... Nächste Woche bin ich beim Händler, Zwecks Kontrolle und Garantie Antrag bei Pössl.
Nur damit hier die Mitlesenden (und vielleicht auch du) nicht auf ein falsches Gleis geraten: hat jemand wirklich vom Händler, von Pössl oder von Clever ein Dokument auf dem so etwas wie "Garantie" steht???
Lässt euch keinen Bären aufbinden dass eure Reklamation von einem "Garantieantrag" abhängig wäre. Garantie ist eine freiwillige Leistung die Pössl dem Kunden
nicht verspricht.
Für Mängel haftet per Gesetz der Verkäufer und dieser ist gegenüber dem Käufer zur
Gewährleistung verpflichtet. Dies gilt unabhängig von irgendwelchen Zusicherungen von Vorlieferanten.
Also besser nicht (unwissend) irgendwas mit "Garantie" machen, sondern informieren und rechtssicher die gesetzlich geregelte Gewährleistung vom Verkäufer einfordern.
Es gilt das Kaufrecht laut BGB und die daraus resultierenden Ansprüche kann man und muss man gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Dabei sind gewisse Spielregeln einzuhalten. Informiert euch rechtzeitig, im Zweifel von Profis beraten lassen. (zB Automobilclub)