... Der Mangel wurde seit November 24 nicht behoben und wir wurden ständig vertröstet. Werden den Rücktritt vom Kaufvertrag fordern. Schade, dass Pössl und auch unsere Werkstatt so mit Kunden umgehen. Uns ist die Freude am Fahrzeug genommen wurden. Ich bin froh, wenn der rechtliche Weg ein positives Ende für uns nimmt.
Falls du mit dem weiteren Vorgehen noch keine Erfahrung hast, kann ich dir nur empfehlen lieber zu früh als zu spät einen Anwalt hinzuziehen.
Wenn dein Händler (nur dieser ist dein Vertragspartner) jetzt über ein Jahr den Mangel nicht in Ordnung gebracht hat, muss man ihm wohl mangelndes Interesse unterstellen.
Bei der Rückabwicklung (Rücktritt vom Kaufvertrag) sind Abzüge für die genutzten Kilometer üblich. Andererseits steht dir für die Fahrten zum Händler wegen Nachbesserung usw eine Kostenerstattung zu. Ein weiterer Posten den du einfordern kannst ist die Kapitalverzinsung des Kaufpreises. (im Zweifel googeln)
Nach meiner Erfahrung läuft es unter "vernünftigen" Geschäftspartnern auf einen aussergerichtlichen Vergleich bzw Vertrag zur Rückgabe hinaus. Ein Händler der rechnen kann nimmt lieber einen jungen Gebrauchten zurück und hat insofern Interesse an einer schnellen Einigung.