Im Rahmen der Rückabwicklung meines Vorgängers war ich auch bei einem Sachverständigenbüro in Gießen. Dort gibt es auch eine Abteilung für Ölgutachten. Wenn ich es im Gespräch richtig verstanden habe, führen die insbesondere bei Motorschäden in der Garantiezeit Ölgutachten durch. Es wird dabei festgestellt, ob genau das zugelassene Öl verwendet wurde, oder ob irgend ein anderes Öl reingekippt bzw. dazu gekippt wurde. Anscheinend haben die diversen Öle verschiedene Beigaben, anhand derer man das gutachterlich eindeutig nachweisen kann.
Insofern würde ich während der Garantiezeit nur das zugelassene Öl nachfüllen.
Danach ist es eh egal. Ist ja dann jedem sein eigenes Problem.
"Revel" Clever Runner 636 auf FIAT Ducato 8, Mod. 24, Automatik, 140 PS, 4,25 to - ab 01.10.25 // Sunlight Cliff 640 bis Juli 25 - kapitaler Wasserschaden // Aprilia Tuareg 660 // Honda Transalp