Ich weiß es nicht wirklich, denn wir waren bis jetzt mindestens 8x bei unserem Händler bzw.in der Werkstatt und angeblich wäre es immer alles geprüft worden. Wir haben auch schon die Geschäftsleitung mit eingeschaltet weil die Werkstatt scheinbar unfähig ist...
Deine /eure Gutmütigkeit ist fast bewundernswert.
Der Verkäufer hat euch eine Sache mit Mängeln verkauft... Die Sache ist nicht in vertragsgemäßen Zustand... Mangel schriftlich anzeigen und gleichzeitig Frist zur Nachbesserung setzen. Wenn schon nachweislich achtmal eine Nachbesserung versucht wurde sind jetzt meiner Meinung 10 Tage Frist (rechtlich gesehen) sicher ausreichend.
Der ADAC informiert...
www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufe...i-maengeln-neuwagen/
(dort auch diverse Musterschreiben und Rechtsberatung)
Wenn du dir nicht zutraust "so böse" zu sein, dann ziehe in Betracht jemanden dafür zu beauftragen.