OK, 1 zu 0 für Dich 👍
Dann hoffe ich mal, dass das auch alles stimmt was der GTÜ da schreibt (und ich glaube das auch erst mal)
Seltsam finde ich halt, dass es in ein und demselben Dokument (Zulassungsbescheinigung) ein Teil der Angaben dann verpflichtend ist, ein anderer Teil dann aber nur so eine Art Empfehlung zu sein scheint.
Aber man muss ja nicht alles verstehen auf dieser Welt.
Gruß Rüdiger
Hallo,
du kannst es ruhig Glauben. Es ist so. Auch beim TÜV.
Ich hatte vorher einen T5 Bus. An diesem wurden Spurverbreiterungen und andere Reifen mit einem niedrigeren LI als im Fahrzeugschein eingetragen aufgezogen. Natürlich noch so, dass sie ausreichend waren für die Achslast.
Das ganze ist jetzt schon über 10 Jahre her und ich hatte null Probleme mit dem TÜV. Hatte ihn gar nicht interessiert.
Genau hält sich das Märchen, als Fahrzeughersteller mit Reifenhersteller zusammen arbeiteten und im Fahrzeugschein eine Reifenmarke eingetragen haben. War genau das gleiche und man mußte sich nicht daran halten. Da gab es genau so Diskussionen ob andere Reifenmarke oder nicht und angebliche Spezialisten mit falscher Aussage, Glaubenskrieger und Anzweifelerer der richtigen Aussagen.
Gruss Heinz