Hast du Sonderrechte wie z.B. Abstellen im Fahrbahnbereich oder Befahren von Fußgängerzonen?
Nur der Vollständigkeit halber....
Sonderrechte hat man nicht, man nimmt sie in Anspruch.
Das kann grundsätzlich erstmal Jeder (z.B.halten/parken in zweiter Reihe, halten/parken auf dem Fußweg, absichern einer Unfallstelle mit dem eigenen KFZ, z.B. auf dem Standstreifen der BAB = Halten auf dem Standstreifen, usw., usw.)
Immer wieder ein Thema bei z.B. freiwilligen Feuerwehren/ Rettungsdienst/Katastrophenschutz...bei Alarmierung die Anfahrt zum Gerätehaus mit dem privaten Fahrzeug...
Ob man über die Berechtigung verfügt diese in Anspruch zu nehmen das regeln Verordnungen und Gesetze und ggfs. werden Verstöße entsprechend sanktioniert.