Moinsen aus Hamburg,
hier einmal unsere Ehrfahrung mit der Zulassungstelle in HH-Bergedorf.
Wir hatten alles vorbereitet und sogar eine Rechnung vom Händler mit der FIN-Nummer dabei.
Aber gegen die Willkür und den nahenden Feierabend sind wir nicht angekommen.
Leider wurde die Zulassung in Hamburg Bergedorf am heutigen Tage (27.05.2020, 13.45 Uhr) nicht erteilt.
Die Mitarbeiter und dessen vorgesetzter wollten, dass das Fahrzeug vorgeführt bzw. vom TÜV-Prüfer eine Beglaubigung, dass die FIN auf dem COC Papier mit dem Fahrzeug übereinstimmt.
Erst war diese Regelung für Fahrzeuge ab 50000,00€ Wert dann plötzlich nach unserem Einwand das wir das bei der Zulassung des anderen Wohnmobils nicht benötigten da dieses 49000,00€ Wert hatte, wurden daraus nun 40000,00€ Wert.
Wir machten die Mitarbeiter nun darauf aufmerksam, dass wir das Wohnmobil ja noch zum Aus-Aufbau beim Händler stehen hätten und wir ja nicht ohne Kennzeichen fahren könnten.
Darauf bot man uns dann Kostenpflichtige Kurzzeit Kennzeichen an verwies uns aber gleich darauf, dass die eVB Nummer die wir hatten dafür wohl nicht geeignet sei.
Nun haben wir mit unserem Händler telefoniert und dieser gab uns dann eine Nummer beim BKA in Flensburg an die sich die Mitarbeiten bitte wenden möchten um dann alles zu klären.
Dies wurde nun deutlich abgelehnt mit der Begründung, dass es sich hier um eine reine Hamburger
Verordnung handeln würde und das KBA damit nichts zu tun hätte. Zeitgleich machte man uns nun auch darauf aufmerksam, dass man ja eigentlich schon Feierabend hätte und beachtete uns nicht mehr. Nun verließen wir die Räumlichkeiten und telefonierten mit dem KBA in Flensburg. Dort teilte man uns dann mit, dass es Bundes und nicht Ländersache wäre und die Mitarbeiter schon dort anrufen dürften und es auf Wunsch auch sollten. Leider hat uns da nun auch nicht weitergeholfen da die Mitarbeiter die Türen zu und die Rollos runtergemacht hatten.
Wenn es nun so in Hamburg sein sollte, dass man eine Vorführung bzw. eine Beglaubigte FIN-Nummer benötigt, warum steht das denn nirgends.
(Unterer Text ist von der Homepage des LBV)
Eigentlich dachte ich immer, dass es sich hierbei um einen „Service am Bürger“ handelt.
Davon sind die Mitarbeiter und deren Vorgesetzter weit entfernt.
Nun müssen wir auf einen neuen Termin in ca. 2-3 Wochen warten.
Danke einmal an die Mitarbeiter in HH-Bergedorf für nichts.
Hier einmal die Bedingungen des LBV in Hamburg zur Anmeldung eine Neufahrzeugs:
Kfz Anmeldung, Zulassung von Neufahrzeugen
Allgemeine Informationen
Mit der Kfz-Zulassung erhalten Sie unter anderem die Kennzeichen für Ihr Fahrzeug und können es, nach Anbringen der Kennzeichenschilder im Straßenverkehr bewegen. Außerdem beginnt die Steuer- und Versicherungspflicht für das Fahrzeug und Sie als Halterin oder Halter müssen Kfz-Steuern und Versicherung zahlen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Die Zulassung beim LBV ist nur möglich, wenn der melderechtliche Hauptwohnsitz der Halterin oder des Halters (bei Firmen der Firmenstandort) in Hamburg liegt.
Wir wohnen in Hamburg also erfüllt
Erforderliche Unterlagen
Für die Zulassung müssen folgende Unterlagen vorliegen:
• ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
• War / ist vorhanden
• eine Einwilligungserklärung aller Erziehungsberechtigten bei nicht voll geschäftsfähigen Personen
• Wurde nicht benötigt
• die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief; sofern vom Hersteller ausgefüllt) und CoC-Papier bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
• War / ist vorhanden
• die elektronische Versicherungsbestätigung als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
• War / ist vorhanden
• ein SEPA-Kombimandat zum Einzug der Kfz-Steuer im Lastschriftverfahren (Formular zu finden unter Services und Links)
• War / ist vorhanden
• die Terminbestätigung
• War / ist vorhanden
Zu beachten
Für die Zulassung von Fahrzeugen ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Auch dieser war vorhanden
Quelle:
www.hamburg.de/lbv-fahrzeug/6113456/kfz-zulassung/