... 2 Nachbesserungen von RSC in Dülmen und inzwischen 3 versuche der Dachfirma MS Componet aus Polen haben überhaupt nichts gebracht. Nun sagt MS Componet das es kein Fehler von Dach her ist sondern ein Ausbaufehler von Pössl,die beiden schieben sich den Fehler nun hin und her. Mein Ansprechpartner Dümo in Dülmen als mein Vertragspartner habe ich jetzt letztmalig eine Frist von 2 Monaten zur Mangelbeseitigung gegeben. Ich sehe schwarz...
Der Verkäufer ist gegenüber dem Käufer 24 Monate Gewährleistungspflichtig. Nur der Verkäufer ist also juristisch gesehen der der die Beseitigung der Mängel schuldet. Gesetz. Kaufrecht, BGB.
Wenn man dort belegbar die Nachbesserung des Mangels (am besten mit Frist) fordert, dann hat man die Grundlage geschaffen dass nötigenfalls ein Anwalt die Ansprüche (auch über die 24 Monate hinaus) mit Nachdruck durchsetzen kann.
(wer sich ob des Prozederes nicht sicher ist sollte besser früher als später einen Jura Profi zur Wahrung der Ansprüche beauftragen)