Hi Stefan,
ja, die Mangelanzeige war inkl. Fristsetzung innerhalb der Gewährleistungszeit. Ich hatte dem Händler auch vier Wochen zur Instandsetzung eingeräumt, wohl bemerkt, dass ich den Mangel ja bereits fast ein Jahr zuvor per Mail und Bildern schon angezeigt hatte, sprich eigentlich hatte er über ein Jahr Zeit, innerhalb der Gewährleistungszeit.
Aber der Anwalt meinte, ich hätte dann spätestens 1 Tag vor Ablauf der Gewährleistung per Anwalt Klage einreichen müssen, erst dann hätte ich den Rechtanspruch auf Instandsetzung durch den Anwalt verlängern lassen können.
Sprich alles was jetzt passiert findet auf wohlwollen des Händlers statt. Den könnte man jetzt sicher so lange nerven, wahrscheinlich mit Vorsicht, ohne selber noch wegen Belästigung verklagt zu werden, bis alle Mängel behoben sind
Schönes Wochenende
Olli