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Kücheneinrichtung bzw. Messer 13 Mär 2024 20:29 #1

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Hallo, nach einer nicht gerade freundlichen Zollabfertigung in England zurück zum Festland wegen eines Campingmessers habe ich jetzt offene Fragen wegen unseren Küchenmessern.
Bitte, zieht das nicht ins lächerliche oder sagt „das mach ich schon immer so“ oder ähnliches.
Ich habe jetzt noch mal etwas recherchiert.

Messer

Wenn ich das richtig verstanden habe, wenn die Küchenmesser unter Verschluss sind, dann sollte das kein Problem sein.
Nur was ist „das führen in der Öffentlichkeit“?
Es gibt ja die Aussage, ein Polizeibeamter darf nicht in das Auto, sonst Hausfriedensbruch.
Somit wäre ja dann ein Küchenmesser, obwohl es nicht „Zuhause“ ist, unter Verschluss, oder?

Zu dem Unfall in England, das Campingmesser konnte geöffnet einrasten und war somit feststehend.
Frei verkäuflich im Decathlon. Schöne Shyce.
Die Klinge war etwa zwei bis drei Millimeter zu lang, ihr glaubt nicht wie der sich mukiert hat.
Aber der Angriff nach vorne von mir hat ihm dann doch imponiert.
Hat es gut sein lassen, hätte aber auch nach hinten losgehen können.
Seit dem sind meine Klappmesser nur noch mit zwei Händen zu öffnen.
Und die Arretierung ist außer Kraft gesetzt.

Küchenmesser, das Teil ist mal richtig lang.

Was wisst ihr über große Messer im Auto?

Viele Grüße, Maddin
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Kücheneinrichtung bzw. Messer 13 Mär 2024 21:24 #2

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Hier mal der Gesetzestext dazu:
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Erst mal ist ein Auto kein Haus oder befriedetes Besitztum, ergo kein Hausfriedensburch für Polizeibeamte.
Eine Durchsuchung von Sachen, auch Wohnmobile oder Autos richtet sich nach 102StPO und hat enge Grenzen. Da muss man sich schon einer Straftat verdächtig gemacht haben.
Wenn das Messer also griffbereit auf dem Armaturenbrett liegt, kann eine Durchsuchung rechtmäßig sein.
Abgesehen davon würdest du dann wahrscheinlich in den Lauf einer 9mm schauen.
Liegt das Messer in der Küche in der Schublade wird es lediglich straflos transportiert, da keine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit besteht.
Nimmst du das 25 cm Brotmesser aus der Schublade, um damit auf dem Campingtisch vorm Wagen dein Brot zu schneiden liegt ein berechtigtes Interesse vor.
Ein Einhandmesser ist dafür nicht geeignet, da hier grundsätzlich das Führen in der Öffentlichkeit eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Gilt natürlich alles nur für Deutschland. Andere Länder andere Vorschriften.

An Grenzen gibt's dann wieder andere Regelungen die eine Durchsuchung nach Zollgesetz oder Einwanderungsregleungen ermöglichen.
Gruß Harry
Summit 640 Prime, BJ 2023, 180 PS/ AT, schwarz metallic,
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Letzte Änderung: von XP-Skipper.

Kücheneinrichtung bzw. Messer 13 Mär 2024 21:47 #3

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Nicht ganz einfaches Thema.
Bezieht sich Deine Frage auf die rechtliche Lage in Deutschland?
Für das Ausland muß man ggfs. die lokalen Waffengesetze kennen.
Im Inland das deutsche WaffG.

Hier ist dann u.a. zwischen dem Führen und Transport zu unterscheiden.

Eine bloße Eignung eines Gegenstandes macht aus ihm noch keine Waffe.
So ist zum Beispiel ein Küchenmesser natürlich auch als Waffe einsetzbar, aber die Zweckbestimmung ist ausschlaggebend für die Einstufung als Gebrauchsgegenstand, weshalb ein Küchenmesser nicht als Waffe eingestuft wird.

Der Artikel 13 GG spielt hier erstmal keine Rolle. Bitte nicht durcheinander würfeln.

Wenn ich das richtig interpretiere, dann sind Küchenmesser erstmal keine Waffe und dürfen, in Deutschland, auch im Wohnmobil transportiert und genutzt werden.

Beispiel: Ist das Küchenmesser stumpf und Du willst es zum Messerschleifer bringen, so ist es in einem verschlossenen Behältnis, kann auch eine mit einem Schloss gesicherte Tasche sein, zu transportieren.

Auch ein in einer Blisterverpackung gekauftes (Küchen)Messer ist in einem verschlossenen Behältnis (wie schwer die Dinger auf zubekommen sind kennt fast jeder) und kann so nach Hause transportiert werden.

Und nicht Alles was käuflich frei erworben werden kann, ist auch erlaubt.
Besitz, Transport, führen sind unterschiedliche Dinge und das eine kann erlaubt, das andere verboten sein
Unwissenheit schützt auch hier nicht vor Strafe.

Echt alles nicht so trivial und durchaus tricky...

Und zum Schluss obligat.
Ich habe meine Interpretation der Situation geschildert.
Das muss nicht zu 100% richtig sein und ersetzt natürlich keine Rechtsberatung .
2018ner Pössl Summit 600+, auf Citrone, 2.0,163 PS, mit ein bisschen Zusatzgedöns und Anpassungen...man kennt das ja
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Kücheneinrichtung bzw. Messer 13 Mär 2024 23:30 #4

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Kann da nur zur Gelassenheit raten. Habe zwar keine Erfahrung mit Messern, aber mit Grenzkontrollen u.ä, int. Kontrollen.

Wenn man das Gewaltmonopol nicht akzeptiert wird es meistens komisch. Mein franz. Kollege hat die Messe in Las Vegas nicht erlebt, er reist nicht mehr nach US ein. Meinen kolumbianischen Kollegen hat man mir in Einstieg in FRA nach LON im Finger mit der UK Border Control abgeführt. Ist dann zurück nach LATAM geflogen. Stundenlange Warterei von Polen nach Kaliningrad, kanadische Grenzkontrolle als US Alien im Stile der DDR Grenztruppen mit Fahrzeugkontrolle, DEA Kontrolle in US, Verkehrspolizei in Mex. City, Bombenkontrolle in meinem Gepäck in Buenos Aires & Flieger verpasst...im nachherein interressante stories, aber ärgern oder Rechtsweg macht null Sinn.
Clever Flex 636 Kids | Jumper L4H3 2018 163 PS Heavy | Eisengrau | P1 | P2 | Klima Aut. | AutecQ 18" | Abwasser beheizt | Truma 6DE | Chairman Isofix | Leder grau | CPL Silber | Schottwand | AHK + DL3 | F65s | SOG | xtrons TE706PL | ETON | Carmedien RFK | Mike Sanders | 512Wp Solar | 560Ah LFP
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Kücheneinrichtung bzw. Messer 14 Mär 2024 00:32 #5

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Über welche Klingenlänge wurde sich denn muckiert?
Celebration 600 Mod'21 Jumper 06-11/2020; 140PS Light; Goldn-White-Met;Kildwick-MikroLu
SPH-DA230DAB+RF-Camera; 44L-Weber-Gastank+CS; Forster-280X; HeoSafe;CS-ZLF+VA
Thitronik-SafeLock+ProFinder+Gas; Shunt500+MPPT-100/20+IP22+2x200-HV;Markise

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Kücheneinrichtung bzw. Messer 14 Mär 2024 07:40 #6

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Erst mal ist ein Auto kein Haus oder befriedetes Besitztum

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Kücheneinrichtung bzw. Messer 14 Mär 2024 08:00 #7

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"Wohnung im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB" ist dort ausgeführt.
Ob das auch für den Artikel 13 GG gilt, bzw. Anwendung auf das WaffG finden kann, oder irgendeinen Einfluss auf Fahrzeugkontrollen durch die Exekutivorgane hat....das müsste vermutlich gesondert, höchstrichterlich, geklärt werden....
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand....
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Letzte Änderung: von steve0564. Grund: unnötiges Vollzitat entfernt!!!

Kücheneinrichtung bzw. Messer 14 Mär 2024 08:06 #8

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Thema Messer ist sehr kompliziert. Was ich hier von mir gebe ist mein Halbwissen für Deutschland.

Mein Tipp: haltet euch an die Definitionen von §42a, was eigentlich immer erlaubt ist:
- Nur Zweihandmesser (Mit 2 Händen zu öffnen, keine Zweihandschwerter)
- Klingenlänge unter 12cm
- Nur eine Seite scharf geschliffen
Alles andere ist schnell im Graubereich und bedarf evtl. einer Einzelbetrachtung. Einfach im Geschäft fragen, ob das Messer §42a konform ist.

Unterscheiden muss man dann noch zwischen "führen" und "besitzen" und "berechtigt". Du darfst ein Messer mit einer Klingenlänge über 12cm kaufen und besitzen. In der Öffentlichkeit darfst du es im Normalfall nicht führen. Wenn du auf deinem Acker bist, darfst du die Machete für Feldarbeiten verwenden. Ein Angler hat auch ein Filetiermesser dabei, was eine größere Klingenlänge hat.

Ich als Pfadfinder darf, wenn ich der Pfadfinderschaft nachgehe und Kluft trage, auch mit einer 1m Machete durch die Stadt laufen. Allerdings werde ich das nie tun.
Gruß,Andi
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Kücheneinrichtung bzw. Messer 14 Mär 2024 08:26 #9

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Ich fuhr 20Jahre ein Einhandmesser in meinem Dienstwagen durch die Gegend. das gab es mal für kleines Geld als Outdoor-Gadget beim Discounter. Es diente mir viele Jahre als Hilfsmittel für Pakete zu öffnen, Briefe , Brötchen aufzuschneiden usw.
Dann folgte eine allgemeine Verkehrskontrolle: das Messer lag zugeklappt vor dem Schalthebel in der Ablage, der Polizist wollte es sehen, erklärte mir die Rechtslage (mittlerweile sind solche Messer verboten, generell sollte man Messer nicht sichtbar rum liegen lassen), ermahnte mich mündlich und ich durfte weiterfahren. Eskalationsvermeidung war das Zauberwort!
Seit dem liegt es im Werkzeugkoffer zuhause.
Das Märchen vom "Hausfriedensbruch im Auto" hält sich genau so hartnäckig wie das der "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit". Die Kollegen der Polizei sind ja auch nicht dumm!
Gruß,
Michael
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Kücheneinrichtung bzw. Messer 14 Mär 2024 09:28 #10

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Über welche Klingenlänge wurde sich denn muckiert?
Hi, ist ein kurzes Messer, 8,5 cm.
Was ihn mukierte war, dass es verriegelte wenn es geöffnet wurde.
So gesehen war es dann eine feststehende Klinge.
Und die englische ID-Card muss paar Millimeter kürzer sein als unsere 🙈



Ich habe jetzt das Messer zerlegt, den Arretierungsmechanismus außer kraft gesetzt und damit es geöffnet bleibt, die Kunststoffbeilagscheiben gegen metallische Federscheiben ersetzt.
Jetzt geht es schwer auf und zu.
Ist aber nicht mehr feststehend.

Gruß, Maddin
Pössl RoadCamp R 540, 2,2L BlueHDi140, 350 Nm, 180Wp Solar, Dachterrasse

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