Hi zusammen,
so mein Fahrzeug ist zugelassen und ich möchte nochmal kurz meine Infos für alle teilen die auch vor dem Problem stehen:
1. Bei meiner Zulassungsstelle konnte man keinen Termin ohne Fahrzeugbrief wählen und auch bei den benötigten Unterlagen stand der Brief als mit zu bringen. Ein kurzer Anruf konnte aber klären: Alles kein Problem. Das ist bekannt und laut denen haben 80-90% der fabrikneuen WoMos noch keinen Brief. Die Datenübernahme dauert etwas.
2. Wir hatten eine sehr nette, kompetente Mitarbeiterin, keinerlei Fehler aber ich bin dennoch sicherheitshalber am Vortag hingegangen und habe mir zu jedem Feld des Scheins die korrekte Eintragung notiert, so konnte ich im Auto am Schluss (Würde es nicht vor den Mitarbeitern der Zulassungsstelle machen) kurz kontrollieren ob alles korrekt übernommen wurde.
3. Den Tipp mit der E*-Nummer des Basisfahrzeugs hier war sehr gut, meine Mitarbeiterin wollte diesen jedoch auch nicht in die Kommentare übernehmen. Sie sagte die gehört da nicht mehr rein, da die aktuelle CoC (Pössl) die alte ersetzt. Auch auf das Argument mit den Ersatzteilen etc. sagte sie das wäre weder nötig noch üblich. Ich werde also einfach sicherheitshalber eine Kopie beider CoCs mit den Papieren mitnehmen
4. Eigentumsnachweis: Zwingend erforderlich ist ein Eigentumsnachweis. Ich hatte Kaufvertrag und Rechnung dabei, diese wollte sie auch in jedem Fall sehen
5. Dekra-Bescheinigung über Ident-Prüfung hatte ich dabei, hat sie auch gescannt aber nicht danach gefragt. Ob die Pflicht ist kann ich daher leider nicht mit Bestimmtheit sagen.
6. Bestätigung, dass noch keine Zulasssungsbescheinigung Teil 2 (Brief) ausgestellt wurde: Sie sagte einige Hersteller liefern die mit, die ist aber nicht verpflichtend, da die Info direkt von der Mitarbeiterin beim KBA abgerufen werden kann. Sie sagte das würde in jedem Fall gemacht, selbst wenn man die Bestätigung hätte. Ich hatte sie nicht, war kein Problem
7. Ausnahmegenehmigung: Die Basis der Fahrzeuge einiger Euro 6 Abgasnormen sind nur Erstzulassungsfähig bis 31.08.2024. Heißt: Ein Fahrzeug, dass dieser Norm entspricht, kann definitiv nicht mehr zugelassen werden, wenn hierfür keine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Diese Ausnahmegenehmigung hat der Hersteller in der Regel bereits eingeholt und sollte irgendwem vorliegen. Mein Händler hatte sie nicht, hat sie aber während ich bei der Zulassungsstelle saß schnell bei Pössl besorgt und der Mitarbeiterin per Mail zugesendet. Wichtig: Die Ausnahmegenehmigung ist zwar meist für einen großen Teil von Fahrzeugen ausgestellt, muss jedoch Fahrzeugindividuell mit der FIN vorliegen. Ohne hat man keine Chance.
Ob euer Fahrzeug von der Regelung betroffen ist, ist über die Abgasnorm (steht und der CoC) und Veröffentlichung vom KBA zu sehen:
www.kba.de/DE/Statistik/Bekanntmachungen...=publicationFile&v=3
Sollte aus irgendwelchen Gründen keine Ausnahmegenehmigung vorliegen, kann diese laut Info vom KBA auch vom Händler oder Privat besorgt werden. Kostet aber...
www.kba.de/DE/Themen/Typgenehmigung/Typg...nde_Serien_node.html
Vielleicht hilft das ja jemandem, der auch noch vor der Herausforderung steht.
Beste Grüße und danke allen für die beigetragenen Infos
Sebastian