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Der Gewährleistungsanspruch gilt aber auch für Citroen.
Sorry, das ist falsch!!!
(solche Falschaussagen führen Unkundige in die Irre)
Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht des Verkäufers gegenüber dem Käufer.
(siehe Link mit BGB oben)
Ja genau! Du bist einfach ein unbelehrbarer Jurist der lieber die Welt zerstört als dem Unrecht nachzugeben. Du fährst auch einem anderen Verkehrsteilnehmer rein weil du im Recht bist, oder?
Was meinst du denn, was der Caravan Händler in dem Moment macht, wenn der Kunde mit dir zusammen das Fahrzeug auf den Hof stellt?
Er wird von dem rechtlichen Anspruch dem Hersteller gegenüber Gebrauch machen. Dabei hat er weniger Erfahrung mit Problem und Fahrzeug und vor allem keine Lust.
In der Folge wird die Bearbeitung des Problems erheblich verzögert. Kleinigkeiten werden auch gerne Ignoriert bis die Post vom Anwalt ins Haus flattert.
Außerdem hätte meine Citroen Werkstatt bestimmt nicht aus reiner Freundlichkeit und Menschenliebe meinen Adblue Tank gewechselt, die Wasserpumpe mit Zahnriemen ersetzt auf Garantie bzw Kulanz.
Auch wenn Pössl am Ende einen Aufkleber drauf macht ist der Hersteller immer noch Citroen auch wenn dein hirnrissiger Gesetzestext dieses Szenario nicht explizit berücksichtigt.
Diesen Gesetzestext sehe ich als maximale Notlösung, wenn Citroen sich bemüht aber es nicht hin bekommen hätte und das Fahrzeug am Ende gewandelt werden soll. Das passiert aber sehr selten und dann mit höherer Wahrscheinlichkeit bei anderen Herstellern.
Aber für Probleme mit deinem Fahrzeug kannst du das ja gerne so handhaben und dich nicht in die Irre führen lassen...