Es ist wirklich unverständlich das ein so namhafter Herstller einen für mich sehr miserablen Kundenservice hat !
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Händler sagt Pössl muß Antrag bearbeiten, Pössl sagt der Händler gibt mir eine Antwort auf die Probleme. So etwas ist einfach nur Hinhalten bis der Kunde frustiert aufgibt....
Im Prinzip hab ich es weiter vorne schon geschrieben....
Natürlich nachvollziehbar dass sich deine Erwartungen an die Marke Pössl richten, aber Pössl hat dir wahrscheinlich nichts versprochen. Auch keine Garantie. Oder hast du eine Garantieerklärung bekommen?
Dein Ansprechpartner ist der Händler. Nur gegen diesen hast Du Ansprüche die du einfordern kannst, bzw leider oft massiv einfordern musst um Mängel repariert zu bekommen. Nach deutschem Kaufrecht gemäß BGB (inzwischen europaweit harmonisiert) als Käufer gegenüber dem Verkäufer einer Sache.
KLARTEXT: der VERKÄUFER schuldet ab Übergabe die Mängelfreiheit der kompletten gekauften Sache.
m.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-der...9518/gewaehrleistung
Und um die Ansprüche einzufordern musst du die Wege einschlagen die das Gesetz dafür vorgibt (hier im Forum gefühlt 100 mal erklärt). Kurzfassung :
Mängel belegbar dem Verkäufer mitteilen
und gleichzeitig Frist zur Nachbesserung (Reparatur der Mängel) setzen. Die Mängelliste per Einschreiben zustellen oder persönlich und Empfang bestätigen lassen.
Natürlich wäre es schöner wenn dein Pössl keine Mängel hätte oder dein Händler die Mängel einfach unkompliziert und zeitnah aus der Welt schaffen würde... aber dazu haben manche Händler wohl keine so große Lust und wollen lieber mit neuen Kunden Geld verdienen als bereits verkaufte Sachen in Ordnung bringen.
Dass irgendwelche "Anträge" zwischen Händler und Pössl hin- und hergeschoben werden ist für den Kunden nicht von Belang. Der Kunde hat nur mit dem Händler einen Vertrag geschlossen und der Händler ist ab Fahrzeugübergabe gegenüber dem Kunden in der Pflicht.
Ein- und Umbauten stehen einer Wandlung nicht im Wege, die müssen gegebenenfalls auf Kosten des Händlers zuruckgebaut werden. Der Händler trägt ja "die Schuld" an der Rückabwicklung wenn er die vertragsgemäße Mängelfreiheit nicht hergestellt hat. Aber Wandlung ist ja der allerletzte Schritt... und davor gibt es viele Optionen die Sache in Ordnung zu bringen.
Für Fahrten zum Händler wegen Gewährleistungsreperaturen stehen dir die Fahrtkosten zu und die Gewährleistungsfrist verlängert sich um die Zeit welches das Fahrzeug in der Werkstatt stand.
PS Die häufigsten Summit Mängel sind wohl... ein beulendes Bad, das lärmende SkyRoof, Wasserschäden infolge außen mangelhaft eingedichteter Dachfenster (Hekis), ein beim betreten nachgiebiger Boden, mangelhaft befestigte Oberschränke, evtl auch Probleme mit dem Kühlschrank... es gibt viele Beiträge dazu hier im Forum.