Die gesetzliche Gewährleistung hätte nur innerhalb der ersten 6 Monate gegriffen. Danach wird nicht mehr davon ausgegangen, dass der Defekt von Anfang an bestanden hat (Beweislastumkehr). So zumindest die Rückmeldung vom Verkäufer. Ich könnte nun die Batterien einschicken. Dann werden diese auf einen herstellerbedingten Defekt überprüft. Wenn das jedoch nicht nachgewiesen werden kann, dann müsste ich die Kosten tragen. Daher werde ich das wohl nicht machen..