WoMo-Zulassung verlieren beim Campstar? 12 Sep 2024 08:50 #18

  • KAJAKSTER!
  • KAJAKSTER!s Avatar
  • Offline
  • Platinum Boarder
  • Vor dem Campster 20 Jahre lang Burow
  • Beiträge: 1800
  • Dank erhalten: 1224
Und wem die ganze Diskussion zu viel wird:
Meiner ist einfach als PKW angemeldet. Der Versicherung wars egal, kostet das gleiche. Und für etwas mehr Steuer kann ich ohne schlechtes Gewissen transportieren was ich will. Küche oder Bett beim Umzug...
1991 Fiat 238E
1991-1997 Toyota Hiace
1997-2003 Knaus SportiVan (Fiat Scudo)
2003-2017 Burow Alibi (Peugeot Expert)
Seit 2018 Campster
1,6l Blue HDI S&S 115PS = 85kW
Folgende Benutzer bedankten sich: Reno

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

WoMo-Zulassung verlieren beim Campstar? 12 Sep 2024 09:56 #19

  • RUMM
  • RUMMs Avatar
  • Offline
  • Senior Boarder
  • Beiträge: 200
  • Dank erhalten: 231


Auch das Finanzamt bzw. der Zoll interessiert sich dafür:

Wird ein steuerbegünstigtes Fahrzeug vorübergehend zu Zwecken benutzt, die nicht begünstigt sind, so liegt eine zweckfremde Benutzung vor. Eine Benutzung ist vorübergehend, wenn sie lediglich in Einzelfällen bzw. gelegentlich durchgeführt wird und nicht bereits absehbar auf Dauer angelegt ist.
Die zweckfremde Benutzung ist unverzüglich Ihrem zuständigen Hauptzollamt anzuzeigen.


Wie immer gilt: wo kein Kläger, ist auch kein Richter
... nur wissen sollte man das.

Noch kurz mein Senf hierzu: Aus dem oben blau markierten Grund hab ich keine Bauchschmerzen im Urlaub die Küche im Vorzelt stehen zu lassen, um mit dem Campster einen Ausflug zu machen, denn das ist für mich immer noch der Zweck, weswegen das WoMo begünstigt ist.

Grüße,
Uwe
Campster (130 kW Euro6d-temp 8-Gang Automatik, Imperial blau, weißes Dach, Webasto, Einbau-Kühlbox, AHK, Kederschienen, Sitzheizung, Outdoorküche, Ersatzrad, Scheiben getönt) EZ 07/2019
Folgende Benutzer bedankten sich: Mugambe Ubamba, Reno

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

WoMo-Zulassung verlieren beim Campstar? 12 Sep 2024 11:43 #20

  • Campstera
  • Campsteras Avatar
  • Offline
  • Platinum Boarder
  • Beiträge: 3322
  • Dank erhalten: 1876

...Ein Transport müsste da schon mal ausnahmsweise ´drin sein, sonst dürfte man ja bei einer Möbelreparatur ebenso nicht mehr fahren, wenn das normalerweise fest verbaute Teil z.b. beim Händler oder Schreiner nachgebessert wird, um dann wieder ´reinzukommen.

Campstera ;)

Also... keine noch so klitzekleine Ausnahme...
steuerrechtlich kann man mal ´ne andere Nutzung anmelden und kann dann offensichtlich für min. 1 Monat eine andere Besteuerung bekommen. Denke, dass das dann auch mit der Versicherung so laufen könnte. Ob die Zulassung dann da auch noch mitreden will???
Egal ob Campstar, Campster oder ein sonstiges WoMo. Gut auch mal ´drüber nachzudenken, wenn man etwas verändern möchte, z.B. war mir neu, dass mind. 2 Fenster im Wohnbereich sein müssen... so dient die Diskussion nicht nur der TE, sondern evtl. auch der ein oder anderen Planung.

Campstera ;)
ps: es bleibt wohnlich!
Campster stahlgrau 2020,
ehem. CB 750 Fahrerin + Schrauberlehrling, ehem. T3 vom Schrott gerettet und reanimiert

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von Campstera.
  • Seite:
  • 1
  • 2
  • 3

Partnerseiten:

Pössl kaufen bei Europas größten Kastenwagen­händlern!

Hier gibt es Deinen Pössl, Globecar, Clever, Roadcar, Campster oder Vanster einfach, schnell und günstig!