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Anhängerkupplung starr oder abnehmbar? 11 Sep 2019 12:01 #11

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robert-ammersee schrieb:

NaturRosi schrieb: ... ob man bei einem Auffahrunfall nicht auch eine Mitschuld bekommen kann. ...

Ist das so? Nach meinem Kenntnisstand: so lange kein Nummernschild verdeckt wird oder in der Eintragung steht, dass der Kugelkopf bei Nichtbenutzung zu entfernen ist, gibt es keine Mitschuld.
Wäre ja auch doof: je nach "Opfer" sind die Schäden für den Auffahrenden u.U. unterschiedlich. Da jedes Mal die Teilschuld rauszufieseln...


Hier gilt es zu unterscheiden...

Einmal vom verkehrsrechtlichen Status....
richtig, wenn kein Kennzeichen oder andere Einrichtungen am KFZ, welche zwingend sichtbar sein müssen, verdeckt sind und es keine Eintragung in den KFZ-Papieren gibt,
dann gibt es ggfs. keine OWI wenn die Polizei Dich damit fahren sieht...das ist unabhängig von einem Unfallgeschehen.
Da interessiert es die Exekutive aber auch nicht, weil die Schadenhöhe ist Zivilrecht.

zum Anderen die haftungsrechtliche, zivilrechtliche Seite....
da geht es um die sogenannte Schadensminimierungspflicht des Versicherten...
sprich, der Schaden hätte beim Auffahrenden oder auch beim Geschädigten ggfs. geringer ausfallen können, wäre die abnehmbare Anhängerkupplung auch, bei Nichtnutzung, abgenommen worden.
Da habe ich aber auch noch keine höchst offizielle Aussage gesehen, welche zweifelsfrei belegt das die Versicherungen darauf zurückgreifen und den Versicherten in die Pflicht nehmen.
Man weiß es nicht... manchmal kommen die ja auf die komischsten Ideen.
Aber vielleicht haben wir ja einen Rechtsanwalt in unseren Reihen, welcher uns da weiterhelfen kann.
2018ner Pössl Summit 600+, auf Citrone, 2.0,163 PS, mit ein bisschen Zusatzgedöns und Anpassungen...man kennt das ja
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Anhängerkupplung starr oder abnehmbar? 11 Sep 2019 13:58 #12

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Die ganze Hobby-Juristerei kann man sich sparen, indem man eine abnehmbare AHK einfach bei Nichtgebrauch abnimmt. Falls man allerdings schon mit der eigenen Faulheit rechnet, oder "Rücken" hat, sollte man lieber die günstigere und einfachere feste Variante wählen. Noch ein praktischer Aspekt: Wer die AHK selten braucht, aber häufig an der offenen Heckgarage hantiert, profitiert von der abnehmbaren Variante, die Hosen bleiben sauber und die Schienbeine unversehrt.
Viele Grüße, Michael
Gruß, Michael
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Anhängerkupplung starr oder abnehmbar? 11 Sep 2019 15:15 #13

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EXC 250 schrieb: Ein 6 Meter Kasten ist mit Kupplung lääänger, das kann auf der Fähre wohl teurer werden.

Ist das Spekulation, dass die AHK hier berücksichtigt wird oder Wissen? Mein Händler sagt, die AHK spielt da keine Rolle.

Gruß
Joachim
Gruß Joachim
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Anhängerkupplung starr oder abnehmbar? 11 Sep 2019 15:36 #14

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Bei mir persönlich: Erfahrung!
Brückenmautstelle mit automatischer Vermessung! Wenn du Pech hast, zählt dann die Kupplung mit und wenn du dann noch automatische Kreditkartenzahlung wählst ohne persönlichen Ansprechpartner, kannst du nicht mal diskutieren!

LG
Steve
Pössl 2WinR in Arrancio-Orange, BJ 2017, Euro 6 mit 163 PS, ZLF, Thule Markise und Fahrradträger, Truma 6E, Thetford AES Kühli, Winterpaket, Kenwood DMX9720XDS, Caratec Soundsystem+Sub, Eton-Frontlautsprecher, 300W Solar, VCC1212-30, LiFePo mit 200Ah
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Anhängerkupplung starr oder abnehmbar? 11 Sep 2019 15:42 #15

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Ich habe an allen meinen Fahrzeugen AHKs verbaut, und zwar stets nur feste! Hierfür gibt es mehrere Gründe:
1. (der unwichtigere für mich): Es kann mit Bußgeld belegt werden, wenn man eine abnehmbare AHK bei NIchtbenutzung dran läßt, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
2. Die abgenommene Kupplung muß im Fahrzeug irgenwo verstaut werden, wo sie wiederum Platz wegnimmt. Läßt man sie zu Hause liegen, fehlt sie einem garantiert irgendwo, wenn plötzlich was angehängt werden soll.
3. (der wichtigste Grund für mich): Die Kupplung schützt vor Parkremplern. Allein ihr Vorhandensein bringt andere Verehrsteilnehmer zu umsichtigerem Rangieren auf Parkplätzen.
4. Der Preis ist neben den genannten Gründen auch noch günstiger bei einer festen AHK.
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Anhängerkupplung starr oder abnehmbar? 11 Sep 2019 15:51 #16

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Hab eine Feste AHK gleich mitbestellt. Hab dem Händler gesagt ich brauch die für die Fahrräder und ab und zu Hänger fahren .. Der hat eine Feste montiert wo man den Kupplungskopf oben und unten montieren kann..
Unten Montier mit dem DL3 gehen die Türen auf , einzige
der kleine Nachteil ist das der Hänger vorne etwas tief hängt und das Stützrad bei starken Bodenwellen die
Straße berührt.
Mit der Maut weiß ich es nicht ob man da mehr bezahlt weil
im Urlaub immer die Fahrräder dabei sind und ich da sowieso über 6 Meter bin... hab da keinen Vergleich
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Extras sind Tv und Radio mit Kamera und Navi
Ausgeliefert am 21.8.2017

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Anhängerkupplung starr oder abnehmbar? 11 Sep 2019 15:54 #17

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Midiba65 schrieb: Es kann mit Bußgeld belegt werden, wenn man eine abnehmbare AHK bei NIchtbenutzung dran läßt, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Siehe www.sueddeutsche.de/leben/auto-darf-eine...0101-141028-99-01572

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Anhängerkupplung starr oder abnehmbar? 11 Sep 2019 16:15 #18

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Schön dass das der TÜV Nord so sieht. in der Strassenverkehrszulassungsordnung steht aber was anderes:
ZITAT:
Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss bei Nichtgebrauch demontiert werden. Nicht nur die Versicherer stellen sich da quer, es droht sogar ein Bußgeld.

Nachzulesen in der STVZO.
Mir ist das aber eh egal, da ich - wie beschrieben - immer eine festverbaute wählen würde!
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Anhängerkupplung starr oder abnehmbar? 11 Sep 2019 16:20 #19

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Midiba65 schrieb: Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss bei Nichtgebrauch demontiert werden.
Nachzulesen in der STVZO.
es droht sogar ein Bußgeld

Welcher Paragraph ?
Welche Tatbestandsnummer ?

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Anhängerkupplung starr oder abnehmbar? 11 Sep 2019 16:23 #20

  • midiba65
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§30, soweit ich weiss. Je nach Auslegung kann es damit eng werden.
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