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Zusatzscheinwerfer / Lightbar / Ledbar / Led Scheinwerfer / Arbeitslicht 23 Jan 2020 10:36 #11

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Hallo,

unser bestelltes Fahrzeug kommt ohne jegliche Nachrüstungen vom Händler. Entsprechend plane ich diese selbst einzubauen. Dazu gehört auch eine angepasste Beleuchtung, welche gerade in den dunklen Monaten in Skandinavien hilfreich ist. Hier möchte ich mein durch eigene Recherchen angehäuftes Wissen diesbezüglich teilen. Sollte jemand Fehler finden , bitte ich um Feedback, damit wir hier kein falsches Wissen verbreiten.

VORSCHRIFTEN - Was ist möglich im Straßenverkehr/ Zusatzfernlicht
Während der Fahrt
[Alles ohne Garantie!] Wenn man Scheinwerfer, so wie ich, auch während der Fahrt verwenden will, gibt es die Möglichkeit diese als Zusatz-Fernlicht eintragungsfrei zu nutzen.
Dazu muss folgende gewährleistet sein:
  • Es gelten die gesetz. Bestimmungen ECE-R48 § 6.1, ECE-R98 und ECE-R112
  • Es handelt sich ausschließlich um Fernlicht . Nicht Ablendlicht.
  • Das Produkt muss den gesetzl. Vorgaben entsprechen. Bsp. gibt Osram an, dass man "EMC/EMI R10; ECE R112 Vorgaben" entspricht. Damit sind die mir bekannten China Ledstrahler alle raus und max als Arbeitsleuchte zu verwenden.
  • ECE-R48 sagt, es müssen 2 oder 4 (nicht 3 nicht 5) max 6 (ab LKW >12t) Scheinwerfer angebracht sein.
  • ECE-R48 sagt, es muss weiß sein. Und Reflektionen dürfen den Fahrer nicht stören sowie max 5 Grad geo. Sichtwinkel.
  • ECE-R48 Elektr. Schaltverhalten: Zitat: Die Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur entweder gleichzeitig oder paarweise einschaltbar sein. Sind zwei zusätzliche Scheinwerfer für Fernlicht angebaut, dann dürfen nicht mehr als 2 Paare gleichzeitig leuchten. Beim Übergang vom Abblendlicht zum Fernlicht muss min. 1 Paar für Fernlicht eingeschaltet werden. Beim Abblenden müssen alle Fernscheinwerfer gleichzeitig erlöschen
  • ECE-R48 Einschaltkontrolle vorgeschrieben: Eine Leuchte wie das bereits vorhandene blaue Fernlichtsymbol reicht aus.
  • Wichtig: Die Lichtstärke aller einschaltbaren Fernscheinwerfer darf 430.000 cd nicht überschreiten. Die Summe der Referenzzahlen darf nicht größer als 100 sein.
    Vergesst den cd Wert. Wichtig ist die Referenzzahl. Die findet man auf den Scheinwerfern des Kastenwagen und müssen mit den Referenzzahlen der mind. 2 Nachrüstscheinwerfern addiert werden. Das Ergebnis darf nicht mehr als 100 ergeben.
    Beisp. die Osram FX500 hat eine Referenzzahl von 45.Davon muss man zwingend zwei anbringen, was dann schon 90 ergibt. Die Werksfernlichter dürfen dann nur noch mit 10 dazukommen sonst wäre es zuviel.
Quelle: www.hella.com/hella-com/assets/media_glo...schuere_HELLA_DE.pdf

VORSCHRIFTEN Im Stand / Arbeitslicht
Grundsätzlich gibt es hier wenige Regeln und die Unterscheiden sich auch noch - je nachdem bei wem das Fahrzeug zur HU vorgeführt wird.
Man darf Scheinwerfer anbauen auch wenn sie keine E / ECE etc Prüfzeichen aufweisen. Üblicherweise betrifft das die "Chinakracher".
Wichtig:
  • Es sind keine Prüfkennziffer verlangt
  • Darf nur im Stand als Arbeitslicht verwendet werden
  • Bei der HU kann gefordert werden, dass die Scheinwerfer elektrisch unterbrochen sein müssen sobald das Fahrzeug gestartet wird.
  • Es kann eine Abdeckung der Scheinwerfer gefordert werden.

Wie gehts weiter? Ich möchte diesen Beitrag weiter pflegen. Hinzukommen soll das, was ich auf meinem Weg zu den LED Lightbars auf dem Kastenwagen noch so in Erfahrung bringe, sowie evtl eine Kaufempfehlung, ggf. Dokumentation zum Einbau im Spätsommer etc etc. Ausserdem werde ich den Inhalt sofort anpassen, wenn sich herausstellen sollte, dass oben fehlerhaft beschrieben wurde. :)
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Zusatzscheinwerfer / Lightbar / Ledbar / Led Scheinwerfer / Arbeitslicht 23 Jan 2020 11:58 #12

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Moin Chris
interessantes Thema.
Ich denke zur Zeit über eine rundum Nahfeldbeleuchtung nach, um die Stellplatzsuche im Dunkeln zu erleichtern. Das könnten Led Bars am Unterboden befestigt sein. Fällt dann unter Arbeitslicht.
Erfahrungen mit nachgerüsteten Chinakrachern ( Standlicht ): Fallen gerne wegen eingedrungener Feuchtigkeit aus.
VG Christian
brauchte wieder was zum Optimieren deshalb jetzt: Hymer MLT auf Mercedes Sprinter
Roadcruiser auf Jumper 163 PS, Goldschmitt Komfort und Luft, Brennstoffzelle, 180W Solar, AHK mit 100kg Mopedträger, 2kW Sinusinverter,

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Zusatzscheinwerfer / Lightbar / Ledbar / Led Scheinwerfer / Arbeitslicht 23 Jan 2020 12:11 #13

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Das gilt erstmal für Deutschland...
Grundsätzlich wenn "ECE" natürlich auch für Europa,
aber Ländervorschriften können ggfs. abweichen.

Als Ergänzung:
Nicht ganz neu im , aber sehr umfangreich.
www.meyhoff-rueder.de/uploads/broschuere_lte.pdf
2018ner Pössl Summit 600+, auf Citrone, 2.0,163 PS, mit ein bisschen Zusatzgedöns und Anpassungen...man kennt das ja

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Zusatzscheinwerfer / Lightbar / Ledbar / Led Scheinwerfer / Arbeitslicht 23 Jan 2020 12:18 #14

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Hallo Chris,
interessantes Thema. Danke.
Ich bin zur zeit in der Planung mir zusätzliche Rückfahrscheinwerfer zu montieren. Ich muss häufig im dunkeln eine unbeleuchtete Strecke rückwärts fahren. Untergrund relativ unbefestigt. Bäume rechts und links. Hindernisse im Bodenbereich und möglich dass Tiere kreuzen.
Aus meiner Erfahrung im LKW Bereich haben mir, unten hinter der Vorderachse in Bodennähe angebrachte schräg nach außen strahlende Leuchten, das Leben echt erleichtert.
Das möchte ich jetzt bei meinem "Muli" auch realisieren. Die rechtlichen Vorschriften habe ich bisher noch nicht betrachtet. Bisher bearbeite ich die Herausforderung der Befestigung ohne zusätliche Löcher zu Bohren und die Bodenfreihet möglichst nicht negativ zu beeinflussen.

Ich werde deinen Bericht hier auch weiter verfolgen.

Viele Grüße
Rudi
Summit 600 Plus, Silber, 120 KW, 052019, Dynavin N7 DC,TS-WX130EA Pioneer, AHK, Thule Markise, RfK ,Heavy; zweite Aufbaubatterie,CP+, Unterfahrschutz Motor, Lokari vorn und hinten,Hohlraumversiegelung , Unterbodenschutzwachs, Schutzgegenmarderanlage, ORC AT Paket mit FSD
In den Bergenwohlfühlender

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Zusatzscheinwerfer / Lightbar / Ledbar / Led Scheinwerfer / Arbeitslicht 23 Jan 2020 12:39 #15

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Ich denke zur Zeit über eine rundum Nahfeldbeleuchtung nach, um die Stellplatzsuche im Dunkeln zu erleichtern. Das könnten Led Bars am Unterboden befestigt sein. Fällt dann unter Arbeitslicht.


Das könnte dann ggfs. in die Kategorie "Unterflurbeleuchtung" fallen...

"Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu. "
(Quelle: www.sgaf.de/content/stvzo-vorschriften-b...innenleuchten-253215)


Mal abgesehen davon ist der Lichtaustrittpunkt unter dem KFZ denkbar ungünstig für die Reichweite....
Je weiter oben, desto besser ist die flächige Ausleuchtung des Umfeldes.....
Schau Dir mal RTWs oder Feuerwehrfahrzeuge an.

Die Umfeldbeleuchtung (gilt wohl als Arbeitsscheinwerfer) ist immer oben am Aufbau.
Darf natürlich, im Bereich der STVO, nicht während der Fahrt eingeschaltet werden, siehe §52 STVZO (7).

VG Georg
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Zusatzscheinwerfer / Lightbar / Ledbar / Led Scheinwerfer / Arbeitslicht 23 Jan 2020 12:45 #16

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Das gilt erstmal für Deutschland...
Grundsätzlich wenn "ECE" natürlich auch für Europa,
aber Ländervorschriften können ggfs. abweichen.

Ländervorschriften können nur sehr bedingt abweichen.
ECE hat ihren Ursprung in Europa - mittlerweile sind jedoch viel mehr Länder Vertragspartei.

Kz. Vertragspartei
1 Deutschland
2 Frankreich
3 Italien
4 Niederlande
5 Schweden
6 Belgien
7 Ungarn
8 Tschechien
9 Spanien
10 Serbien
11 Vereinigtes Königreich
12 Österreich
13 Luxemburg
14 Schweiz
16 Norwegen
17 Finnland
18 Dänemark
19 Rumänien
20 Polen
21 Portugal
22 Russland
23 Griechenland
24 Irland
25 Kroatien
26 Slowenien
27 Slowakei
28 Weißrussland
29 Estland
30 Republik Moldau
31 Bosnien und Herzegowina
32 Lettland
33 …
34 Bulgarien
35 Kasachstan
36 Litauen
37 Türkei
39 Aserbaidschan
40 Nordmazedonien

Kz. Vertragspartei
41 …
42 Europäische Union**
43 Japan
44 …
45 Australien
46 Ukraine
47 Südafrika
48 Neuseeland
49 Republik Zypern
50 Malta
51 Südkorea
52 Malaysia
53 Thailand
54 Albanien
56 Montenegro
57 San Marino
58 Tunesien
59 …
60 Georgien Georgien
61 …
62 Ägypten Ägypten
de.wikipedia.org/wiki/ECE-Regelungen
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Zusatzscheinwerfer / Lightbar / Ledbar / Led Scheinwerfer / Arbeitslicht 23 Jan 2020 12:57 #17

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Ländervorschriften können nur sehr bedingt abweichen.


Moin Chris,

das ist doch erstmal wurscht...
Wichtig ist der Hinweis das es Abweichungen geben kann.
Beachtet man das nicht, bewegt man sich, im schlimmsten Fall, im illegalen Bereich.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Deshalb der Hinweis mit Geltungsbereich Deutschland.

VG Georg
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Zusatzscheinwerfer / Lightbar / Ledbar / Led Scheinwerfer / Arbeitslicht 23 Jan 2020 13:27 #18

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Ich beziehe mich auf die ECE Regelungen und damit gilt dies für Deutschland und alle in der oben aufgelisteten Länder.

Gegenteiliges finde ich nicht. Vielleicht hast du ja Details? Wäre wichtig.

Aktuell sagt mir ECE = Erlaubt.

Wikipedia:

Die ECE- und EG-Typzulassungs-Systeme basieren auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Alle Signatarstaaten des ECE-Abkommens von 1958, das als Grundlage der ECE-Regeln dient, sind ermächtigt, ein Fahrzeug bzw. ein Teil zuzulassen.[1] Alle weiteren Signatarstaaten – so sie die jeweilige Regel anerkannt haben – sind verpflichtet, die gewährte Zulassung ebenfalls anzuerkennen. Eine Frontleuchte, die beispielsweise von der Zulassungsbehörde Italiens bewilligt und mit E3 gekennzeichnet wurde, kann legal überall in Europa und in allen anderen Ländern eingesetzt werden, die die ECE-Regelungen für Frontleuchten anerkennen. Nationale Zulassungen sind in diesem Fall nicht mehr notwendig. Dies ist in Deutschland durch § 21a StVZO geregelt.

Der STVO § steht hier www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__21a.html
540 Prime

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Zusatzscheinwerfer / Lightbar / Ledbar / Led Scheinwerfer / Arbeitslicht 23 Jan 2020 13:53 #19

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Ja grundsätzlich ist das richtig Chris.
Aber grundsätzlich heißt ja mit Ausnahme.....
Also ganz so trivial ist das Ganze nicht.....

Es geht ja nicht nur um Zulassungen nach ECE, sondern auch um Anbau- und Verwendungsvorschtriften.....

Die Umsetzung der EU Richtlinien obliegt den jeweiligen Ländern.
Deshalb kann es dort Abweichungen geben.

Z.B. sind Führerscheinregelungen...sollte ja nach den neuen Klassen EU weit Geltung haben, durchaus unterschiedlich in der Handhabungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten.
siehe z.B. www.mallorcamagazin.com/service/leben-un...r-fahrerlaubnis.html

oder auch

Diese Führerscheinklassen sind nur in Deutschland gültig:

Fahrerlaubnisklasse M (gültig bis 18. Januar 2013)
Gültig für Fahrräder mit Hilfsmotor und zweirädrige Kleinkrafträder bis 50 cm3 (bis 45 km/h). Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

Führerscheinklasse S (seit 01. Februar 2005, gültig bis 18. Januar 2013)
Gültig für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 4 kW (bis 350 kg) und dreirädrige Kleinkrafträder bis 50 cm3 (bis 45 km/h). Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren.

Klasse L
Gültig für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger bis 25 km/h), selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h (und Anhänger).
Mindestalter: 16 Jahre.

Fahrerlaubnisklasse T (beinhaltet L)
Gültig für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (mit Anhänger) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger). Das Mindestalter liegt hier bei 16 Jahren.

Mofa Prüfung
Gültig für Kleinkrafträder bis 25 km/h. Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren. Ausnahme: Wird ein Kind unter 7 Jahren mitgenommen, beträgt das Mindestalter 16 Jahre.

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Mietwagen, Krankenwagen und Taxis
Hier ist das Mindestalter 21 Jahre. Ausnahme: Bei einer Ausweis-Beschränkung auf Krankenwagen liegt das Mindestalter bei 19 Jahren.

(Quelle:https://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#nid)

Deshalb der Hinweis von mir, sich für alle Länder außerhalb Deutschland und ich gehe mal davon aus das dieser Thread erstmal nur mit D beschäftigt, sich sicherheitshalber nochmal schlau zu machen.
Nicht das man da in einen Fettnapf tritt und eine Suppe auslöffeln muss, die man sich gerne hätte ersparen wollen.

Nicht-EU-Mitglieder sind z.B. Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein. Dort können schon deutlich andere Regelungen gelten...und u.a. Schweizer haben wir ja einige hier.

Viele Grüße Georg
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Zusatzscheinwerfer / Lightbar / Ledbar / Led Scheinwerfer / Arbeitslicht 23 Jan 2020 13:53 #20

  • P3732
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Hier ein interessanter Fernscheinwerfer, der genau ich den Schlitz unter dem Kühlergrill passt:

www.hella.com/truck/assets/media_global/...le_Twin_HELLA_DE.pdf

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