Ja diese Rechtsanwaltsseite ist wohl bekannt.
"Strafe gibt es nicht aber Bußgeld"
Viel "sollte" und "könnte", privater Bedarf.... etc.
Aus der Praxis kann ich sagen, dass es niemanden interessiert solange die Ladung gesichert ist. Und wenn jetzt 4 kleine Flaschen in den Gaskasten passen sollten, fände ich, als kontrollierende Instanz, es sogar gut wenn die dort gesichert Transportiert werden.
Wir reden hier von ein paar Gasflaschen nicht von ADR Transporten.
Besser als herumrollend im Kofferraum allemal.
Gruß Harry
Summit 640 Prime, BJ 2023, 180 PS/ AT, schwarz metallic,
LED von Osram, Blinker & Leuchten von Litec, Brock RC25T Felgen in schwarz, 2x106Ah Lithium, 2x Schaudt 121525, Bluebattery D2, Dieselzusatzheizung Unterflur Calor CA4, Alpine iLX905DU8S/Multiview, Viovo A129Pro Dashcam, Clesana C1