Wie u.a. in diesem Thread
(Campster für 2)
am Rande angesprochen muss wohl ab 2025 alle 2 Jahre eine Gasprüfung durchgeführt und bestanden werden. Dabei scheint es "Problemstellen" für den einen oder anderen Kastenwagen zu geben. Im oben verlinkten Fall ist ein Bild des Gasauslaß vom Campster verlinkt, welcher unmittelbar neben dem Heizungsrohr (?) der Standheizung liegt.
Der Gaskasten müßte wohl folgende Mindestabstände einhalten: "Seitlicher Abstand 250 mm, unter dem Gaskasten 300 mm" Da ich die Originalvorschrift, bzw. die DIN im Netz nicht kostenlos gefunden habe, verweise ich auf diesen Forumsbeitrag:
click
- ich habe das Bild von @Reno hier eingefügt. Es stammt wohl von einen Campster:
Den konkreten Anstand nach unten vom eigentlichen Gaskasten müsste man wohl noch genauer nachmessen. Anhand des Bildes von @Reno ist das nur schwer abzuschätzen. Ich denke aber die 300mm werden knapp erreicht, weil der Gaskasten im inneren des Kasten etwas höher steht. Ob das Heizungrohr selbst oder die Bodenplatte als "Hitzeschild" gewertet werden kann, weiß ich nicht.
Wenn man sich die weitere Vorschrift (s.o.) weiter durchliest kann ich mir kaum vorstellen, dass es da aktuell ein Problem gibt, weil dort unter den "Ausnahmen für Kastenwägen" sogar "Erleichterungen" für selbige beschrieben sind! Demnach darf der Gaskasten sogar von innen zugänglich sein und bis zu "2 Stk Gasflaschen mit gesamt 16(!)kg Gas" verwendet werden.
Nach meinem Dafürhalten sollte die kleine 3,5kg Gasflasche im aktuell verbauten Gaskasten beim Campster dann eigentlich eher unproblematisch mit der vorhandenen Konfiguration sein.