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Bestellung aus dem Vorlauf eines Händler 10 Feb 2022 21:57 #21

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Moin,

ich würde da gar nicht erst diskutieren. Bezahlt wird bei Abholung bzw. nach Zulassung vor Abholung und Punkt. Ließe sich der Händler nicht darauf ein, wäre das für mich ein Grund, nicht bei ihm zu kaufen.

Ich bin wirklich kein Freund von KFZ-Händlern jeglicher Art, aber das ist absurd 😳
Wenn ich ein Fahrzeug abhole ( mit "richtigen" Kennzeichen) oder zulasse, bin ich im Besitz des Briefes und damit rechtmäßiger Besitzer des Fahrzeuges. Falls ich bis dahin noch nicht bezahlt habe, warum sollte ich es noch tun ... Natürlich brauche ich dazu einen rechtskräftigen Kaufvertrag um mich als Eigentümer auszuweisen, aber der Kaufvertrag sagt ja nix darüber aus, ob ich bezahlt habe.

Einen Brief ohne Kohle vorher bekomme ich schon mal bei meinem Motorrad-Händler hier im Ort. Wir kennen uns aber auch schon über 40 Jahre persönlich.

Gruß Michel
Roadcar RC540 - Jumper - 140PS - AHK - Autec 15" schwarz mit Michelin Crossclimate 2 - Osram Nightbreaker - XZent 402 mit RFK - Lautsprecher-Uprade Hifonics mit Subwoofer
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Bestellung aus dem Vorlauf eines Händler 10 Feb 2022 22:06 #22

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Nur so nebenbei... die Fahrzeugpapiere sind kein Eigentumsnachweis.....

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Bestellung aus dem Vorlauf eines Händler 10 Feb 2022 22:09 #23

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Nur so nebenbei... die Fahrzeugpapiere sind kein Eigentumsnachweis.....

Lese meinen Beitrag richtig durch.

Gruß Michel
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Bestellung aus dem Vorlauf eines Händler 10 Feb 2022 22:13 #24

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Auch ein Kaufvertrag ist kein Eigentumsnachweis..... erst die bezahlte Rechnung (und damit Erfüllung der gegenseitigen Pflichten) macht dich zum Eigentümer
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Bestellung aus dem Vorlauf eines Händler 10 Feb 2022 22:21 #25

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Mein Caravanhändler in Sachsen hat auch keine Anzahlung verlangt. Hätte ich auch nicht gemacht.
Mir würde auch kein plausibler Grund dafür einfallen. Ausser einer: Überlegt mal, wieviel Fahrzeuge ein Händler so im Jahr bestellt. Und dann wieviel Geld er schon mal mit der Anzahlung auf der Bank hat. Damit lässt sich gut arbeiten. Ist so, als würde man dem Händler einen Kredit einräumen. Gefühlt würde ich behaupten, dass die Mehrheit an Händlern keine Anzahlung verlangt. Und bei so einem vergleichlos boomenden Geschäft hätte der Händler auch kein Problem, wenn du den Wagen nachher nicht bezahlen könntest oder abspringst. Der kriegt den Wagen immer verkauft, ganz schnell sogar.

Holger

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Bestellung aus dem Vorlauf eines Händler 10 Feb 2022 22:34 #26

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Ich bin wirklich kein Freund von KFZ-Händlern jeglicher Art, aber das ist absurd 😳
Wenn ich ein Fahrzeug abhole ( mit "richtigen" Kennzeichen) oder zulasse, bin ich im Besitz des Briefes und damit rechtmäßiger Besitzer des Fahrzeuges. Falls ich bis dahin noch nicht bezahlt habe, warum sollte ich es noch tun ... Natürlich brauche ich dazu einen rechtskräftigen Kaufvertrag um mich als Eigentümer auszuweisen, aber der Kaufvertrag sagt ja nix darüber aus, ob ich bezahlt habe.

Einen Brief ohne Kohle vorher bekomme ich schon mal bei meinem Motorrad-Händler hier im Ort. Wir kennen uns aber auch schon über 40 Jahre persönlich.

Gruß Michel

Gut das ist aber ein anderes Thema. Den Brief vom Händler bekomme ich in der Regel nach Bezahlung des kompletten oder überwiegenden Teil des Kaufpreises. Man geht also in diesem Fall ja davon aus, dass das Fahrzeug bereits beim Händler steht und man es nach der Zulassung auch abholen kann. Hat aber nichts mit einer Anzahlung nach verbindlicher Bestellung zu tun. Es existiert also noch nicht einmal eine Ware. Warum für etwas nicht existentes eine Anzahlung ohne Gegenleistung leisten?
Clever Vario Kids 2022, 165PS Citroën, Regen-Lichtsensor, Sitze grau, 2Din Radio mit RFK, zszl. Einzelsitz, Pilotensitzb, drehb. Doppelsitzbank, Lamellentür, 200AH Lithiumbatterie +Solar, polar weiß mit Aufstelldach schwarz.

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Bestellung aus dem Vorlauf eines Händler 10 Feb 2022 22:41 #27

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@ ManfredK
Falsch, der Eintrag im Kfz.-Brief macht jemand zum Eigentümer, der Kontoausgleich ist dann ein anderes Thema
18 Jahre T4 California Coach. Citroen Clever Vario Kids mit 165 PS in 05/21 bestellt, LT ???

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Bestellung aus dem Vorlauf eines Händler 10 Feb 2022 23:05 #28

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Hallo zusammen,
ich kann persönlich die hier häufig vertretenen Ängste bzgl. Anzahlung oder auch Vorabüberweisung des Kaufpreises (z.B. vor Zusendung der ZB Teil II) nicht ganz nachvollziehen.
Für mich ist das entscheidene, möglichst einen seriösen, größeren und finanzstarken Händler zu finden. Das Risiko, dort seine Anzahlung aufgrund einer Insolvenz oder ähnlichem zu verlieren, ist aus meiner Sicht minimal. Klar, 100% Sicherheit gibt es nicht.
Ich kann auch nachvollziehen, dass Händler sich vor "Spasskäufern" schützen wollen. Ich glaube man hat keine Vorstellung, wie viele "Käufer" trotz Bestellung im Laufe der Wartezeit kalte Füße bekommen, nachdem sie noch mal Kassensturz gemacht haben oder auch Probleme bekommen haben.

Wir haben unseren Clever nach erhalt der AB durch den Händler (großer Händler in Schwelm) mit 4T€ angezahlt, für uns war das kein Problem. Die Restzahlung dann vor Zusendung der ZB Teil II, ca. eine Woche vor Abholung.
Die Ausführungen hier im Forum, dem Händler einen kostenlosen Kredit zu geben, kann ich auch nicht nachvollziehen. Mein Geld bringt mir auf dem Konto keine Zinsen, eher im Gegenteil. Und auch der Händler muss aufpassen, dass er für seine Guthaben keine Strafzinsen zahlt.
Wenn ich mir dann zudem bei der Abholung am 12.01.22 den Hof des Händlers anschaue und dort ca. 100 Kastenwagen stehen, von denen alle verkauft sind, sollte man sich eigentlich keine Sorgen um sein Geld machen.
Wir haben uns zumindest keine Sorgen gemacht, und ich gehöre normalerweise schon zu der sehr vorsichtigen und ängstlichen Gattung...

Viele Grüße,
Stefan
Clever Runner auf Jumper, Imperialblau, 165 PS Schalter, Heavy 3,5 t, 340 W Solar, 280Ah LiFePO, 1.500 W Wechselrichter, Truma D6-E, Osram LED Night Breaker
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Bestellung aus dem Vorlauf eines Händler 11 Feb 2022 06:11 #29

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@ ManfredK
Falsch, der Eintrag im Kfz.-Brief macht jemand zum Eigentümer, der Kontoausgleich ist dann ein anderes Thema
Der Blick ins Kleingedruckte auf der Zul.B II (Fahrzeugbrief) hilft bei der Rechtsfindung, Zeile C4c: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen."
Er ist nun weg: Summit 540, 2021, FI 160 PS, AG9. Es folgte ein TI.
Aber keine Weißware, eher eine Grauzone mit AT-Reifen.
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Bestellung aus dem Vorlauf eines Händler 11 Feb 2022 06:26 #30

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Beruflich verkaufe ich keine Autos, sondern nur Werkzeuge im rein gewerblichen Bereich.
Bei Neukunden bestehen wir auf Vorauszahlung des Rechnungsbetrages bevor wir die Spezialwerkzeuge liefern, bzw. überhaupt produzieren.
Dabei kommen durchaus Beträge von mehreren Tsd Euros zusammen. Wir haben uns nach mehreren Jahrzehnten zu diesem Schritt entschlossen, da
mittlerweile auch in gewerblichen Bereich das Geschäft und der Kundenkontakt vornehmlich rein digital abläuft. Diese Vorabzahlung dient dazu, das geschäftliche Interesse an einer beidseitigen wirklich Geschäftsbeziehung zu prüfen.
Früher sagte man: "Man kann dem gegenüber nur vor den Kopf gucken..." und selbst das ist aufgrund der digitalen Abläufe auch sicherer geworden.
Es kommt selten vor, dass Interessenten diese Zahlung nicht ausführen wollen. Dann gibt es halt keine Ware. Es ist besser, als hinterher seinem Geld hinterherlaufen zu müssen.
Ausfälle sind früher zwar nur selten passiert, aber der Aufwand der in dem Fall zu betreiben ist, um an die Bezahlung zu kommen, ist unglaublich und auch nicht immer erfolgreich.
Jetzt stelle ich mir mal vor, ich stehe als Verkäufer in meinem Laden, da geht die Tür auf , Graf X steht das erste mal vor mir samt Gattin und bestellt ein Fahrzeug mit allem Schnick-Schnack für XXX tsd.
Woher weiß ich den, dass Graf X dieses Objekt überhaupt zahlen kann und nicht ihn Wirklichkeit schon im regen Kontakt zu den freundlichen Mitarbeitern von Moskau-Inkasso steht.
Wie beweist mir denn der potenzielle Käufer, dass er Willens und in der Lage ist, das Geschäft mit mir auch wirklich am Ende abzuschließen?
Auch die Bestellung bis hin zur Auslieferung ist für das Unternehmen mit Kosten verbunden die der Verkäufer als Vorleistung liefern muss.
Da finde ich es überhaupt nicht tragisch, das ein Verkäufer von Menschen, die er nicht kennt, eine Anzahlung fordert als Willensbekundung zum erfolgreichen Abschluss des Geschäfts.
Anzahlung sind in vielen Bereichen üblich, wenn es nicht so wäre, gäb es dieses Wort gar nicht im Sprachschatz.
Ich hatte überhaupt kein Problem damit in Vorleistung zu gehen und habe ein wunderbares Fahrzeug dafür erhalten. Ich bin auch immer noch ein gern gesehener Gast bei meinem Händler.
Mahlzeit!
Bernd
Die Karre ist ein Clever Celebration, seit Anfang 2020 auf die Menschheit los gelassen.
Aufstelldach, VB-Vollluftfederung, Busbiker, 1x Sonnenstrahlenfänger, Thule Markise, Kuschelsitze, SOG, Gastank, Glasfenster.
Mal schauen was ihm sonst noch so über den Weg läuft...
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